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InfoPHP/THB; Währungsentwicklung (Hoch und Tiefs) in den letzten 3 Jahren...
Ich habe das jetzt nicht verfolgt, aber habe ich das richtig verstanden? Der BGH will den Ankauf von Pfandbriefen durch die EZB für verfassungswidrig erklären? Das kann doch der BGH nicht entscheiden, was die EZB macht.
Ich habe das jetzt nicht verfolgt, aber habe ich das richtig verstanden? Der BGH will den Ankauf von Pfandbriefen durch die EZB für verfassungswidrig erklären? Das kann doch der BGH nicht entscheiden, was die EZB macht.
Anscheinend doch.
Ging heute auch laufend durchs Radio und in meiner Zeitung stand auch ein Artikel.
Hab mich aber vertan.
Ist nicht der BGH sondern das Bundesverfassungsgericht.
Und die entscheiden ob der unbegrenzte Ankauf von Staatsanleihen ( nicht Pfandbriefen) zulässig ist.
Aber im Kern isses egal, kommt auf´s Gleiche raus.
Das könnte morgen nen großen Knall geben.
Der BGH entscheidet nicht darüber ob etwas verfassungswidrig ist. Das macht das Bundesverfassungsgericht
Vielleicht ist das die korrekte Erklärung, wieso das Bundesverfassungsgericht hierbei eine Rolle spielen kann:
Für europäisches Recht ist in erster Linie der EuGH zuständig. Das Verfassungsgericht hat sich jedoch in früheren Entscheidungen eine entscheidende Kontrollfunktion vorbehalten. Der Grund hierfür liegt im völkerrechtlichen Verständnis der EU als Vertragsorganisation.Die EU ist (noch) kein Staat, also kein souveränes, völkerrechtliches Subjekt, dessen staatliche Institutionen sich gemäß gültiger innerstaatlicher Verfassung und unter Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen selbst Machtbefugnisse geben. Die EU ist nur befugt zu handeln, sofern die Mitgliedstaaten sie dazu durch die EU-Verträge ermächtigen. Sie hat also im engen Sinne noch keine eigene Verfassung. Sie ist hingegen durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten begrenzt. In Deutschland dürfen Bundesregierung und Bundestag nur staatliche Rechte und Befugnisse abtreten, sofern das Grundgesetz dies gestattet. Ob ein Transfer von Hoheitsrecht verfassungsgemäß ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Sollte eine europäische Institution ihre Kompetenzen erheblich überschreiten, wäre ihr Handeln zudem nicht mehr durch die deutsche Zustimmung zu den EU-Verträgen gedeckt – und damit wäre es auch ein Verstoß gegen deutsches Verfassungsrecht. Das OMT-Programm der EZB ist in Augen der Kläger genau solch eine verfassungswidrige Mandatsverletzung. In einem ausführlichen Gutachten fordert daher der ehemalige Verfassungsrichter di Fabio ein Verbot des EZB-Programms durch das Verfassungsgericht (hier). Ähnlich äußern sich der ehemalige Bundesminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz und auch die führenden Nationalökonomen Hans-Werner Sinn und Clemens Fuest.