Member
Bei staatlichen Auslandsrenten unbedingt darauf achten, das die Krankenkasse den richtigen Beitragssatz berechnet. Das sindMember hat gesagt:Wer in der KVdR pflichtversichert ist, zahlt keine Beiträge auf Mieteinnahmen usw.:
Zu den beitragspflichtigen Einnahmen in der KVdR zählen:
- ausgezahlte Renten (auch gesetzliche Renten aus dem Ausland)
- Versorgungsbezüge (z.B. Pensionen, Betriebsrenten)
- Arbeitseinkommen aus nicht hauptberuflicher, selbstständiger Tätigkeit sowie aus Gewerbebetrieb, Landwirtschaft und Forstwirtschaft
7,3 Prozent, und nicht 14,4 Prozent. 14,4 Prozent wären EU Betriebsrenten. Zweimal (Belgische und Luxemburger Rente) hat die Techniker bei mir das falsch berechnet. Zweimal WIderspruch eingelegt, dem haben sie dann stattgeben müssen. Wenn nicht, kommt das eine Ebene höher, und dann wird es peinlich für die Sachbearbeiter.