Gäste lese Limitierung!

Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken

  • Ersteller
        #101  

Member

Member hat gesagt:
Nehmt Ihr den Verlust des Steuerfreibetrages in kauf?

Die 183 Tage Regel und der damit verbundene Steuerfreibetrag ist für Rentner
nicht relevant.
Man muss die 183 nicht einhalten und kann trotzdem die "unbeschränkte Steuerpflicht"
in Deutschland beibehalten.
(Wenn man denn will)

Ich will die Ruhephase meiner ATZ komplett in Thailand verbringen.
"Beschränkte Steuerpflicht" wäre ein worst case.
Aber auch Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der ATZ sind von der
183 Tage Regel entlastet.

Auskunft: Steuerberater und Beratung RV.
 
        #102  

Member

Member hat gesagt:
Die 183 Tage Regel und der damit verbundene Steuerfreibetrag ist für Rentner
nicht relevant.
Man muss die 183 nicht einhalten und kann trotzdem die "unbeschränkte Steuerpflicht"
in Deutschland beibehalten.
(Wenn man denn will)

herzlichen Dank für deine Info.
Das macht mich happy, so unterscheidlich können die Blickwinckel sein :)
Hab hier 2 Kinder und Immobilie und wenn ich mal richtig krank werden sollte, ist es mir hier in D vielleicht doch lieber.
 
        #103  

Member

Member hat gesagt:
Theoretisch könnte es eine Meldung beim verlassen und wiederbetreten des Schengenraums geben, der Reisepass wird am Flughafen gescannt und abgefragt. Die Rentenversicherung könnte also recht einfach eine Info erhalten.
Die Meldung gibt es auch bzw. eher die Info. Auf Abfrage wird es aber zu ner Meldung ;)

Was aber, wie @tamoi erklärt hat für dich wahrscheinlich irrelevant sein wird.

Member hat gesagt:
Hab hier 2 Kinder und Immobilie und wenn ich mal richtig krank werden sollte, ist es mir hier in D vielleicht doch lieber.
Das Eine schließt das Andere ja nicht aus, bzw. hat es doch nichts miteinander zu tun!
Das Eine ist Steuerrecht, das andere sind Sozialversicherungen...

Wenn du ne Immo in D hast wirst du wohl auch in D gemeldet sein, demnach auch in der Sozialversicherung. Wirst du krank, fliegst nach D und geniesst nutzt deine Anrechte. Von geniessen kann man dann wohl nicht sprechen, aber du bist versorgt.

Sollte man nicht in D gemeldet sein und der Schuh der Gesundheit drückt fliegt man eben auf eigene Kosten heim, meldet nen Wohnsitz an, landet dadurch automatisch in der gesetzlichen und lässt es ebenso über sich ergehen... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
        #104  

Member

Fyi: Man kann sich auch den Reisepass als Hilskonstrukt bei der Einreise und Ausreise stempeln lassen, falls man Aufenthalte im Hohheitsgebiet der BRD nachweisen möchte.
 
        #108  

Member

Hallo,
es gibt ja die Rente mit 63, mit Abschlägen, wenn man 35 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat.
Frage dazu:
Ist diese Regelung an das Geburtsjahr gekoppelt? Gilt es nur für die "Alten" und für sagen wir mal 40-Jährige wird die "63" irgendwann hoch gehen auf 65?
 
        #109  

Member

Member hat gesagt:
Hallo,
es gibt ja die Rente mit 63, mit Abschlägen, wenn man 35 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat.
Frage dazu:
Ist diese Regelung an das Geburtsjahr gekoppelt? Gilt es nur für die "Alten" und für sagen wir mal 40-Jährige wird die "63" irgendwann hoch gehen auf 65?

Irgendwann?? 🔮
Das kann dir niemand, ausser vielleicht Buddha, verraten.
Im Moment gilt diese Regel für alle Jahrgänge wenn langjährig versichert.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten