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Member hat gesagt:@Liggi
Es gibt ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand seit 1967, in Kraft seit 1968.
Gäbe es das nicht, würden die Renten auch der abgemeldeten Deutschen in Deutschland besteuert.
Ich schrieb schon, daß allerdings derzeit (noch) nicht in Thailand Steuern auf deutsche Renten erhoben werden.
Warum brauche ich Freibeträge, wenn ich gar keine Steuern bezahle?
Und beim Finanzamt muß auch nicht unbedingt angerufen werden. Man kann es auch im Netz nachlesen: Bundesfinanzministerium - Thailand - Staatenbezogene Informationen
Das Steuer-Thema ist leider so komplex, dass man dazu eigentlich sehr wenig pauschal sagen kann.
Es hängt von vielen Faktoren ab, wer was wo zu versteuern hat.
- Art der Einkünfte (z.B. bleiben in D erzielte Miet- oder gewerbliche Einkünfte immer in D zu versteuern, egal wo man zB. seinen Wohnsitz hat)
- gemeldeter Wohnsitz (ggfls. mehr oder weniger als 183 Tage in welchem Land)
- tatsächlicher Aufenthaltsort / "Lebensmittelpunkt"
- Arbeitseinkommen wird i.d.R. in dem Land versteuert, wo es erzielt wird
- und und und...
Das Doppelbesteuerungsabkommen soll ja nur verhindern, dass ein und dieselben Einkünfte doppelt (nämlich in zwei Ländern) versteuert werden müssen.
Das Abkommen bedeutet aber nicht, dass automatisch alles besser ist und vor allem nicht, dass man es sich "heraussuchen" kann, wo man was versteuern will.
(Wenn es so einfach wäre, hätten es schon so manche längst gemacht