Member
@riva, sorry, ich weiß ja das Du ein Vielflieger bist. Möchte jetzt auch nicht zuviel diskutieren. Auf der anderen Seite ist es für alle schon wichtig zu wissen was man Rechte hätte (dieser Fall ist ja jetzt nur expemplarisch und kommt immer wieder vor) … mit der “keine Entschädigung“ hast Du Recht, mit dem “etc” m.M nicht. Schau Dir mal den Artikel vom Dr. Böse an
(Ersatzbeförderung nach Annullierung: Wie richtig vorgehen? - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse )
Dort ist relativ klar beschrieben welche Rechte man hätte, auch jenseits der 14 Tage.
(Ersatzbeförderung nach Annullierung: Wie richtig vorgehen? - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse )
Dort ist relativ klar beschrieben welche Rechte man hätte, auch jenseits der 14 Tage.