Thailändisch lernen

TH --> DE Schengen Visum

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        #71  

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@whynotimuc:Im Begleitschreiben das nocheinmal genau so angeben. Kultur und Nachbarländer zeigen, Besuch einer KZ Gedenkstädte mach sich gut --)) und leben in Thailand. Aber 1. Visum nur 14 Tage beantragen. Die Frage wird sein ob man Euch das glaubt dass Ihr in Thailand leben wollt.Man kann Euch unterstellen, dass sie alles in Thailand verkaufen kann oder oder oder .... Also 14 Tage Urlaub in D und dann beim 2. Visum mal schauen wie lange ... Ansonsten kann Sie aber Ihre in D lebende Freundin besuchen. Mit VE von Ihr oder Ihrem Mann Das kann man ihr nicht so einfach verweigern wie einen Besuch bei Dir und die Chance auf Visum liegt bei 98% ,wenn nichts gegen sie vorliegt Nur ein Tip ---))

Wichtig ist, was bei Abgabe der VE intern vermerkt wurde.Wenn da" Verdacht auf Scheinehe "steht gibts garantiert kein Visa.Das kann ich nicht wissen. Das Argument in Thailand leben zu wollen hört man oft. Es gab sogar eine die hatte eine Firma mit 200 Leuten in Thailand und ging nicht zurück ..
Die Papiere sind sicher ein Argument. Wichtig ist aber auch wie sie sich bei der Befragung anstellt.(Meinung der Ortskraft)
1. Visum für 14 Tage beantragen. Mache ein Begleitschreiben und schildere die Sache aus Deiner sicht in deutsch.
2. Bei Ablehnung Remission und versuchen die Gründe zu wiederlegen
4. Klage vor dem VG Berlin wenn es Dir das wert ist.

Nocheinmal: Die Papiere sind sicher positiv, aber versemmelt sie das Gespräch oder hast Du es auf der ABH versemmelt helfen keine Papiere ..
 
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        #72  

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qwertzuio vielen Dank,
Begleitschreiben ok, werde mich bemühen. Kann man nicht zumindest 4 Wochen beantragen?
Klar könnten wir wieder alles verkaufen, aber einmal ist es ja gerade erst gekauft, dann habe ich nachweislich einen begrenzten Mietvertrag. Würde es etwas birngen, wenn ich mir auch in Thailand ein Auto kaufe.
Dann evtl. den nächsten Schritt vorziehe, ein Hausbau in Auftrag gebe und diesen nachweisen kann??

Ja, es geht ja hauptsächlich um sie, was wäre der Arbeitsvertrag wert, der aber erst ab dem 01.07. startet, ein Begleitschreiben vom neuen alten Boss wäre kein Problem.

Angenommen, ich stelle doch für drei Monate den Antrag und er wird abgelehnt,
wie schnell könnte ich dann z.B. einen neuen Antrag für 4 Wochen stellen. In weniger wie vier Wochen kann doch keiner die bisher nie gesehene Kultur eines Landes kennen lernen.
 
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        #73  

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@whynotimuc:4 Wochen sind zu lange für das 1. Visum. Alles andere hilft nicht wirklich. Was soll ein Haus gegen Scheinehe oder "Privatprostitution" helfen ? Das sind die Argumente im Moment, weniger dass sie nicht zurückgeht.
Und bei gewissen Delikten kannst du als Deutscher auch bestraft werden, wenn du sie im Ausland begangen hast, selbst wenn sie dort nicht strafbar sind.Und der dir mitgeteilte Grund der Ablehnung entspricht oft nicht der Warheit . Und gegen mangelde Rückkehrbereitschaft hast Du schon genug vorzuweisen --))
 
        #74  

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Der Thread entwickelt sich zum Dauerbrenner. Ich konnte bereits einige wichtige Punkt mitnehmen....
Es ist interessant mal in die Denke von Beamten einzutauchen. Bin mal gespannt, ob es mit meiner Visa Einladung nächstes Jahr klappt.
 
