Es wäre schön wenn es denn so wäre wie die Botschaft es bestätigt. Nur leider interessiert die Bundespolizei es einen feuchten Fxxx was die Botschaft sagt! Meine Freundin ist am 21.08. aus Bangkok in Frankfurt eingereist, im Vorfeld hatte ich auch nur ein One-Way Ticket von Bangkok - Frankfurt gebucht, weil ja Rückflüge nur über die Thailändische Botschaft gehen. Ein paar Tage vor Abflug meinte meine Kleine dann schon das bei der Einreise in Frankfurt nach Rückflugtickets gefragt wird (Rückmeldungen von Bekannten aus diversen Line- und FB Gruppen die schon ein paar Tage vorher nach Deutschland gekommen sind) als hab ich direkt bei der Bundespolizei in Frankfurt nachgefragt:
BPOLD FRA-KoSt Covid-19
Az. 18 04 00, Frakfurt am Main
Sehr geehrter Herr XXX,
Das Vorliegen eines Rückflugtickets ist nicht zwingend erforderlich, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Allerdings muss Ihre Freundin vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ausreisen. Ansonsten würde dies eine Straftat darstellen.
Dieses Schreiben stellt jedoch keine allgemeine Einreiseerlaubnuis dar. Die finale Entscheidung über die Gestattung der Einreise trifft die örtlich zuständige Bundespolizeiinspektion am Flughafen Frankfurt am Main. Dies ist jedoch die normale Prozedur und hat nichts mit den Einreiserestriktionen aufgrund der Covid 19 Pandemie zu tun.
Mit freundlichen Grüßen/ Best regards
Im Auftrag/ On behalf
EPHK Achim Weiser
_______________________________________________
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Koordinierungsstab Covid-19
Postfach 75 02 64 | 60532 Frankfurt am Main
eMail:
bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de
eMail:
BPOLD.Frankfurt@polizei.bund.de (24h-Erreichbarkeit)
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Strerath, Andreas (D FRA) <
Andreas.Strerath@polizei.bund.de> Im Auftrag von D FRA Post (Eingang) SB 11 - Lage- und Einsatzzentrale
Gesendet: Dienstag, 18. August 2020 10:06
An: D FRA Post KoSt-Covid-19 Anfragen <
bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
Betreff: WG: Nachweis Rückflugticket bei Einreise in die BRD
*************************************************************
** Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
** Sachbereich 11 - Lagedienst
** bearbeitet von: Strerath, PHK
** Dat.: 18.08.2020 10:05:21
** Verteiler:Kost COVID
** nachr.:
** Dringlichkeit:
***********************************************************
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxx>
Gesendet: Dienstag, 18. August 2020 10:04
An: D FRA Post (Eingang) <
bpold.frankfurt@polizei.bund.de>
Betreff: Nachweis Rückflugticket bei Einreise in die BRD
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Freundin (Thailändische Staatsbürgerin) plant am 21.08.2020 über Frankfurt a.M. in die BRD einzureisen (Schengenvisum für 90 Tage wurde durch die Deutsche Botschaft in Bangkok erteilt). Nach Auskunft meherer Bekannter meiner Freundin (alles ebenfalls Thailändische Staatsbürger die bereits in den vergangenen Tagen in die BRD eingereist sind) fragen die Beamten bei der Pass-/Einreisekontrolle in Frankfurt a.M. explizit nach einem Rückflugticket. Aktuell sind aber Rückflüge nach Thailand nicht frei buchbar, sonder werden ausschließlich über die Thailändische Botschaft organisiert. Eine Anmeldung für einen solchen Rückkehr-/Repatriierungsflug bei der Thailändischen Botschaft ist aber erst nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich. Die Deutsche Botschaft weist auf Ihrer Webseite auch ausdrücklich darauf hin und bittet darum sich unverzüglich nach Einreise mit der Thailändischen Botschaft wegen eines Rückkehrfluges in Verbindung zu setzen. Meine Frage ist jetzt, ist das fehlen eines Rückflugtickets bei Einreise ein Grund die Einreise in die BRD zu verweigern? Die Deutsche Botschaft erteilt ja ausdrücklich nur Schengenvisa mit einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 6 Wochen, damit ausreichend Zeit ist um einen Rückkehrflug über die Thailändische Botschaft zu organisieren.
Für eine Rückmeldung danken wir im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Schön, dass hilft ungemein weiter! Im Prinzip bedeutet das: "Die Botschaft hat zwar Recht, Rückflugticket ist nicht zwingend nötig, aber juckt uns nicht denn es entscheidet der Beamte am Schalter was er sehen will!"
Und was war dann am 21.08.2020 früh morgens 5:30 in Frankfurt? Die Beamtin wollte die Verpflichtungserklärung, die Versicherungsbestätigung und ein Rückflugticket sehen! Und dann hatte meine Freundin noch ne völlig verpeilte Tante erwischt, die alles mögliche noch durcheinander gebracht hat und auch noch irgendwelche Dokumente über unsere Beziehung sehen wollte (obwohl Thailand auf der 3. Staaten Positivliste steht und Thailändische Staatsbürger ohne Einschränkungen einreisen dürfen und nicht unter die Sonderregelungen für Partnerschaften fallen die für Staatsbürger anderer 3. Staaten gelten die zur Zeit eigentlich nicht nach Deutschland einreisen dürfen). Ich bekam da kurz nach 6 Uhr morgens jedenfalls einen Anruf von der Beamtin (ich wartete am Ausgang in Frankfurt am Flughafen) das eben diese Dokumente fehlen würden und sie somit die Einreise verwehren müsste. Nach kurzer Diskussion am Telefon und meinem Vorschlag ich würde hinkommen um das zu klären, meinte die Gute sie müsste das erst mit ihrem Vorgesetzten abklären. Der kam dann ganz schnell zu ihrem Schalter (erzählte meine Freundin später) und hat nach kurzem Blick in den Pass und auf das Visum meine Freundin sofort durchgewunken. Also keiner blickt durch und alle machen mit!
Ich bin zwar jetzt etwas abgeschweift vom eigentlichen Thema wegen der Rückflüge, aber wie schon gesagt, die wollten Rückflugtickets sehen bei der Einreise (auch an den anderen Schaltern laut meiner Freundin).