TH --> DE Rundfunkgebühren für Thai-Frau

  • Ersteller
        #11  

Member

Member hat gesagt:
Aber irgendwie kann es doch nicht sein, dass sie hier nicht ihren Erstwohnsitz hat und dann die Gebühren zahlen muss.
Der Rundfunkbeitrag ist nicht personenabhängig; er wird fällig pro Haushalt, es muss nicht einmal ein Empfangsgerät vorhanden sein.
Dementsprechend ist unter dieser Anschrift bisher entweder niemand angemeldet oder du zahlst den Beitrag ohne es gemerkt zu haben.
 
        #12  

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Warum hast du sie überhaupt angemeldet bei einem Schengen-Visum? Das war wohl ein Fehler, wenn auf dieser Adresse kein GEZ Konto besteht. Mit Glück geben sie Ruhe, wenn sie sich wieder abmeldet, mit Pech verfolgen sie die Sache weiter.

GEZ und Steuernummer waren die ersten Briefe hier wenige Tage nach der Anmeldung.
Wenns was zu holen gibt, sie sie ganz schnell, wenn es was zu geben gibt, dauert's (AB), ja ist so.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Warum hast du sie überhaupt angemeldet bei einem Schengen-Visum? Das war wohl ein Fehler, wenn auf dieser Adresse kein GEZ Konto besteht. Mit Glück geben sie Ruhe, wenn sie sich wieder abmeldet, mit Pech verfolgen sie die Sache weiter.

GEZ und Steuernummer waren die ersten Briefe hier wenige Tage nach der Anmeldung.
Wenns was zu holen gibt, sie sie ganz schnell, wenn es was zu geben gibt, dauert's (AB), ja ist so.
Das Schengen-Visum, soll ja in ein Aufenthaltstitel umgewandelt/verlängert werden und da hieß es, dass sie einen Wohnsitz in Deutschland haben muss.

Ja, Steuernummer und GEZ waren auch bei ihr die ersten Briefe die ankamen, das nächste war dann Krankenkasse und aufs Ausländeramt warten wir bis heute...
 
        #14  

Member

Warum sagst du immer, dass sie an der Anschrift nicht ihren Erstwohnsitz hat? Die Unterscheidung Erst- und Zweitwohnsitz, genauer Haupt- und Nebenwohnsitz, gibt es doch nur innerhalb Deutschlands und wenn du in Deutschland nur an einer Adresse gemeldet bist, hast du dort keinen Erstwohnsitz, sondern einfach nur deinen Wohnsitz.

Haupt- und Nebenwohnsitz gibt es z.B. bei Studenten (elterliche Wohnung im Heimatort und Wohnung am Studienort) und an beiden Wohnsitzen ist die Haushaltsabgabe zu zahlen, weil die eben pro Haushalt und nicht personenabhängig fällig wird. Inzwischen erheben aber viele Unistädte eine Zweitwohnungssteuer, um die Studenten zu zwingen, ihren Hauptwohnsitz am Studienort anzumelden, damit sie als Einwohner zählen.

Du meinst mit Erstwohnsitz sicher, dass sie ihren Lebensmittelpunkt immer noch in Thailand hat, oder? Das interessiert aber die Meldebehörden nicht und ist höchstens steuerlich relevant. Wohnsitz heißt einfach übersetzt, dass dort an dieser Adresse ein Haushalt existiert und in dem Moment schlägt die Haushaltsabgabe zu, weil der Beitragsservice dazu berechtigt ist, die Meldedaten abzufragen.

Die Haushaltsabgabe ist inzwischen eine verkappte Zwangssteuer, die mit dem Empfang öffentlich-rechtlicher Sender überhaupt nichts mehr zu tun hat. Die wird pro Haushalt fällig, vollkommen egal, ob dort Empfangsgeräte vorhanden sind oder ob dort überhaupt und für wie lange jemand wohnt. Es reicht, dass an der Adresse jemand gemeldet ist. In dem Moment ist es ein Haushalt.

Zu argumentieren, dass deine Frau die Sendungen gar nicht versteht, wird nichts nützen, denke ich. Sie kann sich im TV die Bilder anschauen und im Radio Musik hören. Ob diese Regelung Sinn macht? Frag mich nicht. Es spielt halt einfach keine Rolle. Selbst ein Gehörloser ist nicht befreit, sondern zahlt eine ermäßigte Abgabe, denn er kann ja trotzdem Fernsehen mit Untertitel nutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Das Problem ist es, dass an dieser Adresse niemand GEZ zahlt und wenn da jetzt weitere Nachforschungen angestellt werden, fällt das evtl auf.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die GEZ da extrem penetrant sein und nicht lockerlassen wird, bis die Causa GEZ abgeschlossen ist. Wenn du Pech hast, zieht sich das solange hin, bis sie dich am Schlawittchen haben und du zahlen musst. Wenn du Pech gast, verfolgen sie das bis zu deiner Anmeldung am Einwohnermeldeamt zurück und verlangen eine saftige Nachzahlung.

Wenn du dich jetzt allerdings dazu durchringen kannst, die GEZ-Gebühren zu entrichten (auf den Namen deiner Frau), dann wird der Haushalt als registriert geführt und du hast Ruhe. Das wäre meine Empfehlung.
 
        #16  

Member

Ich muss mir hier ja schon derbe auf die Zunge beißen. Nur Mal so am Rande, die GEZ gibt es auch schon seit über 10 Jahren nicht mehr.
 
        #17  

Member

Das hast du zwar recht riva, aber beim Nachfolger ist doch die alte GEZ drin, nur mit neuer Verpackung.
 
        #18  

Member

Dann kann ich auch nur empfehlen, die Wohnung jetzt zum Einzug der Frau anzumelden und zu hoffen, dass damit Ruhe ist. Meine Ex musste Jahre nachzahlen, nachdem ich ausgezogen war und den Vertrag mitgenommen hatte. Irgendwann kamen sie drauf und lassen dann nicht mehr locker.

Member hat gesagt:
Das Schengen-Visum, soll ja in ein Aufenthaltstitel umgewandelt/verlängert werden und da hieß es, dass sie einen Wohnsitz in Deutschland haben muss.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Das hast du zwar recht riva, aber beim Nachfolger ist doch die alte GEZ drin, nur mit neuer Verpackung.
Das dürfte allgemein bekannt sein. Den neuen euphemistischen Namen benutzen wahrscheinlich nur Leute, die dort auf dem Gehaltszettel stehen.
 
        #20  

Member

Kann man denen das Geld in bar zuschicken :D?
Meine Frau hat weder ein Bankkonto, noch ein Einkommen, da sie wie erwähnt aktuell noch mit einem Schengen-Visum in Deutschland ist, da das Ausländeramt keinen Finger gekrümmt hat bisher.
 
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