Warum sagst du immer, dass sie an der Anschrift nicht ihren Erstwohnsitz hat? Die Unterscheidung Erst- und Zweitwohnsitz, genauer Haupt- und Nebenwohnsitz, gibt es doch nur innerhalb Deutschlands und wenn du in Deutschland nur an einer Adresse gemeldet bist, hast du dort keinen Erstwohnsitz, sondern einfach nur deinen Wohnsitz.
Haupt- und Nebenwohnsitz gibt es z.B. bei Studenten (elterliche Wohnung im Heimatort und Wohnung am Studienort) und an beiden Wohnsitzen ist die Haushaltsabgabe zu zahlen, weil die eben pro Haushalt und nicht personenabhängig fällig wird. Inzwischen erheben aber viele Unistädte eine Zweitwohnungssteuer, um die Studenten zu zwingen, ihren Hauptwohnsitz am Studienort anzumelden, damit sie als Einwohner zählen.
Du meinst mit Erstwohnsitz sicher, dass sie ihren Lebensmittelpunkt immer noch in Thailand hat, oder? Das interessiert aber die Meldebehörden nicht und ist höchstens steuerlich relevant. Wohnsitz heißt einfach übersetzt, dass dort an dieser Adresse ein Haushalt existiert und in dem Moment schlägt die Haushaltsabgabe zu, weil der Beitragsservice dazu berechtigt ist, die Meldedaten abzufragen.
Die Haushaltsabgabe ist inzwischen eine verkappte Zwangssteuer, die mit dem Empfang öffentlich-rechtlicher Sender überhaupt nichts mehr zu tun hat. Die wird pro Haushalt fällig, vollkommen egal, ob dort Empfangsgeräte vorhanden sind oder ob dort überhaupt und für wie lange jemand wohnt. Es reicht, dass an der Adresse jemand gemeldet ist. In dem Moment ist es ein Haushalt.
Zu argumentieren, dass deine Frau die Sendungen gar nicht versteht, wird nichts nützen, denke ich. Sie kann sich im TV die Bilder anschauen und im Radio Musik hören. Ob diese Regelung Sinn macht? Frag mich nicht. Es spielt halt einfach keine Rolle. Selbst ein Gehörloser ist nicht befreit, sondern zahlt eine ermäßigte Abgabe, denn er kann ja trotzdem Fernsehen mit Untertitel nutzen.