Member
Member hat gesagt:hier nochmal mit Quelle:
https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15764/Datei/323/Krankenversicherung-der-Rentner.pdf
Punkt. 4.7.
wenn ich ins Ausland gehe, ruht diese Versicherung, d.h. ich kann im Ausland nichts darüber abrechnen, muss aber auch nichts bezahlen.
Sobald ich mich wieder in Deutschland anmelde sage ich meiner Krankenkasse Bescheid und schwups ist sie wieder da und ich bin wieder versichert.
Vorausgesetzt ich lasse mich nicht irgendwann mal befreien, dann ist auf Dauer Feierabend.
Bei der Privaten kenne ich mich nicht ganz so gut aus, aber es wäre schön wenn nicht einfach irgendwelche Beträge in den Raum geworfen werden.
Bei BDAE z.B. gibt es eine Krankenvollversicherung mit Basisleistungen fürs Ausland ab 104,00 €. Allerdings mit Gesundheitsfragen.
Und selbst wenn der Beitrag Doppelt oder Dreifach so hoch wäre, wäe es immer noch günstig in meinen Augen.
DU bringst hier doch mehrere Sachen durcheinander !
EInerseits schreibst Du von "Basistarif in der Privaten Krankenversicherung"
Anderseits schreibst Du von der BDAE Auslandskrankenversicherung !
Diese BDAE-Versicherung hat mit dem von Dir genannten "Basistarif in der Privaten Krankenversicherung" gar nichts zu tun - dass sind 2 völlig verschiedene Versicherungen !
Bei der BDAE hat man übrigens Einschränkungen beim Versicherungsschutz bei VORERKRANKUNGEN - nur als Hinweis...
Aber mein Beitrag war nicht "einfach nur in den Raum geworfen" !
Bei dem von Dir angegeben Basistarif in der Privaten Krankenversicherung zahlt man entsprechend dem Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung - und der beträgt nunmal um die 650 Euro !
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