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Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken

  • Ersteller
        #112  

Member

Member hat gesagt:
es gibt ja die Rente mit 63, mit Abschlägen, wenn man 35 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat.
Nochmal kurz meine "Warnung". Beim berechnen Eurer Rente, vergesst bloß nicht das zum einen ( bei dieser Version 35/63 ) nicht nur Abschläge fällig werden sondern Euch fehlen auch einige Jahre die ihr keine Beiträge in die Kasse einzahlt. Also verringert sich der Betrag nochmal.
Beispiel: Ich nehme die Rente für special/extra ganz lange Versicherte in Anspruch, also über 45 Jahre. "Rente mit 63" :D Das heißt ich gehe anstatt mit 66,4 Jahren mit 64,4 Jahren. Abschläge habe ich keine aber mir fehlen halt zwei Beitragsjahre.
Der Betrag auf der Renteninfo geht immer vom "normalen" Rentenbeginn aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #113  

Member

Member hat gesagt:
Abschläge habe ich keine aber mir fehlen halt zwei Beitragsjahre.
Der Betrag auf der Renteninfo geht immer vom "normalen" Rentenbeginn aus.
Ist ja auch völlig korrekt so, weil die Renteninfo davon ausgeht das du bis zum regulärem Rentenbeginn arbeiten gehst.
Für Leute die z.B. mit 63 Jahre anstatt mit 67 Jahre in Rente gehen (bei mindestens 35 Jahre Beitragsjahren) haben somit nicht nur die 14,4% Abzüge, sondern zusätzlich auch noch die Abzüge aufgrund nicht mehr zahlender Rentenbeiträge. Für jemanden mit guten Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind das zusätzlich nochmal 8 Rentenpunkte bzw. ca. 300€ monatlich weniger als wenn man bis 67 Jahre arbeiten würde.
 
        #114  

Member

Member hat gesagt:
Ist ja auch völlig korrekt so, weil die Renteninfo davon ausgeht das du bis zum regulärem Rentenbeginn arbeiten gehst.
Für Leute die z.B. mit 63 Jahre anstatt mit 67 Jahre in Rente gehen (bei mindestens 35 Jahre Beitragsjahren) haben somit nicht nur die 14,4% Abzüge, sondern zusätzlich auch noch die Abzüge aufgrund nicht mehr zahlender Rentenbeiträge. Für jemanden mit guten Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind das zusätzlich nochmal 8 Rentenpunkte bzw. ca. 300€ monatlich weniger als wenn man bis 67 Jahre arbeiten würde.
Da musst Du aber die 4 Jahre der Mehr-Renten-Bezüge und die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung gegenrechnen.
 
        #115  

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Member hat gesagt:
Da musst Du aber die 4 Jahre der Mehr-Renten-Bezüge und die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung gegenrechnen.

Mit den 4 Jahren, die ich eher Geld aus der RV ziehe, sehe ich genauso.
Das muss man erst einmal aufholen,
wenn man mit 67 Jahren in Rente geht.
⌛⏳
Man(n) muss halt entscheiden, was einem wichtiger ist, Geld oder so zeitig wie möglich raus aus dem Hamsterrad,
... und es sich leisten können.

Member hat gesagt:
Abschläge habe ich keine aber mir fehlen halt zwei Beitragsjahre.

Dafür sind wir aber gesund, glücklich, zufrieden ... mit MIA und Kaltgetränk
im sonnigen Lande. 🍺💃
Sparen uns die Medizin für Rückenschmerzen. 😏
 
Zuletzt bearbeitet:
        #116  

Member

Member hat gesagt:
Dafür sind wir aber gesund, glücklich, zufrieden ... mit MIA und Kaltgetränk
im sonnigen Lande. 🍺💃
Sparen uns die Medizin für Rückenschmerzen. 😏
:tu: ...aber sowas von :):tu:

Rücken ... bin jetzt bei Tramadol angelangt. Schmerzen gibts immer noch aber wenigstens bin ich jetzt Glücklich dabei :hehe:::D:::D:
 
        #117  

Member

Member hat gesagt:
Man(n) muss halt entscheiden, was einem wichtiger ist, Geld oder so zeitig wie möglich raus aus dem Hamsterrad,
... und es sich leisten können.
Genauso sehe ich das ja auch. Wollte nur darauf hinweisen das die Abzüge von 14,4% nur die halbe Wahrheit ist.
Ich werde mit Sicherheit auch nicht bis 67 ackern nur um ein paar Rentenpunkte mehr zu haben. Aller spätestens mit 63 ist Feierabend, ist allerdings noch ein paar Jahre hin.
 
