Thailändisch lernen

PH --> DE Schengen Visum Erstantrag... welche Besuchsdauer ratet ihr?

        #41  

Member

@Onkel: Das stimmt voll und ganz. Sie war schon eingereist und ich wollte erst mal nur einen Monat haben. Von der Ausländerbehörde wurden mir dann gleich 2 Monate angeboten (Begründung: Die Sachlage ist eindeutig und es kommt sie billiger). Bloß hat im Anschluss die Botschaft nach der Rückmeldung meiner Schwägerin Probleme gemacht, fühlten sich übergangen und die mangelnde Rückkehrwilligkeit wurde meiner Schwägerin unterstellt. Nach einem kurzen Schriftverkehr mit dem Auswärtigen Amt und anschließender Klarstellung über den Leiter der Visastellen-Abteilung wurde der Sachverhalt zu Gunsten meiner Schwägerin geklärt.

Heiratsvisum läuft über die deutschen Behörden in Abstimmung mit der Botschaft. Wenn alle Dokumente vorliegen, erteilt die Botschaft das Heiratsvisum.

Beim Arbeitsvisum liegt der Fall wieder anders, da ist sowohl die Agentur, die Ausländerbehörde, als auch die Botschaft mit in der Entscheidungskette. Die Ausländerbehörde bestätigt zum Beispiel in Abstimmung mit der Agentur dass es für eine zu besetzende Stelle (Spezialitätenköche, Massagefachkraft, etc.) keine Bewerber vorhanden sind, die dieser Qualifikation entsprechen. Der Botschaft wird dies mitgeteilt und dies ist dann letztendlich die Basis zur Beantragung eines Arbeitsvisum.

So wurde es mir zumindest auf der Ausländerbehörde in Aachen erklärt.
 
        #42  

Member

"das ist die Basis" oder "in Abstimmung mit" oder "Bestätigung/Unterlagen von" ... das klingt alles ganz toll, aber in Zweifelsfällen ist am Ende immer nur entscheidend, wer die Hosen anhat und das ist die Botschaft, denn wenn die Botschaft nein sagt, da können tausend Behörden in Deutschland den Kasper machen ... eine Handhabe besitzen diese Behörden alle nicht.
 
        #43  

Member

das hat mir auch eine mitarbeiterin bei der ausländerbehörde so rübergebracht als sie über einen abgelehnten fall der familienzusammenführung aus kasachstan erzählte.
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
@Onkel: Das stimmt voll und ganz. Sie war schon eingereist und ich wollte erst mal nur einen Monat haben. Von der Ausländerbehörde wurden mir dann gleich 2 Monate angeboten (Begründung: Die Sachlage ist eindeutig und es kommt sie billiger). Bloß hat im Anschluss die Botschaft nach der Rückmeldung meiner Schwägerin Probleme gemacht, fühlten sich übergangen und die mangelnde Rückkehrwilligkeit wurde meiner Schwägerin unterstellt. .


Völlig richtig! Ist zwar nicht direkt die Fragestellung des Threadstarters, betrifft ihn aber unter Umständen trotzdem.
Er könnte durchaus mit dem Gedanken spielen, zunächst nur ein Visum für 1 Monat zu beantragen, weil die Chancen für eine Erteilung etwas höher wären. Und theoretisch kann man dies auf der zuständigen Ausländerbehörde in D bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten insgesamt verlängern lassen. Da hat dann die Botschaft in Manila nichts zu sagen. Die Behörden in D sind da meist eher gesprächsbereit und stimmen wohl meist auch zu.
Zum Problem wird das, wenn die Betroffene zu einem späteren Zeitpunkt wieder mal ein Visum beantragt. Dann darf sie/er sich auf Diskussionen gefasst machen, warum letztes Mal das Visum in D verlängert wurde, und letztendlich könnte dies ein Ablehnungsgrund werden, wenn man keinen klaren Grund angeben und nachweisen kann. Bei meinem Stiefsohn war es z. B. eine Unterarm-OP mit Gips für ein paar Wochen und Nachsorgeuntersuchungen, das wurde dann auch problemlos anerkannt und war kein Anlass für eine Ablehnung beim nächsten Antrag.
Rechtlich dürfte eine Verlängerung auch kaum ein Ablehnungsgrund für einen zukünftigen Antrag sein. Aber wie schon mehrfach erläutert, die können eben machen was sie wollen....
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
Und theoretisch kann man dies auf der zuständigen Ausländerbehörde in D bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten insgesamt verlängern lassen. Da hat dann die Botschaft in Manila nichts zu sagen. Die Behörden in D sind da meist eher gesprächsbereit und stimmen wohl meist auch zu.
Zum Problem wird das, wenn die Betroffene zu einem späteren Zeitpunkt wieder mal ein Visum beantragt. Dann darf sie/er sich auf Diskussionen gefasst machen, warum letztes Mal das Visum in D verlängert wurde, und letztendlich könnte dies ein Ablehnungsgrund werden, wenn man keinen klaren Grund angeben und nachweisen kann. Bei meinem Stiefsohn war es z. B. eine Unterarm-OP mit Gips für ein paar Wochen und Nachsorgeuntersuchungen, das wurde dann auch problemlos anerkannt und war kein Anlass für eine Ablehnung beim nächsten Antrag.
Rechtlich dürfte eine Verlängerung auch kaum ein Ablehnungsgrund für einen zukünftigen Antrag sein. Aber wie schon mehrfach erläutert, die können eben machen was sie wollen....

