Member
@LivingDolls:
1.Die Reisedaten auf der VE sind irrelevant. Muss nur etwas da stehn.
Positiv ist: Sie macht Ausbildung, trotzdem Sie mit Dir ist. Ihr lebt in Thailand zusammen und kennt Euch.Sie kann die Ausbildung fortsetzen.
Die Ortskräfte auf der AV haben zu prüfen:
A: Hat sie die geistige Reife zu verstehen was sie tut.
B:Ist sie nur mit Dir zusammen, weil sie sonst nicht reisen könnte und bei Dir gut versorgt ist? Wenn ja ist das "Privatprostitution" und nicht erwüncht. Gegebenenfall unter Ausnutzung pers .Unreife. Als Deutscher machst du Dich da auch strafbar, wenn Die Tat im Ausland geschieht und dort nicht verfolgt wird, selbst wenn sie da legal ist. Nach neuster Interpretation muss die AV auch die Staatsanwaltschaft an Deinem Heimatort in D informieren, wenn der Verdacht darauf besteht.
Fazit: Ihr habt gute Chancen, wenn Sie sich beim Interview nicht verplappert und die Ortskräfte Ihr nicht mangelde Reife oder Privatprostitution unterstellen. Hängt also zu 100% von Ihrem Eindruck ab. Und nuttiges Aussehen oder nichtaussehen ist da nicht das Problem. Eine Ablehnungs gibt es aber dann wegen dem vorgeschobenen Grund " Mangelde Rückkehrbereitschaft", wobei kaum jemand dort mehr zu bieten hat wie Deine.
Noch ein Rat: Gibt es eine Ablehnung konsultiere bitte einen Anwalt Deines Vertrauens in D. Nur er hat Akteneinsicht. Sonst kann dir bei der Einreise in Shengen sogar die Festnahme drohen. Fluchtgefahr, Du hast ja Arbeit Wohnung Frau in Thailand. Ob bei den Ermittlungen etwas rumkommt oder Du gar ne Strafe bekommst steht auf einem anderen Blatt, aber auch einige Tage U-Haft sind nicht lustig.Und das gegebenenfalls noch bei einem EU HB Im Land der Einreise in die EU.
1.Die Reisedaten auf der VE sind irrelevant. Muss nur etwas da stehn.
Positiv ist: Sie macht Ausbildung, trotzdem Sie mit Dir ist. Ihr lebt in Thailand zusammen und kennt Euch.Sie kann die Ausbildung fortsetzen.
Die Ortskräfte auf der AV haben zu prüfen:
A: Hat sie die geistige Reife zu verstehen was sie tut.
B:Ist sie nur mit Dir zusammen, weil sie sonst nicht reisen könnte und bei Dir gut versorgt ist? Wenn ja ist das "Privatprostitution" und nicht erwüncht. Gegebenenfall unter Ausnutzung pers .Unreife. Als Deutscher machst du Dich da auch strafbar, wenn Die Tat im Ausland geschieht und dort nicht verfolgt wird, selbst wenn sie da legal ist. Nach neuster Interpretation muss die AV auch die Staatsanwaltschaft an Deinem Heimatort in D informieren, wenn der Verdacht darauf besteht.
Fazit: Ihr habt gute Chancen, wenn Sie sich beim Interview nicht verplappert und die Ortskräfte Ihr nicht mangelde Reife oder Privatprostitution unterstellen. Hängt also zu 100% von Ihrem Eindruck ab. Und nuttiges Aussehen oder nichtaussehen ist da nicht das Problem. Eine Ablehnungs gibt es aber dann wegen dem vorgeschobenen Grund " Mangelde Rückkehrbereitschaft", wobei kaum jemand dort mehr zu bieten hat wie Deine.
Noch ein Rat: Gibt es eine Ablehnung konsultiere bitte einen Anwalt Deines Vertrauens in D. Nur er hat Akteneinsicht. Sonst kann dir bei der Einreise in Shengen sogar die Festnahme drohen. Fluchtgefahr, Du hast ja Arbeit Wohnung Frau in Thailand. Ob bei den Ermittlungen etwas rumkommt oder Du gar ne Strafe bekommst steht auf einem anderen Blatt, aber auch einige Tage U-Haft sind nicht lustig.Und das gegebenenfalls noch bei einem EU HB Im Land der Einreise in die EU.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: