TH --> DE Schengen Visum

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        #91  

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Member hat gesagt:
Na das bist du ja Quasi unwissentlich auf die Versprechen unserer Post hereingefallen.

Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich.

Schick doch einfach mal nen Brief hinterher für das normale Porto, dann findest du raus wie lange es zum normalen Preis dauert.

Tja, so ist das beim ersten Mal.
Nächstes Mal bin ich schlauer, dann wird das ganze sowieso früher angegangen.
Jetzt drängte die Zeit weil sie schon zum 17.12 her kommen will.
 
        #92  

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@frank69: Ganz genau und das ist pol so gewollt. Wenn Du ein ehem. KZ besichtigen willst kann es sein, dass Du das Visum bekommst, für eine Kunstaustellung nicht. Das ist leider kein Witz.
Werde dazu die Tage mal etwas längeres schreiben.
@Andy206:Und Sendungsverfolgung bis zur Grenze ist normal. Ansonsten gibt es DHL, UPS Fedex Express. da hast Du Sendungsverfolgung bis zur Haustür und ne garantie von 2 Arbeitstagen in BKK.
Deine Sendung wird sicher nicht morgen in BKK zugestellt. Sie geht gem. Weltpostvertrag erst zu einer "Austauschstelle", dann durch den Zoll (auch als Brief), dann zu einer Übergabestelle und dann in die Zustellung. So ist das auch in D. Und wer würde DHL Express benutzen, wenn ein Brief in 3 Tagen da wäre ? also wichtige und dringende Dokumente immer per Express, egal ob DHL,FEDEX,UPS
 
