Thailändisch lernen

Royal Jordanian

        #53  

Member

Member hat gesagt:
Ja wegen 24h "Verspätung"
Mit dreimonatiger Vorankündigung zählt so eine Flugplanänderung nicht als Verspätung.
Buchungsänderung ohne Mehrkosten ist in diesem Fall der Vorteil.
Ich hätte sicher auch kostenfrei stornieren können, hab ich aber nicht nach gefragt, da eine Buchung bei einem anderen Carrier teurer geworden wäre
 
Zuletzt bearbeitet:
        #54  

Member

Visum für Jordanien kostet ca, 50 € :headbash:
Hast du gespart. Plus 80 € für Taxi. Um 1 mal zu Baden. :yes:
 
        #55  

Member

Member hat gesagt:
Mit dreimonatiger Vorankündigung zählt so eine Flugplanänderung nicht als Verspätung.
Gibt keine 600 Euro aber Ersatzbeförderung mit anderem Carrier. Aber gut, ist vielleicht den Ärger nicht wert.
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Gibt keine 600 Euro aber Ersatzbeförderung mit anderem Carrier. Aber gut, ist vielleicht den Ärger nicht wert.
Wie gesagt, letztendlich reise ich insgesamt einen Tag später, ohne den überlangen Layover in Amman und ohne zusätzliche Kosten.
Bei gut sechs Wochen vor Ort ist das für mich ein vernachlässigbarer Nachteil 😉

Edit:
Interessante Info der Dame von RJ FRA:
RJ haben ihren Flugplan AMM-BKK drastisch zusammengestrichen, da ein großer Anteil der Passagiere bisher Israelis waren, die nun nicht mehr mit RJ fliegen.
Der Nahost-Konflikt beeinflusst die Flüge also nicht nur wegen möglicherweise notwendiger Änderung der Flugroute.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #57  

Member

Gibt nach meinem Wissen auch nur die Optionen Strorno, Gutschein oder Akzeptieren und kein Anspruch auf Ersatzbeförderung am gleichen Tag.
 
        #58  

Member

Meines Wissens nach und auch nach kurzer Recherche bin ich schon der Meinung dass das Recht auf Ersatzbeförderung besteht siehe z.B. Flugausfall: Entschädigung, weil Flug annulliert? . Ich bin jetzt aber auch kein FlugrechtsExperte.

Ich gebe schon zu dass ich vermutlich mit der Lösung , wie sie @TomHarley jetzt hat, auch einverstanden wäre und deshalb keinen Anwalt einschalten würde.

Trotzdem ärgert mich so ein Verhalten der Airline egal ob es mich oder andere betrifft. Die Airline hat einen Beförderungsvertrag geschlossen und kann den nicht einfach einseitig ändern.

Man stelle sich vor, es wäre andersrum. @TomHarley schreibt eine Mail an die Airline, “Sehr geehrte Damen und Herren, meine Terminsituation hat sich verändert, aus operativen Gründen fliege ich jetzt einen Tag später. Bitte vermerken Sie dies in Ihren Unterlagen”. Würde das die Arline so einfach akzeptieren?

Der - nicht Profi - Fluggast, so wie ich und die meisten hier versuchen mit kleinsten Übel rauszugehen und dann arrangiert man sich halt. Mein Gerechtigkeitsempfinden schlägt trotzdem an - sorry.
 
        #59  

Member

@Chris3260, ab 14 Tagen Vorlaufzeit, hast du kein Recht auf Entschädigung etc. Dass der Fluggast sich in einer schlechteren vertraglichen Position befindet, ist leider so. Fängt ja schon damit an, dass man im vorraus bezahlen muss. @TomHarley konnte zumindest umbuchen. Gibt Airlines außerhalb der EU die wollen dir nicht mal ein Storno gewähren.
 
        #60  

Member

Member hat gesagt:
Trotzdem ärgert mich so ein Verhalten der Airline
Hey, glücklich war ich auch nicht darüber, aber mein Hauptinteresse war in diesem Fall eine Lösung, die für mich mit möglichst wenig Aufwand und ohne Kosten zu akzeptablen Reiseplan führt.
Member hat gesagt:
@TomHarley konnte zumindest umbuchen.
Da zudem die Umbuchung des ersten Hotels auf der Reise ohne weiteres möglich war und die Verkürzung von einem Tag, im Verhältnis zur Gesamtreisedauer vernachlässigbar ist, bin ich zufrieden.
Das TR Visum sollte eigentlich, trotz der Verschiebung des im Visumsantrag genannten Anreisetags, nicht dadurch beeinflusst werden.
 
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