TH --> DE Schengen Visum

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        #61  

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@elbriccone:
1. Die Papiere müssen vollständig sein.
2. Die Geschichte muss rund sein. Also z.B. wie wo kennengelernt.

Wichtig ist, dass die Ortskräfte zwar nicht über das Visum entscheiden, deren Meinung aber wichtig ist. gibt dazu ein Feld im Computer.
Ansonsten halt handelt es sich um einen Mehrfacheinlader, mehrmahls geschieden, einschlägige Vorstrafen, Altersunterschied, das Gesammtbild muss stimmen. Mann kann nicht sagen, daß das und das das Wichtigste ist.
Bsp: Deutscher arbeitet in BKK bei einer deutschen Firma und lernt dort seine Frau kennen, heiratet auch dort und lebt 2 Jahre mit seiner Frau in BKK, dann wird er nach D versetzt. Das Visum zur Familienzusammenführung gabs mit Vorabzustimmung der ABH des letzten deutschen Wohnsitzes des Mannes in 4 !! Tagen.
Mann, 64 J, 6 mal mit Thai verheiratet, macht Einladung für Frau 25. Da 6 mal verheiratet und grosser Altersunterschied Visum abgelehnt, Remission abgelehnt, Klage abgelehnt, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen.
Und die Frau darf sich bei einem Besuchervisum nicht verplappern. Möchten Sie den Mann heiraten ? Antwort Nein, Möchten Sie in D leben ? Antwort : Nein usw.
Hilfreich ist, wenn für eine Frau eine etwa gleichaltrige Frau die VE macht. Man hat sich im Urlaub kennengelernt. Oder wenn man eine gem. Sprache spricht Email- Freundin.
 
        #62  

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@Kanario: Nicht zwingend. schreibe mal Deine Story notfals per PN
 
        #63  

Member

Hallo Experten,
ich würde gerne mal meine Story vortragen, weil die doch an einigen Stellen vom "Normalfall" abweicht.
Habe auch schon fleißig im Forum gelesen und auch KingPings Ausführungen.

Unsere Basisdaten:
Bin 64, geschieden und habe zwei erwachsene Kinder, selbstständig, gutes Einkommen und kleines Vermögen

Meine Mia ist 46, geschieden, keine Kinder, beide Eltern verstorben, durch den Tod ihres Lieblingsbruders vor einem Jahr total aus der Bahn geraten, bis dahin festangestellt als Marketingfachfrau bei einer größeren Firma in Isaan,
Ihr gehören Anteile an einem Reisfeld (Erbe der Eltern), wo einmal im Jahr Geld fließt.
Sonst kein Vermögen, kein Einkommen und ihr letztes Geld (50000) hat sie dann in den Essensshop einer Freundin gesteckt der nicht läuft und nichts abwirft. Ein Auto hat sie als einzigen Wertgegenstand.

Kennengelernt habe ich sie durch einen Bekannten in München, der schon einige Jahre in Thailand gelebt und gearbeitet hat und mit einer Thai-Frau hier in Deutschland verheiratet ist. Seine Frau hat mir vor gut einem Jahr die Kontaktdaten gegeben und aus anfänglichen, ab und zu mal Mailen ist die große Liebe geworden.

Mein erster Besuch war dann im März 2013 und danach noch 3 Mal dieses Jahr. Ab dem 12.12.2013 kommt dann mein Besuch Nummer fünf für drei Monate.

Seit Juni 2013 gibt es ein gemietetes Haus, wo sie alleine drin lebt wenn ich in Deutschland bin. Der Mietvertrag lautet auf ihren Namen. Miete hatte ich bis Ende Vertrag 02/2014 im Voraus bar bezahlt.