        #93  

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Mal etwas zum Hintergrund;
Eine VE ist eine Bürgschaft und hat mit Einladung nichts zu tun.Man verbügt sich alle anfallenden Kosten zu zahlen, auch event. Anschiebung, Sozialgeld usw.Das können Summen grösser 100 tausend Euro werden.
Sie wurde geschaffen, damit Menschen, die kein Geld haben, Familie und Freunde in D besuchen können, oder an Sportveranstalltungen, Ausstellungen usw teilnehmen können. Das hat humanitäre Gründe. Kraft Gesetz soll der Normalfall sein, dass der Drittstaatler die Reisekosten selbst aufbringen kann. Sie wurde aber nicht geschaffen um fremde Menschen einzuladen. Je nach Bundesland und ABH sind die Formalien etwas anders. In der Regel Nachweis von Einkommen und Wohnraum und oder Hinterlegung einer Sicherheitsleistung. Erfüllst Du die Vorraussetzungen hast Du einen Rechtsanspruch auf Ausstellung. Aber sie hat auch eine Steuerungsfunktion.Bei der Hinterlegung im System kann die ABH Bemerkungen für die AV hinterlegen. Möglich ist :keine, eine unterstützende oder eine Ablehnende. Manche ABHs teilen Dir das auch mit. Manche schauen auch ob die Dame im SIS ausgeschrieben ist. Das darf man dir zwar aus datensch. Gründen nicht mitteilen. Sollte die ABH Dir aber sagen, dass die Ausstellung der VE sinnlos ist, spare Dir das Geld.
Eigentlich ist für das Visum die ABH Deines Wohnsitzes zuständig. Das Ausländerrecht ist zwar Bundesrecht, die Ausführungsbestimmungen aber Ländersache. Normalerweise müsste jede ABH bei jeder AV eine Vertretung haben, oder jeder Visumantrag zur zuständigen ABH. Das ist aber nicht praktikabel. Deshalb leistet die AV Amtshilfe für die zuständige ABH. Amtshilfe bedeutet aber eine Entscheidung im Sinne der um Hilfe bittenden Behörde. Dies bedeutet: Ist die ABH mit dem Visum einverstanden, muss die AV sehr driftige Gründe haben um das Visum zu verweigern, wie gefälschte Dokumente oder die Dame muss schon sagen dass sie illegal in D bleiben will. Ist aber die ABH dagegen, muss das Visum im Sinne der ABH abgelehnt werden. Das bedeutet es ist nicht nur wichtig, die VE zu haben, es ist wichtig ob es eine Bemerkung gibt.Ist diese negativ ist der weg zur AV sinnlos.
Es kann sogar bedeuten, dass ein Visum abgelehnt wurde, weil die VE aus Bundesland A ist , wäre sie aus Bundesland B, wäre das Visum erteilt worden. Manchmal hilft tatsächlich ein Umzug. Eine Entscheidung immer im Sinne der zuständigen ABH.
Besser ist, wenn die Dame genug Geld hat, dann braucht es keine VE und damit bekommt die ABH nichts mit, kann also auch keine neg. Bemerkung machen. Aber trotzdem muss im Sinne der zuständigen ABH entschieden werden.
Es nutzt aber nichts der Dame das Geld zu schenken. Man sieht das als Umgehung der ABH an.
Aktuel geht es um die Definition von Zwangsehe und Zwangsprostitution. Unter Zwangsehe versteht man auch eine Ehe die aus wirtschaftlichem Zwang geschlossen wird. Diese kann zwar im Ausland gültig sein, hier aber nicht. Damit kann man hier auch keine Rechte wie eine AE ableiten. Das ist aktuell so gewollt und war früher anders . Wenn du geblitzt wirst, sagt man Dir, dass es sich un ein stand. Messverfahren handelt und du musst beweisen, dass die Messung falsch ist. Hier geht man davon aus, dass die Ehe unter wirtschl. Zwang geschlosen wurde. Einfach weil die Frau bei dir eine bessere persp. sieht, grosser Alters und oder Bildungsunterschied usw.. In Schulungen sagt man: Frage Dich, ob die Frau Dich auch geheiratet hätte, wenn sie 1 Million Euro im Lotto gewonnen hätte. Kannst Du die Frage mit Ja beantworten, alles OK, bei Nein ist es eine Zwangsehe und damit nicht gültig. Juristen bitte verzeihen , ist bewusst leihenhaft ausgedrückt. Und wie beim Knöllchen musst Du bewisen, dass es nicht so ist wie im Standart.
Prostitution bedeutet nicht nur Geld für Sex. Es bedeutet, das die Frau einen Vorteil erhält und ohne Diesen sie keinen Sex mit Dir hätte. Das kann eine Reise, etwas zu Essen, Geld, ein Arbeitsplatz sein. Nutzt Du nun dies aus und die Frau hat Sex mit Dir, weil Du sonst nicht die Familie unterstützt oder sie heiratest, oder einlädst oder sie nichts zu Essen hat oder ...ist das Zwangsprostitution und Du machst Dich strafbar, auch in der Ehe auch nach heutiger Rechtslage. Dies ist pol. gewollt.
Es nutzt auch nichts alle Papiere zu legalisieren, wenn Die Ehe nach akt. Verständnis aus wirtschaftlichem Zwang geschlossen wurde. Sie kann hier nicht anerkannt werden. Es kann keine AE geben, aber ein Staatsanw. Ermittlungsverfahren gegen Dich wegen Zwangsprostitution und Zwangsehe.
Übrigens werden diese Straftaten auch verfolgt, wenn Du sie als Deutscher im Ausland begehst, wenn sie dort nicht verfolgt wurden. Selbst dann wenn es dort legal ist.
Also selbst der, der verheiratet ist, macht sich strafbar, wenn er mit seiner Frau Sex hat und sie das nur tut, weil sie denkt Kraft Ehe hat sie das zu tun, oder sonst schickt er mich zurück,oder warum auch immer. Die aktuell. diskutierte Gesetzesänderung soll das nur klarstellen.
Zusammenfastend: Die deutsche Politik möchte nicht mehr, dass Deutsche Männer Frauen, aus dem Ausland einladen und oder heiraten unter Ausnutzung der wirtschaftl. Situation vor Ort. Pol gewollte indiz. sind: Altersunterschied > 10 Jahre, grosser Bildungsunterschied, Armut im Heimatland, keine wirtschaftliche Perspektive der Frau usw.Als Fautregel: Würde die Frau auch zu Dir kommen, wenn es ihr wirtschaftlich zu Hause gut gehen würde. Wenn ja, alles OK, wenn Nein gibts Probleme
Ich hoffe das hilf. Und wie gesagt früher war es anders.
 
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        #94  

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Member hat gesagt:
@Andy206:Und Sendungsverfolgung bis zur Grenze ist normal. Ansonsten gibt es DHL, UPS Fedex Express. da hast Du Sendungsverfolgung bis zur Haustür und ne garantie von 2 Arbeitstagen in BKK.

2 Tage gab es von der Post auch, für 63,- Euro, das war mir aber etwas zu viel.
Normale Briefe sollten in 7 Tagen zugestellt werden, deswegen habe ich den Eilbrief gewählt.
Heißt jetzt abwarten und Tee trinken.
 