        #75  

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@qwertzuio
das Haus würde ja auf dem grundstück in Thailand gebaut werden, warum baue ich für uns ein Haus, wenn ich in Deutschland eine Scheinehe eingehen will. und ich hatte gehofft, dass das Alter (46) meiner Mia gegen Prostitution sprechen würde.

Einen Geldbetrag zu hinterlegen, der nur wieder, nach erfolgter Rückkehr von der Botschaft freigegeben wird, gibt es nicht oder?
 
        #76  

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Member hat gesagt:
Wenn ich hier teilweise die Ausführungen lese, traue ich mich erst gar nicht für mein Mädels an irgendein Visa zu denken.
Bei 34 Jahren Altersunterschied scheint die Lage dann aussichtslos zu sein.:cry:

Da muß ich dir recht geben!!!!!
 
        #77  

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@whynotimuc:

Ich denke auch, dass deine Freundin auf Grund ihres reiferen Alters bei der Botschaft nicht mehr in den Rotlichtbereich eingeordnet wird.

Meine ehemalige USLT war bei ihrem ersten Besuch auch schon 34 Jahre alt. Das Thema kam nach ihrer Aussage bei der Botschaft nicht zur Sprache.

Ich habe ihr neben der Verpflichtungserklärung auch immer noch eine persönliche Einladung geschrieben, in dem ich ihren Urlaub in Deutschland quasi vorab geschildert habe (Besichtigungen, Städtereisen, Schützenfeste usw.).

Wenn Fußball-WM oder – EM war haben wir auch darauf immer Bezug genommen (Sie war Fußballfan).

Eine Sicherheitsleistung (Kaution) kannst du der Botschaft natürlich anbieten. Fraglich ist ob diese dort angenommen wird, weil das natürlich auch bürokratischer Aufwand ist und ob die darauf Bock haben (?)

Evtl. besteht aber auch die Möglichkeit eine solche Sicherheitsleistung bei der Ausländerbehörde zu hinterlegen bei der du die Verpflichtungserklärung erhalten hast. Vielleicht einfach mal nachfragen.

Zu einer früheren Frage von dir:

Grundsätzlich kann deine Freundin beliebig oft einen Antrag auf ein Touristenvisum stellen. Eine Wartezeit gibt es da nicht. Sie müsste halt jedes Mal die 60 € Gebühr abdrücken und würde ggf. das Ablehnungsformular erhalten.

Grundsätzlich gilt halt, dass zwischen den einzelnen Besuch im Schengenraum Pausen liegen müssen, damit sich nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr hier aufhält. Man könnte vielleicht als Faustregegel formulieren: 3 Monat Deutschland, 3 Monate Thailand, 3 Monate Deutschland, 3 Monate Thailand usw.

Ansonsten drücke ich dir die Daumen, dass alles klappt..

LG
 
        #78  

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@qwertzuio

Meine sämtlichen Begleitschreiben wurden nur bei der Einladung einer Studentin angenommen,ansonsten wurden persönliche Briefe sofort zurück geschoben.Geschehen jeweils in der Botschaft bkk.
Es war aber kein Problem darum zu bitten mit einem Deutschen Beamten statt der Thais hinter der Scheibe zu sprechen.Meine Gespräche als auch die meiner Freundin liefen sachlich und unemotional.

Drollig waren die Auftritte der Damen denen man sofort ansah welche Tätigkeit sie ausüben.Bitte nicht zu aufgetakelt und mit High Heels in die Botschaft torkeln.Geschmunzelt wurde auch über Damen die gleich vier verschiedene Handys am Eingang abgegeben haben.

Ich fand es immer ganz wunderbar in der Botschaft zu sitzen und dem treiben beizuwohnen.
 