Sie lebt von meinem Geld (no big Spender, in den letzten 3 Monaten hat sie ganze 23000 Bath ausgegeben inkl. Auto, Strom, Wasser etc. Gebühren).
Im Dezember wird noch ein Kaufvertrag für 1 Rai Land mit altem Thai Haus drauf unterzeichnet. Üblicher Vorgang, sie ist Käuferin und ich entweder lebenslanger Pächter oder 30 Jahre Leaser, das wird gerade abgeklärt. Damit hat sie ein Chanot auf ihren Namen.
Für das Reisland im Isaan gibt es auch ein Chanot, da zwei Geschwister dort noch leben, könnte von denen eine wie auch immer geartete gewünschte Bescheinigung ausgestellt werden.

So mein/unserer Plan ist:
VE besorgen, habe ich hier liegen, hat mal gerade 10 Minuten in München gedauert
90 Tage Besucher Visum für mich, auch erledigt, bleibe bis zum 12.03.2014

Danach möchte ich aber meine Mia für drei Monate nach Deutschland einladen, heißt von Anfang April bis Ende Juni 2014.
Ich werde dann mit ihr oder einige Tage später wieder für zwei Monate nach Thailand fliegen. Dann bin ich noch mal Sept./Okt. in D und werde dann endgültig spätestens Anfang Nov. 2014 nach Thailand umziehen. Auf dem gekauften Land wird erst im alten Thaihaus gelebt und dann ein neues/altes Thai Holzhaus gebaut.

In meiner Naivität, vor Forum lesen, wäre ich wie folgt vorgegangen:
VE habe ich, mein Visum habe ich auch.
Zur Visumbeantragung Ende Dez./Anfang Jan. 2014 wäre ich mit auf die Botschaft gegangen und hätte auch ein Schreiben aufgesetzt, warum meine Mia auf jeden Fall wieder nach Thailand zurückkehrt.

Begründung:
Haus/Land meiner Mia mit Chanots, ich bin ab November 2014 in Thailand, Eigentumswohnung in D bereits verkauft, wohne jetzt noch drin mit einem begrenzten Mietvertrag des Käufers bis zum 31.10.2014, Kopie hätte ich beigelegt.

Wir wollen in Thailand leben und alt werden, Warum Deutschland Besuch, ich will ihr meine Kultur zeigen und auch einige Nachbarländer von Deutschland.

Sie hat mittlerweile 75000 wieder auf ihrem Konto, offiziel 50000 Reisgeld von der Schwester und ich zahle für meine dreimonatige Anwesenheit im Haus 15000 Miete.

Eine Buddhistische Hochzeit mit Nachweisbilder hätte ich noch im Dezember für sinnvoll gehalten.
Wollt ihr auch gesetzlich Heiraten, ja in Thailand aber erst nach einem Probejahr.
Was an Bescheinigungen noch möglich wäre:
Bestätigung ihrer Shoppartnerin, dass sie im Shop mitarbeitet und 50000 B investiert hat.
Von ihrem vorherigen festen Arbeitgeber könnte sie einen neuen Arbeitsvertrag ab dem 01.07.2014 bekommen, also nach der Rückkehr aus Deutschland.

Noch mal zusammenfassend:
Wir wollen in Thailand leben, Nachweise Land/Haus Chanot, mein begrenzter Mietvertrag, Flugticket für mich Juli/August könnte ich auch noch vorher besorgen.

Tja ich glaube das war erst mal das Wichtigste, bei Fragen gerne.

Meine Frage:
haben wir eine Chance für das Besuchervisum? versuchen würden wir es auf jeden Fall.
 
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        #64  

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Versuchen!

whynotinmuc schrieb:

...... möchte ich aber meine Mia für drei Monate nach Deutschland einladen, heißt von Anfang April bis Ende Juni 2014.....
Meine Frage:
haben wir eine Chance für das Besuchervisum? versuchen würden wir es auf jeden Fall......


Hallo whynotinmuc,
Ich möchte mich hier nicht als Experte aufspielen.
Will Dir nur einmal meine ganz persönlichen Erfahrungen rüberbringen:

Unsere Daten waren ähnlich - kein nachweisbares Einkommen von Püppie.
Alle Bankbewegungen ausgelöst durch mich.
Grundbesitz aus Familienerbe nachgewiesen.
Allerdings 3 minderjährige Kids.

