Mal etwas zum Hintergrund;
Eine VE ist eine Bürgschaft und hat mit Einladung nichts zu tun.Man verbügt sich alle anfallenden Kosten zu zahlen, auch event. Anschiebung, Sozialgeld usw.Das können Summen grösser 100 tausend Euro werden.
Sie wurde geschaffen, damit Menschen, die kein Geld haben, Familie und Freunde in D besuchen können, oder an Sportveranstalltungen, Ausstellungen usw teilnehmen können. Das hat humanitäre Gründe. Kraft Gesetz soll der Normalfall sein, dass der Drittstaatler die Reisekosten selbst aufbringen kann. Sie wurde aber nicht geschaffen um fremde Menschen einzuladen. Je nach Bundesland und ABH sind die Formalien etwas anders. In der Regel Nachweis von Einkommen und Wohnraum und oder Hinterlegung einer Sicherheitsleistung. Erfüllst Du die Vorraussetzungen hast Du einen Rechtsanspruch auf Ausstellung. Aber sie hat auch eine Steuerungsfunktion.Bei der Hinterlegung im System kann die ABH Bemerkungen für die AV hinterlegen. Möglich ist :keine, eine unterstützende oder eine Ablehnende. Manche ABHs teilen Dir das auch mit. Manche schauen auch ob die Dame im SIS ausgeschrieben ist. Das darf man dir zwar aus datensch. Gründen nicht mitteilen. Sollte die ABH Dir aber sagen, dass die Ausstellung der VE sinnlos ist, spare Dir das Geld.
Eigentlich ist für das Visum die ABH Deines Wohnsitzes zuständig. Das Ausländerrecht ist zwar Bundesrecht, die Ausführungsbestimmungen aber Ländersache. Normalerweise müsste jede ABH bei jeder AV eine Vertretung haben, oder jeder Visumantrag zur zuständigen ABH. Das ist aber nicht praktikabel. Deshalb leistet die AV Amtshilfe für die zuständige ABH. Amtshilfe bedeutet aber eine Entscheidung im Sinne der um Hilfe bittenden Behörde. Dies bedeutet: Ist die ABH mit dem Visum einverstanden, muss die AV sehr driftige Gründe haben um das Visum zu verweigern, wie gefälschte Dokumente oder die Dame muss schon sagen dass sie illegal in D bleiben will. Ist aber die ABH dagegen, muss das Visum im Sinne der ABH abgelehnt werden. Das bedeutet es ist nicht nur wichtig, die VE zu haben, es ist wichtig ob es eine Bemerkung gibt.Ist diese negativ ist der weg zur AV sinnlos.
Es kann sogar bedeuten, dass ein Visum abgelehnt wurde, weil die VE aus Bundesland A ist , wäre sie aus Bundesland B, wäre das Visum erteilt worden. Manchmal hilft tatsächlich ein Umzug. Eine Entscheidung immer im Sinne der zuständigen ABH.
Besser ist, wenn die Dame genug Geld hat, dann braucht es keine VE und damit bekommt die ABH nichts mit, kann also auch keine neg. Bemerkung machen. Aber trotzdem muss im Sinne der zuständigen ABH entschieden werden.
Es nutzt aber nichts der Dame das Geld zu schenken. Man sieht das als Umgehung der ABH an.
Aktuel geht es um die Definition von Zwangsehe und Zwangsprostitution. Unter Zwangsehe versteht man auch eine Ehe die aus wirtschaftlichem Zwang geschlossen wird. Diese kann zwar im Ausland gültig sein, hier aber nicht. Damit kann man hier auch keine Rechte wie eine AE ableiten. Das ist aktuell so gewollt und war früher anders . Wenn du geblitzt wirst, sagt man Dir, dass es sich un ein stand. Messverfahren handelt und du musst beweisen, dass die Messung falsch ist. Hier geht man davon aus, dass die Ehe unter wirtschl. Zwang geschlosen wurde. Einfach weil die Frau bei dir eine bessere persp. sieht, grosser Alters und oder Bildungsunterschied usw.. In Schulungen sagt man: Frage Dich, ob die Frau Dich auch geheiratet hätte, wenn sie 1 Million Euro im Lotto gewonnen hätte. Kannst Du die Frage mit Ja beantworten, alles OK, bei Nein ist es eine Zwangsehe und damit nicht gültig. Juristen bitte verzeihen , ist bewusst leihenhaft ausgedrückt. Und wie beim Knöllchen musst Du bewisen, dass es nicht so ist wie im Standart.
Prostitution bedeutet nicht nur Geld für Sex. Es bedeutet, das die Frau einen Vorteil erhält und ohne Diesen sie keinen Sex mit Dir hätte. Das kann eine Reise, etwas zu Essen, Geld, ein Arbeitsplatz sein. Nutzt Du nun dies aus und die Frau hat Sex mit Dir, weil Du sonst nicht die Familie unterstützt oder sie heiratest, oder einlädst oder sie nichts zu Essen hat oder ...ist das Zwangsprostitution und Du machst Dich strafbar, auch in der Ehe auch nach heutiger Rechtslage. Dies ist pol. gewollt.
Es nutzt auch nichts alle Papiere zu legalisieren, wenn Die Ehe nach akt. Verständnis aus wirtschaftlichem Zwang geschlossen wurde. Sie kann hier nicht anerkannt werden. Es kann keine AE geben, aber ein Staatsanw. Ermittlungsverfahren gegen Dich wegen Zwangsprostitution und Zwangsehe.
Übrigens werden diese Straftaten auch verfolgt, wenn Du sie als Deutscher im Ausland begehst, wenn sie dort nicht verfolgt wurden. Selbst dann wenn es dort legal ist.
Also selbst der, der verheiratet ist, macht sich strafbar, wenn er mit seiner Frau Sex hat und sie das nur tut, weil sie denkt Kraft Ehe hat sie das zu tun, oder sonst schickt er mich zurück,oder warum auch immer. Die aktuell. diskutierte Gesetzesänderung soll das nur klarstellen.
Zusammenfastend: Die deutsche Politik möchte nicht mehr, dass Deutsche Männer Frauen, aus dem Ausland einladen und oder heiraten unter Ausnutzung der wirtschaftl. Situation vor Ort. Pol gewollte indiz. sind: Altersunterschied > 10 Jahre, grosser Bildungsunterschied, Armut im Heimatland, keine wirtschaftliche Perspektive der Frau usw.Als Fautregel: Würde die Frau auch zu Dir kommen, wenn es ihr wirtschaftlich zu Hause gut gehen würde. Wenn ja, alles OK, wenn Nein gibts Probleme
Ich hoffe das hilf. Und wie gesagt früher war es anders.