        #95  

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Wichtig bei der Visumerteilung ist auch der Grund des Aufenthaltes:
Positive Gründe sind : Familienbesuche, Sprachkurse, Studium, Opair, aber auch Besuch des Bundestages, einer KZ Gedenkst. ( letzteres Visum fast garantiert), das Oktoberfest, Weihnachten, Ostern Karneval in D usw
Negative Gründe: Besuch einer Internet Bekanntschaft, oder einer Bekanntschaft aus Bar, Partnervermittlung usw, insbesondere zum näher Kennenlernen oder gar zur vorb der Ehe. Da ist die Ablehnung fast garantiert

Mangelde Rückkehrbereitschaft und oder Verwurzelung ist meistens vorgeschoben. Es gehen auch Drittstaatler trotz Kinder, Ehemann, kranker Mutter, Haus, Firma, guter Arbeit usw regelmässig nicht zurück.
Das Gesetz will dass das geprüft wird und es gibt Bestimmungen dazu. Wird zwar oft angegeben bei der Ablehnung, In 90% der Fälle aber vorgeschoben.

Selbstverständlich muss bei Beantragung die Warheit über den Reisezweck angegeben werden. Sonst begeht man eine Straftat und das Visum kann ungültig gemacht werden. Obige Punkte sind nur als Anhaltspunkte gedacht. Keinesfalls als Anleitung zur Visumserschleichung
 
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        #96  

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@Andy206: DHL=Post ---)))) Und die 7 Tage sind nur Durchschnitt und nicht garantiert. Bitte Deine ABH die VE zur Botschaft zu faxen. Manche machen das. Das Original braucht sie aber gegebenf. bei der Einreise an der Grenze
 
        #97  

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Member hat gesagt:
@Andy206: DHL=Post ---)))) Und die 7 Tage sind nur Durchschnitt und nicht garantiert. Bitte Deine ABH die VE zur Botschaft zu faxen. Manche machen das. Das Original braucht sie aber gegebenf. bei der Einreise an der Grenze

ABH, ist das die Dame vom Amt wo ich die VE gemacht habe?
Danke mit dem Tip für das Fax, das kann ich nächste Woche nochmal nachfragen ob die das macht.
 
        #98  

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@qwertzuio
noch mal zu den Ländern, die Touristen mögen, gehört da zufälligerweise auch Portugal dazu?
Grüße
 
        #99  

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@Andy206:ja genau. ABH=Ausländerbehörde
@whynotinmuc:Nein
 
        #100  

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Nochmal was zur VE, ich bin Selbstständig und müsste für den erhalt meiner VE massig an Unterlagen einreichen.
Und wenn ich sage Massig, dann meine ich das auch, das sind mehr Unterlagen als wenn ich nen Kredit von 50.000€ will....

Naja allerdings gibt es für selbstständige den großen Vorteil eines Sperrkontos zu gunsten der ABH, dieses könnt ihr bei eurer Bank
machen und bringt dieses bei der beantragung der VE mit.
Auf das Sperkonto müssen 2500€ eingezahlt werden und wenn ihr das getan habt, braucht ihr von den ganzen Unterlagen NICHTS mehr.

Weder Mietrvertrag noch sonstwas wollten die Jungs in Leipzig von mir....
Ausweis bzw. mein Reisepass und die Formulare die die ABH will, das ist ja klar.

Ich püersönlich finde das die beste lösung, zumal das Geld ja nciht weg ist, bei Ablehnung bekommt ihr es wieder bzw bei Ausreise.

Eine Frage an qwertzuio:
Fürs erste Visum schlägst du 14 Tage vor, nun habe ich auf dem Antrag jedoch vom 01.05 bis 30.05 angegeben, jedoch auf der VE sehe ich nur
den 01.05 als datum angegeben, ist das jetzt ein Problem wenn ich bei der Beantragung vom VISA nur vom 01.05 bis zum 15.05 angebe?

Altersunterschied bei uns 12 Jahre,

-Monatliches Einkommen 10.000 Baht von Familie
-Nachweis von Ausbildung mit Bestätigung das sie nach dem Urlaub wieder diese fortsetzen darf.
-Ein tolles Einladeschreiben von mir
-Sie wohnhaft Khon Kaen und kennengelernt auf der Arbeit (Tuckom) ihrer schwester ( nicht in Bar)
-Vermögen auser knapp 40.000 Baht aufm Konto und nen Motorbike auf ihrem Namen gibts nicht.
-kein nuttiges erscheinungsbild und sehr redegewandt
-sie und ich wir haben noch den Stempel im Reisepass als wir zusammen auf den Philippinen waren (hilfreich??)

-Ich selbstständig, 30 Jahre, haus zur miete (12 Monate) in Thailand ( sie sthet mit im vertrag), Auto auf mich angemeldet so wie Motorbike.

Naja obs klappt weis ich nciht, sie ist 18 Jahre jung, denk mal das das nicht so fördernd ist, wobei ab 18 ist man Volljährig in D und es geht hier ja nach Deutschem Recht.

PS: Tolle Tipps, auch das mit dem KZ und sonstiges was Bildung und sowas angeht! THX an qwertzui!!
 
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