Entwürdigendes Verhör auf der Botschaft in Bangkok.
Man sieht hier fast nur total verzweifelte und ängstliche Menschen
Zum Verhör wurde ich gar nicht mit vorgelassen.
Wider Erwarten Visum erhalten.
Besuch ab Frühsommer 2007 über 3 Monate.
Rechtzeitige Ausreise und persönliche Rückmeldung bei der Botschaft in Bangkok.

März 2008 erneute Antragstellung.
Wider Erwarten Visum erhalten.
Besuch ab Frühsommer 2008 über 3 Monate
Rechtzeitige Ausreise - persönliche Rückmeldung bei der Botschaft in Bangkok diesmal nicht mehr nötig.

Herbst 2008 nach Ablauf der Wartefrist erneute Antragstellung für diesmal nur 7 Wochen.
Grund: Weihnachtsbesuch und mein 60. Geburtstag Anfang Februar.
Entwürdigendes Verhör:
"Ja was wollen sie denn jetzt schon wieder?"
Visum abgelehnt!

Nach Einspruch Begründung:
Verdacht auf geplante Scheinehe - Altersunterschied 22 Jahre.
(Muss man sich mal vorstellen: Einem Deutschen Beamten im Ruhestand wird eine geplante Straftat unterstellt!!!)
Mögliche Entwurzelung vom Heimatland.
Außerdem: "Sie haben doch Kinder in Thailand! Kümmern sie sich bitte besser um diese!"
Und: "Sie haben doch Landwirtschaft in Thailand! Vernachlässigen sie diese doch nicht einfach!"

Also ich würde es durchaus mal versuchen, wenn man sich diesem entwürdigenden und beschämenden Verfahren aussetzen kann und will.
Die Chance auf Erteilung besteht meiner Ansicht nach immer.
Alles ist eben total willkürlich.
Ich finde es einfach nur ganz ganz schlimm!
Total abschreckend, aber das ist wohl beabsichtigt.

Also - alles was von Dir stammt, zählt überhaupt nicht.
Dein Püppie kann arm oder etwas begütert sein, ausschlaggebend ist nur ihre Rückkehrwilligkeit.
Die muss glaubhaft nachgewiesen werden - wie auch immer. Aber eben nicht durch Deine Mittel!
Und bloß kein einziges Wort von Heirat und so!!!

Viel Erfolg und alles Gute
Glupperer
 
        #65  

Member

Member hat gesagt:
Zum Postweg kann ich sagen das ich einen normalen Brief hier Montags losgeschickt habe und er ist am kommenden Montag bereits in BKK angekommen, Porto 2,40 oder so.

Laß uns dann doch bitte mal Wissen wie lang die teure Variante dauert.

Bisher ist das ganze ein Witz (Aus meiner Sicht)
Gestern Vormittag um 11:45 Uhr verschickt und bisher kann ich die Sendung weder Online noch über das Telefonsystem überhaupt mal sehen.
Die Dame am Telefon sagte mir dann das der Brief in Deutschland wie ein normaler Brief behandelt werden würde.


Member hat gesagt:
Zur Verpflichtungserklärung kann ich aus eigener Erfahrung sagen das ich Formular nur einmal ausgefüllt habe und immer wieder mit den gleichen Kopien vorstellig geworden bin und mich hat in meiner Stadt keiner ausgefragt.

Allerdings habe ich keinen Einkommensnachweis vorgelegt sondern die in meiner Kommune geforderten 1.600 € auf ein sog .Sperrkonto gelegt welches ich auf komischerweise im Online Banking nutzen kann.

Selbst der mittlerweile 18 Monate alte Auszug wird bei uns hier anerkannt, allerdings dauert es hier recht lang bis man einen Termin hat, 6-8 Wochen.

Bei mir ging das ganze, nachdem ich vorher schon nachgefragt hatte was ich alles brauche, innerhalb einer Stunde über die Bühne.
Ich denke das mit den Nachweisen ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, je nachdem wie oft damit Unfug getrieben wurde.
 