        #79  

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Die Argumentation ist die: Eine Drittstaatlerin wird von einem Deutschen zu einer Reise eingeladen, die sie sich selbst nicht leisten kann. Als Gegenleistung macht sie die Hausarbeit und oder es gibt Sex. Für Beides wäre aber ein Arbeitsvisum nötig. Was sie natuerlich nicht bekommt. Prostitution bedeutet nicht Sex mit jedem oder Sex für Geld. ein Geldwerter Vorteil,wie eine Reise, genügt. Und Sex als gegenleistung für eine Reise ist Prostitution Illegal mit einem Besuchervisum. Der Gesetzgeber sagt, ohne das keine Einladung vom frenden Mann, und Sex und Hausarbeit nur wegen Reise und event. später AE, sagt die Lebendswirklichkeit.
Zur Gültigkeit einer Ehe ist es nicht nur notwendig in dem Land gültig geheiratet zu haben und alle Papiere zu legalisieren. Um in D gültig verheiratet zu sein , muss die Entscheidung ohne Zwang gefallen sein. Dazu gehört auch wirtschaftlicher Zwang. Und nur bei in D gültiger Ehe gibt es eine AE zur Herstellung der ehelichen Lebendsgemeinschaft .Mitlerweile wird unterstellt, dass die Ehe von seiten der Frau aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen wurde. Damit ist die Ehe in D nicht gültig.Der Begriff Ehe spiegelt die Werte in einer Gesellschaft wieder. Es gibt auch Fälle dass Standesbeamte sich weigern deutsch deutsche Ehen zu schliessen, weil sie der Meinung sind es geschieht aus wirtschaftlichem Zwang.
Es kann sein, dass Du überall auf der Welt gültig verheiratet bist , ausser in D.
Bsb: Deutscher mit Thai verh., gem. Kind 9 Monate. Vaterschaft bestätigt, damit Kind deutsch. Visum zur Familienzusammenführung abgeleht, trotz Kind. Aber das Kind als deutscher hat einen Antrag gestellt,(über den Vater), dass es wüncht von beiden Eltern in D aufgezogen zu werden. Visum sofort erteilt.
Und der Begriff Ehe wird ja im Moment in D durch die Politik und Gesellschaft so definiert, dass die meisten dieser Ehen keine gültigen Ehen sind.Die Frauen also aus wirtschaftlicher Not heiraten.Dies wird sogar bei Geschäftsfrauen unterstellt.
Der Grund für die 10 bis 14 Tage beim Besuchervisum ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht dafür lohnt sich illegale Arbeit (Hausarbeit, Privatprostitution) nicht. Die Reise ist zu teuer. Beim 2. hat die Pers. ihre Zuverlässigkeit bewiesen, damit hat sie Anspruch auf ein längeres Visum. Bitte nicht nach der Logig fragen. Und die Rückkehrbereitschaft ist nur vorgeschoben. Wenn ich illegal bleiben will geht das auch bei 10 Tagen Aufenthalt.
Übrigens als 63 jähriger Mann einen 22 jährigen Mann einladen geht problemlos.Auch die Eingetragene Partnerschaft ist da eine Formalie. Auch wenn alle obigen Argumente auch dafür gelten.
Von seiten des Staates wird man alles tun Ehen mit grossem Finanziellen- Bildungs- und oder Altersunterschied zu verhindern, oder als nicht gültig dazustellen. Und nur bei gültiger Ehe gibts ne AE. Und die Gerichte bestätigen das durch regelmässige Rechtssprechung. Und beim Besuchervisum , wenn der Eingeladene nicht selbst zahlen kann, illegale Arbeit wie Hausarbeit oder Sex mit dem Mann als Gegenleistung für die Reise =Privatprostitution, damit Arbeitserlaubnis nötig. Ausser bei Familienangehörigen, langjährigen Bekannten, Kolegen , Vereinen usw .
 
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        #80  

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@zartes Reh: Einfach auf Annahme bestehen. Die Ortskräfte sind dazu verpflichtet es anzunehmen. Wenn ein pers. Gespräch möglich ist , ist das natuerlich besser. Es ist aber nicht immer möglich. Und in der Regel sprichst Du nicht mit dem entscheider. Den Brief bekommt er aber --))Und manche Herren sollten das auch besser lassen ---)))
Und der Rest Deines Postes ist natürlich richtig
 
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