Vergiss das ganz schnell wieder. Solche nationalen Visa werden extrem selten und wenn, dann nur, wenn stichhaltige Gründe (Gesundheit, humanitäre Gründe etc.) vorliegen, erteilt. Die Behörden sind da ziemlich restriktiv. Dass die Behörden meist zustimmen, ist definitiv nicht richtig. WIe schon gesagt, ich hatte diesbezüglich mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen und die meinte auch, dass es sonst sehr restriktiv gehandhabt wird.

Es ist auch falsch, wenn du schreibst, dass das Visum verlängert wurde. Mit Ablauf des Schengenvisum tritt das nationale Visum in Kraft. Die Ausländerbehörden haben weder Befugnis noch Möglichkeit, ein Schengenvisum zu verlängern.
 
        #46  

Member

Also gut, ganz ohne einen guten Grund gehts wohl nicht. Es liegt aber immer im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde ob ein Verlängerungsgrund akzeptiert wird oder nicht. Und da gibt es sicherlich Unterschiede von Ort zu Ort.



http://www.aufenthaltstitel.de/anwendungshinweise.htm#24 >> 2.4.2.1

Hier wird sehr wohl eine "Verlängerung" beschrieben, bis zu max. 90 Tagen Aufenthaltsdauer. Wenn diese Überschritten werden sollen, müssen natürlich zwingende Gründe wie ein Attest über Reiseunfähigkeit vorliegen.



Im Fall meines Stiefsohnes wurde sein Visum irgendwie von den geplanten 9 Wochen auf die max. 90 Tage verlängert. Ob das nun eine Verlängerung des Schengenvisum oder ein nationales Visum oder sonstwas war, weiß ich selbst nicht mehr. Habe keine Kopie von der Verlängerung mehr gefunden. Es ging aber schnell und recht unkompliziert damals, obwohl er mit eingegipstem Unterarm durchaus fliegen hätte können. Wenn auch nicht so einfach.



Wie auch immer, wir sind uns wohl alle einig daß eine Verlängerung für den Gast des Threadstarters nicht empfehlenswert ist, sofern sich nicht tatsächlich während dem Besuch ein guter Grund ergibt...
 
        #47  

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In dem von dir angegebenen Link (der übrigens nicht funzt) geht es um Aufenthaltstitel. Titel können verlängert werden. Titel bedeutet aber auch, dass der Inhaber des Titels bereits in Deutschland lebt, sei es jetzt wegen Au Pair, Studium oder Arbeit, aber nicht mit einem Schengen Visum.
 
        #48  

Member

Member hat gesagt:
50/50 ist aber sehr pessimistisch... Echt so schlimm?

Pessimistisch ?

Ich würde sagen unter den genannten Voraussetzungen ist das eher optimistisch.
Wen ich sehe wieviele Anträge in der letzten Zeit bei Bekannten von mir abgelehnt wurden, bei ähnlichen Voraussetzungen (keinen Job, kaum Einkommen usw.) würde ich die Chancen auf 25:75 schätzen das sie ein Visum bekommt.

Ich war im November einige Male mit meiner Verlobten in der DBM wegen unserem Heiratsvisum und habe da einige gesehen, die Tränen in den Augen hatten da das Visum nicht erteilt wurde.


Gruß,
Güny
 
        #49  

Member

Member hat gesagt:
In dem von dir angegebenen Link (der übrigens nicht funzt) geht es um Aufenthaltstitel. Titel können verlängert werden. Titel bedeutet aber auch, dass der Inhaber des Titels bereits in Deutschland lebt, sei es jetzt wegen Au Pair, Studium oder Arbeit, aber nicht mit einem Schengen Visum.


Sorry für den Fehler mit dem Link:
Allg. Anwendungshinweise Schengen
>> dann auf 2.4 Visumverlängerung klicken

Ich sehe gerade dass dieses Dokument schon ziemlich alt ist. Ob sich daran was geändert hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Also bitte besser nach einem aktuelleren Dokument suchen...


Aber wie schon geschrieben, diese Möglichkeit sei dem Threadstarter nicht empfohlen.
Die Chancen dass er für seine Freundin überhaupt ein Schengenvisum bekommt, sind ohnehin nicht allzu groß. Deshalb auch mein Hinweis auf das Visum zur Eheschließung. Das bekommt man eher wenn man die Beziehung über einen angemessenen Zeitraum plausibel nachweisen kann, und all ihre Dokumente i. O. sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #50  

Member

naja Eheschließung ist schon ne Möglichkeit. Aber erstens bin ich grad noch mit Scheidung beschäftigt (ok, ist nur ne frage von Zeit...) zweitens steht mir der Sinn nicht unbedingt nach ner neuen Ehe und drittens wenns denn sein muss, wie heissts so schön, drum prüfe wer sich bindet. Was ja auch mit der Sinn dieses Visums sein soll...
hmmm bin mittlerweilen ziemlich ratlos. Hilft scheints nur eins, dorthin gehen und versuchen mit seriösem ehrlichem Auftreten zu beeindrucken.
 
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