        #66  

Member

1. bei einer VE sollte man nicht nur das Formular ausfüllen lassen. Man sollte das Gespräch bei der ABH mit dem Mitarbeiter der für Einreise für den 1. Buchstaben des Namens der Dame zuständig ist suchen.
2. wenn die Dame das Visum beantragt ein Begleitschreiben mitgeben in dem man seine Sicht schildert und auf das Gespräch bei der ABH verweist. Das muss die AV annehmen.
3. Die Dame darf sich nicht verplappern, auch nicht bei Fangfragen und mit Körpersprache.
4. Die Ortskraft muss davon überzeigt sein, dass der Dame klar ist was sie tut und das aus freier Entscheidung tut, ohne z.B. wirtschaftlichen Zwang.
Das Vorgehen ist pol. gewollt. Insbesondere die aktuelle Definition von Ehe und Prostitution.
Unter Ehe versteht man ein gleichberechtigtes partnerschaftliches Zusammenleben,ohne wirtschaftlichen oder sonstigen Zwang, was in diesen Ehen oft nicht gegeben ist. Bei einem Altersunterschied von mehr als 15 Jahren liegt die Scheidungsrate bei 96,2% innerhalb von 4 Jahren. Viele der Frauen landen danach im Puff oder in den Sozialsystemen . Das ist pol . nicht gewollt und soll verhindert werden.
Viele Frauen können vor Ort ihren Lebendsunterhalt nicht bestreiten. Auch wollen sie die Familie unterstützen. Sie bekommen zwar Angebote, aber viele sind nur heisse Luft. Deshalb heiraten viele wen sie bekommen können , weil sie keine wirkliche Alternative haben. Dies ist eine Form von Zwangsprostitution, nach dem Willen unserer Politik. Um Dies einzudämmen, versucht man bei der Visa Vergabe strenge Masstäbe anzulegen, auch zum Schutz der Frauen.
Jede Visa Vergabe ist eine Einzelfallentscheidung. Zum Ausländerrecht gibt es Ausführungsbestimmungen und Auslegungen der Gerichte. Das sind die Masstäbe für die AV. Ein wichtiger Punkt ist Schutz der Frau vor Zwangsprostitution (siehe oben) und Schutz unserer Sozialsysteme bei Scheidung .Und mehr als 90% der Ablehnungen sind durch den Mann begründet, nicht durch die Frau. Es ist nicht genug, einfach die VE ausfüllen zu lassen und Papiere vorzulegen.
Und 1600 Euro zu hinterlegen sind im Falle einer Abschiebung nichts. Inc.l Gerichtskosten kommen da schnell 100T Euro und mehr zusammen, die in vielen Fällen nicht beizutreiben sind, insbesondere wenn die Männer dann die EU verlassen, oder in Insolvenz gehen.Und nachehelicher Unterhalt ist auch so eine Sache ...
 
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        #67  

Member

Moin Mädels,

bei 34 Jahren Altersunterschied würde ich versuchen es ihr so angenehm wie möglich zu machen.Am besten im Sommer einladen und in der Nähe eines Thairestaurants residieren.Ich selbst kenne Paare mit solch einem Altersunterschied bei denen es ausgezeichnet funktioniert,aber auch das Gegenteil ist mir bekannt.

Ich wünsche allen toi,toi,toi für ihre Reisepläne...
 
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        #68  

Member

qwertzuio

sollte das jetzt eine Antwort auf meine Fall gewesen sein oder nur allgemeine Informationen.
Ich denke mal, dadurch das ich in Thailand leben will, fallen da eine ganze Menge Argumente weg. Da ich die VE ja schon habe, kann ich woll schlecht jetzt noch mal zu einer Sachbearbeiterin gehen oder?
Mir wäre es auch mehr an einer konkrteren Antwort gelegen.
Was geht, was geht garnicht und bei anderen Punkten ist es halt die Tagesform der Antragstellerin und der Person der sie in der Botschaft gegenüber sitzt
 
        #69  

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Moin Mädels,

meine Freundin, jetzt Ehefrau und ich sind vier Jahre hin-und her geflogen bis wir beide jeweils zum ersten Mal geheiratet haben.Wir beide haben keine Kinder,meine Frau arbeitete damals bei einem Global Player der Automobilzulieferer Industrie,ich selbst bin selbständig.Unser Altersunterschied beträgt 15 Jahre,sie ist inzwischen 30 geworden.

