Wieso schreibst du eigentlich Schengen Visum ?
Im ersten Post "ist meine Frau jetzt mit mir aus Thailand mit einem Nationalen Visum nach Deutschland eingereist."
Dieses nationale Visum ist ein "normaler" Aufenthaltstitel .. wenn "Erwerbstätigkeit erlaubt" draufsteht kann sie damit auch arbeite . Sollte das schon abgelaufen sein würde ich bei der ABH vorbeigehen und eine Fiktionsbescheinigung verlangen. Dann sollte sie auch ein Bankkonto eröffnen können.
Auch schreibst du ja "Wir haben sie im Rathaus auf meine Adresse angemeldet ".
Wie schon geschrieben im wirst Case kommt man drauf dass du schon lange da wohnst und es gibt Nachzahlung.
Edit: kam der 2. Brief eig schon ? Wir haben damals auch einen Brief bekommen, nach 2 Wochen wollte ich dann online mitteilen dass ich schon die Gebühr zahle, da ging dann aber der Code schon nicht mehr welcher im Brief stand für die Online Mitteilung.
Habe dann angerufen die meinten hat sich erledigt wir finden nix zu dem Vorgang. Ich vermute die haben einfach abgeglichen gleicher Nachname an der Adresse und ich zahle schon.