        #118  

Member

Ich habe das vor Jahren einmal selbst ausgerechnet. Unter Renditeaspekten ist es sinnvoll, so früh wie möglich in Rente zu gehen. Du musst verdammt alt werden, dass das, was du abgezogen bekommst mehr ist, als das, was du in der Zwischenzeit an Bezügen bekommen hast. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil mit jedem Jahr, das du später gehst, um 1%punkt an.

Dass man mit weniger Punkten in Rente geht als wenn man weiter arbeiten würde, ist logisch, darf aber in die Berechnung selbstverständlich nicht mit einfließen, denn um diese Punkte zu bekommen, musst du ja weiter Kapital zuführen, entweder in Form von Arbeitsleistung oder Selbsteinzahlung. Es wäre eine Milchmädchenrechnung, diese Punkte zu berücksichtigen, denn die gibt es ja nicht umsonst.

Zwei kleine Tipps am Rande:

1. Nie am Jahresanfang in Rente gehen, sondern immer versuchen, es zum Jahresende zu machen. Warum? Weil der Besteuerungsanteil sich jedes Jahr um 1%punkt erhöht und wenn ich im Januar gehe, habe ich eine um 1%punkt höhere Besteuerung als wenn ich einen Monat früher gegangen wäre. Also wenn schon, dann zum Jahresende. Ich gehe am 1.12., d.h. so wenig Abzüge wie möglich und noch bevor ich wieder 1%punkt mehr versteuern muss.

2. Arbeitslosigkeit in die Überlegung einbeziehen. Wer mit 61 arbeitslos wird, hat Anspruch auf 24 Monate ALG. So lässt sich die Zeit bis zum Renteneintritt mit 63 gut überbrücken und man sammelt weiter Rentenpunkte in Höhe von 80%. Das Arbeitsamt lässt einen auch in Ruhe, wenn man sagt, dass man sowieso mit 63 in Rente gehen will. So kann man quasi schon mit 61 in Rente gehen statt mit 63.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #119  

Member

Member hat gesagt:
Die Meldung gibt es auch bzw. eher die Info. Auf Abfrage wird es aber zu ner Meldung ;)

Was aber, wie @tamoi erklärt hat für dich wahrscheinlich irrelevant sein wird.


Das Eine schließt das Andere ja nicht aus, bzw. hat es doch nichts miteinander zu tun!
Das Eine ist Steuerrecht, das andere sind Sozialversicherungen...

Wenn du ne Immo in D hast wirst du wohl auch in D gemeldet sein, demnach auch in der Sozialversicherung. Wirst du krank, fliegst nach D und geniesst nutzt deine Anrechte. Von geniessen kann man dann wohl nicht sprechen, aber du bist versorgt.

Sollte man nicht in D gemeldet sein und der Schuh der Gesundheit drückt fliegt man eben auf eigene Kosten heim, meldet nen Wohnsitz an, landet dadurch automatisch in der gesetzlichen und lässt es ebenso über sich ergehen... ;)
Das trifft aber nicht auf alle zu.

Ich habe ein Haus in Deutschland und bin dort auch noch gemeldet. Ich war aber nie in der GKV. Da ich Beamter bin.

Deswegen zahle ich eine Anwartschaft bei meiner privaten Krankenversicherung,um im Falle des Falles, auch sofort in Deutschland wieder krankenversichet zu sein.

Hoffe das der Fall aber nie Eintritt...Aber weiß man es ???
 
        #120  

Member

Member hat gesagt:
.

2. Arbeitslosigkeit in die Überlegung einbeziehen. Wer mit 61 arbeitslos wird, hat Anspruch auf 24 Monate ALG. So lässt sich die Zeit bis zum Renteneintritt mit 63 gut überbrücken und man sammelt weiter Rentenpunkte in Höhe von 80%. Das Arbeitsamt lässt einen auch in Ruhe, wenn man sagt, dass man sowieso mit 63 in Rente gehen will. So kann man quasi schon mit 61 in Rente gehen statt mit 63.

Ist das wirklich so das das Arbeitsamt weiter in die Rentenkasse einzahlen? Ich mal irgendwo gelesen "wenn man das 60 Lebensjahr vollendet hat, zahlt das AA eben keine Tentenbeiträge mehr" um eben genau das zu verhindern!

Ich weiß es wirklich nicht was jetzt stimmt, das AA fragen wäre wohl der richtige Weg (aber ob die Antwort dort ehrlich ist?)
 
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