Thailändisch lernen

PH --> DE Schengen Visum Erstantrag... welche Besuchsdauer ratet ihr?

        #51  

Member

Schriftstueck der Tante? ect fuer Anstellung nach Rueckkehr kann nicht schaden, aber helfen.
Du, bringst, fuer moglichst langen Zeitraum, den Nachweis, das du mit ihr in Verbindung bzw Beziehung bist.

Ich wuerde die vollen 3 Monate versuchen auszuschoepfen, da ja danach bei Tante? der Ernst des Lebens beginnt,
sie zuvor noch langen Urlaub hat, der danach ja nicht mehr in solcher Laenge mehr moeglich ist, durch Job. :yes:

Good luck.
 
        #52  

Member

hmmm Tante renoviert gerade. Hört sich doch auch gut an oder? Schriftstück ist kein Problem... :D
 
        #53  

Member

Halte dich an meine Empfehlung (meinen hier verlinkten Beitrag) und lade sie das erste Mal nur für maximal 3 Wochen ein.

wie heissts so schön, drum prüfe wer sich bindet. Was ja auch mit der Sinn dieses Visums sein soll...

Mit Verlaub: Die Botschaft interessiert eure Gründe herzlich wenig (Ausnahme: humanitäre Gründe). Das Visum dient nur dazu, eine Einreise mit begrenzter Aufenthaltsdauer in den Schengenraum zu ermöglichen und nichts anderes. Also hake das, was du da geschrieben hast, möglichst schnell wieder ab.
 
        #54  

Member

@KingPing, ne schon klar daß das der Botschaft egal ist, dies ist nur mein persönlicher grund :)
 
        #55  

Member

so, bin grad so am zusammenstellen. Ich hab noch zwei fragen. Die eine ist eigentlich zur Sicerheit, aber kann mir nochmal jemand bestätigen daß es für den Antrag reicht wenn ich eine FlugRESERVIERUNG habe? Also nicht das endgültige Ticket? Und zum zweiten, wenn wir einen Termin ausmachen (geht ja nur noch telefonisch mit ner ziemlichen Vorlaufzeit wies scheint) ruft das callcenter ja auch schon Infos zum Vorgang ab. Kann mir jemand sagen was die da genau wissen wollen? Also wollen die auch schon genaue Termine für die Reise und so oder nur Infos über meine kleine wie Passnummer, Adresse oder so?
Dankschee schonmal :)
 
        #56  

Member

  1. Ein vollständig (in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) ausgefülltes und durch den/die Antragsteller/in persönlich unterschriebenes Visumantragsformular "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums" (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
  2. Reisepass, der mindestens drei Monate über das Datum der Wiederausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist und mindestens zwei leere Seiten aufweist
  3. Kopie des Reisepasses (Seiten mit Foto, Personalien und Unterschrift)
  4. Falls vorhanden; Kopien der letzten zwei Schengenvisa
  5. 2 identische, schengenkonforme Passfotos neueren Datums; eines auf den Visumantrag aufgeklebt, das zweite beigelegt (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
  6. Eine für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und für den Schengenraum gültige Unfall- resp. Krankenversicherung (nur Kopie). Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30'000.00 aufweisen.
  7. Arbeitsbestätigung (Schreiben des Arbeitgebers) und Nachweis eines Einkommens (Lohnabrechnung oder Gehaltsbestätigung); für Studenten: Studentenausweis (Original und Kopie)
  8. Original des Gesuchs ("Einladung") der Gastgeber mit folgenden Angaben:
    - Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer (e-mail Adresse sofern vorhanden) der einladenden Person (Gastgeber/in)
    - Vorname, Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Passnummer der eingeladenen Person (Gast)
    - Aufenthaltsdauer in der Schweiz und Anzahl der gewünschten Einreisen
    - Art der Beziehung zur eingeladenen Person
    Der Brief muss von der einladenden Person (Gastgeber/in) unterschrieben sein und per Post an die eingeladene Person (Gast) geschickt werden. Sind die einladenden Personen verheiratet, sind die Unterschriften beider Ehegatten notwendig.
    - Kopie des Schweizerpasses oder der Aufenthaltsbewilligung B oder C der einladenden Person
  9. Im Falle von Verwandtschaft: Kopie eines Nachweises (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienausweis)
  10. Nachweis der Zahlungsfähigkeit:
    (Familienmitglieder von EU/EFTA-Bürgern (Ehegatten, Kinder unter 21 und Verwandte in aufsteigender Linie) sind vom Nachweis über die Zahlungsfähigkeit ausgenommen).
    Möglichkeit 1: Der Antragssteller weist einen Bankauszug, der die Kontobewegungen der letzten drei Monate dokumentiert, einen Saldobestätigungsbrief der Bank oder Traveller Cheques (plus Kopien) vor. Es gilt der Richtwert von ca. CHF 100.00 (oder Gegenwert in einer anderen Währung) pro Aufenthaltstag und Person im Schengenraum; für Kinder und Studenten beträgt der Wert ungefähr CHF 30.00 pro Tag und Person. Bei kostenloser Unterbringung bei Familienangehörigen oder Freunden reduzieren sich die Richtwerte.
    Wenn der Antragssteller seine Zahlungsfähigkeit nachweisen kann, nimmt die Prüfung des Gesuches mindestens drei Arbeitstage nach der Abgabe des Antragsformulares (Aufgabetag nicht eingerechnet) und Bezahlung der Visagebühr in Anspruch.
    Möglichkeit 2: Der Antragssteller kann keine oder nur ungenügende finanzielle Mittel nachweisen. Nachdem die Visumabteilung den Visumantrag geprüft hat, gibt sie ein Formular "Verpflichtungserklärung" an den Antragsteller ab. Diese Verpflichtungserklärung muss der Antragsteller an die einladende Person in die Schweiz schicken. Die einladende Person füllt diese aus und stellt sie dem zuständigen kantonalen Migrationsamt zu.
    Dieses Verfahren nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Deshalb empfiehlt es sich, den Visumantrag vorzeitig einzureichen.
    Bitte beachten Sie, dass die Visumabteilung in jedem Fall das Recht hat, eine Verpflichtungserklärung zu verlangen.
 
        #57  

Member

Ach ja, Diese Angabe sind vom EdA Schweiz.
 
        #58  

Member

@ gabbiano, danke, aber daß sind ja die anforderungen fürs Visum generell. Mir ging es darum daß auf der Botschaftsseite für D steht daß sie nur telefonische Anmeldungen über call center zur Terminabsprache akzeptieren und während dieser Terminabsprache schon Infos einholen zum Antrag. Und da wollte ich wissen welche Infos während dieses Anrufes schon abgefragt werden?
 
        #59  

Member

Das ist richtig Eintakter. Der Ersttermin fürs Visa geht nur telefonisch.

Die fragen am Telefon nur die Grunddaten ab, wie Adresse, Geb Datum usw.

Wichtig! Wenn ihr / sie dann den Termin hat, dürft ihr / darf sie KEINE MINUTE zu spät darn sein, ansonsten gibts einen neuen Termin
 
        #60  

Member

:D merci. weil ich erst noch nach nem günstigen flug suchen muss, dh der genaue termin wann sie ein visum braucht steht noch nicht fest... aber wenn sie nur die Grunddaten abfragen dann ists ja egal!!!
 
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