Renteninfo für Expats

  • Ersteller
        #131  

Member

Member hat gesagt:

Schau mal auf die Überschrift deines Links

Die nachfolgende Liste enthält den finalen Stand der CRS-Partnerstaaten und deren Gebiete, zu
denen die Finanzinstitute die Finanzkonteninformationen des Meldezeitraums 2022 grundsätzlich bis
zum 31. Juli 2023 zur Verfügung stellen müssen. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit
BMF-Schreiben vom 10. Juli 2023 - IV B 6 - S 1315/19/10030 :057 einen Nichtbeanstandungserlass
bezüglich der Übermittlung der CRS-Meldungen herausgegeben, wonach es nicht zu beanstanden ist,
wenn die Meldungen gemäß § 27 Absatz 2 FKAustG bis spätestens 31. August 2023 an das
Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Wenn Thailand erst ab 2023 auf der Liste ist, muss der Meldezeitraum 2022 nicht eingehalten werden. Deshalb ist Thailand auch nicht auf dieser Liste.
 
        #134  

Member

Member hat gesagt:
Weil die Liste vorläufig war
Ok, d.h. Thailand ist ab September 2023 dabei und meldet dann erstmalig bis 31.08.2024 die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern?
 
        #135  

Member

Member hat gesagt:
Ok, d.h. Thailand ist ab September 2023 dabei und meldet dann erstmalig bis 31.08.2024 die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern?

wenn sowohl das BZA Steuern/DE als auch die Oberste Steuerbehörde/TH hier laufend mitlesen würden, wäre ihnen endlich klar, was sie bisher falsch gemacht haben u. wo sie jetzt mit schlankem Fuß korrigieren können
 
        #136  

Member

............. INFO ...........

Pattaya Mail hat einen thailändischen Steueranwalt um seine persönliche Meinung gebeten. Hier seine Antwort: “Die thailändischen Steuerbehörden aktualisieren lediglich ein altes Gesetz, das besagt, dass ab dem nächsten Jahr Steuern auf ausländische Einkünfte gezahlt werden müssen, auch wenn sich die Ankunft des Geldes in ein späteres Steuerjahr verschiebt. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, Einkommen, das bereits im Ausland besteuert wurde, erneut zu besteuern. So werden beispielsweise die Renten der meisten ausländischen Rentner zunächst in ihrem Heimatland besteuert, und es bestehen ohnehin Doppelbesteuerungsabkommen mit 61 Ländern. Die Frage ist, ob sich alle im Ausland ansässigen Personen beim thailändischen Finanzamt registrieren lassen müssen, um eine Steueridentifikationsnummer (TIN) zu erhalten, die ihre individuellen Umstände erklärt. Niemand kann detaillierte Fragen beantworten, bevor das Finanzamt nicht weitere Richtlinien für die Nicht-Geschäftswelt herausgibt.
 
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