Dies nur einmal als "Einstand"

Die Verpflichtungserklärung war gar kein Problem bei der Ausländerbehörde zu erhalten,dumme oder gar negative Bemerkungen gab es nur von einer Dame.Es geht dann jeweils um den Altersunterschied.Nach Wohnraum wurde ich nicht gefragt,es war die dritte Frau die ich eingeladen hatte.Vorab wohnte bei mir eine Studentin für drei Monate und eine Freundin aus Laos erhielt ebenfalls ihr Visum.Später habe ich es vor Ort in Vientianne gecancelt, da die Dame mich nicht mehr besuchen wollte, nachdem ich sie in Hua Hin zur Schule schickte.Voraussetzung für meine Einladung war der Nachweis kleiner deutschkenntnisse.Dies ist bei einem Schengen Visum ja nicht von Nöten,war mir persönlich aber wichtig.

Das Visum meiner Frau wurde beim ersten Mal abgelehnt,da sie ihre Arbeit kündigte um in die Nähe des Goethe Instituts zu ziehen.Sie wollte sich dort anmelden,mußte jedoch zu erst alphabetisiert werden.
Aufgrund der damals noch nicht vorhandenen neuen Arbeitsstelle wurde ihr Visum wegen angenommener mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt.

Anschließend der Ablehnung hatten wir in der Botschaft in bkk ein persönliches Gespräch bei dem seitens der Botschaft darauf hingewiesen wurde,daß meine damals noch Freundin einen Kurzaufenthalt genehmigt bekommt bei Nachweis einer neuen Arbeitsstelle und entsprechendem Zahlungseingang.

Meine Frau erhielt einen neuen Arbeitsplatz bei einem Politiker in Bangkok in der Buchhaltung.Selbiges hatte sie im Isaan studiert und abgeschlossen.

Daraufhin erhielt sie ein Visum für Zehn Tage mit anschließender Rückmeldung.Das zweite Visum war schon über einen längeren Zeitraum,allerdings auch mit Rückmeldung.Anschließend wurde die Rückmeldung gestrichen und später erhielt sie jeweils ein Multivisum das uns innerhalb von sechs Monaten freie Flugwahl ermöglichte und den Aufenthalt von 180 Tagen erlaubte.Insgesamt war meine Frau neun Mal in Deutschland.

In den folgenden vier Jahren besuchte sie täglich das Goethe Institut,erlangte das A 1 Zertifikat nach drei Monaten,A 2 nach sechs Monaten und hat B1 nach drei Anläufen geschafft.Alle Prüfungen wurden vom Goethe Institut abgenommen.Bei ihren besuchen in Deutschland hat sie jeweils die Schule in Berlin besucht und inzwischen B 2 Kurse belegt.

Getrennt waren wir in dieser Zeit nur maximal vier Wochen,entweder war ich in Thailand oder sie in Deutschland.Das ganze war natürlich sehr aufwendig und nicht immer leicht,es hat sich aber gelohnt.

Meine Frau arbeitet inzwischen bei einem Anwalt in Berlin und gibt nebenbei Samstags Thaiunterricht für Mixkinder deren Eltern Wert darauf legen das ihre Kinder die Sprache der Mutter sprechen und lesen können.

Man(n) sollte also klaren Kopf beweisen und nicht gleich der Urlaubsliebe verfallen,dann klappt es auch mit dem Visum.Mit einem bißchen Glück und gegenseitigem Respekt kann es auch gerne eine lange Beziehung werden...
 
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        #70  

Member

@Glupperer
Du machst mir ja wenigstens etwas Hoffnung, wobei natürlich ein ganz wichtiger Unterschied besteht, das sind die drei Kleinkinder, die wir nicht vorweisen können.
Oh oh, das wird noch ein zittern
 
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