Die gibt es nicht mehr.Member hat gesagt:Neben der DDR...555
Nochmal kurz meine "Warnung". Beim berechnen Eurer Rente, vergesst bloß nicht das zum einen ( bei dieser Version 35/63 ) nicht nur Abschläge fällig werden sondern Euch fehlen auch einige Jahre die ihr keine Beiträge in die Kasse einzahlt. Also verringert sich der Betrag nochmal.Member hat gesagt:es gibt ja die Rente mit 63, mit Abschlägen, wenn man 35 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat.
Ist ja auch völlig korrekt so, weil die Renteninfo davon ausgeht das du bis zum regulärem Rentenbeginn arbeiten gehst.Member hat gesagt:Abschläge habe ich keine aber mir fehlen halt zwei Beitragsjahre.
Der Betrag auf der Renteninfo geht immer vom "normalen" Rentenbeginn aus.
Da musst Du aber die 4 Jahre der Mehr-Renten-Bezüge und die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung gegenrechnen.Member hat gesagt:Ist ja auch völlig korrekt so, weil die Renteninfo davon ausgeht das du bis zum regulärem Rentenbeginn arbeiten gehst.
Für Leute die z.B. mit 63 Jahre anstatt mit 67 Jahre in Rente gehen (bei mindestens 35 Jahre Beitragsjahren) haben somit nicht nur die 14,4% Abzüge, sondern zusätzlich auch noch die Abzüge aufgrund nicht mehr zahlender Rentenbeiträge. Für jemanden mit guten Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind das zusätzlich nochmal 8 Rentenpunkte bzw. ca. 300€ monatlich weniger als wenn man bis 67 Jahre arbeiten würde.
Member hat gesagt:Da musst Du aber die 4 Jahre der Mehr-Renten-Bezüge und die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung gegenrechnen.
Member hat gesagt:Abschläge habe ich keine aber mir fehlen halt zwei Beitragsjahre.
Member hat gesagt:Dafür sind wir aber gesund, glücklich, zufrieden ... mit MIA und Kaltgetränk
im sonnigen Lande.
Sparen uns die Medizin für Rückenschmerzen.
Genauso sehe ich das ja auch. Wollte nur darauf hinweisen das die Abzüge von 14,4% nur die halbe Wahrheit ist.Member hat gesagt:Man(n) muss halt entscheiden, was einem wichtiger ist, Geld oder so zeitig wie möglich raus aus dem Hamsterrad,
... und es sich leisten können.
Das trifft aber nicht auf alle zu.Member hat gesagt:Die Meldung gibt es auch bzw. eher die Info. Auf Abfrage wird es aber zu ner Meldung ;)
Was aber, wie @tamoi erklärt hat für dich wahrscheinlich irrelevant sein wird.
Das Eine schließt das Andere ja nicht aus, bzw. hat es doch nichts miteinander zu tun!
Das Eine ist Steuerrecht, das andere sind Sozialversicherungen...
Wenn du ne Immo in D hast wirst du wohl auch in D gemeldet sein, demnach auch in der Sozialversicherung. Wirst du krank, fliegst nach D undgeniesstnutzt deine Anrechte. Von geniessen kann man dann wohl nicht sprechen, aber du bist versorgt.
Sollte man nicht in D gemeldet sein und der Schuh der Gesundheit drückt fliegt man eben auf eigene Kosten heim, meldet nen Wohnsitz an, landet dadurch automatisch in der gesetzlichen und lässt es ebenso über sich ergehen... ;)
Member hat gesagt:.
2. Arbeitslosigkeit in die Überlegung einbeziehen. Wer mit 61 arbeitslos wird, hat Anspruch auf 24 Monate ALG. So lässt sich die Zeit bis zum Renteneintritt mit 63 gut überbrücken und man sammelt weiter Rentenpunkte in Höhe von 80%. Das Arbeitsamt lässt einen auch in Ruhe, wenn man sagt, dass man sowieso mit 63 in Rente gehen will. So kann man quasi schon mit 61 in Rente gehen statt mit 63.