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Kann ich leider noch nicht sagen. Aber Lust hätte ichMember hat gesagt:@Queiser85 Glückwunsch dass es geklappt hat.
Sieht man sich ende April am Stammtisch?
Kann ich leider noch nicht sagen. Aber Lust hätte ichMember hat gesagt:@Queiser85 Glückwunsch dass es geklappt hat.
Sieht man sich ende April am Stammtisch?
Dann MÜSSTE der/die Tourist/in ALLES allein bezahlen können:Member hat gesagt:Wäre es nicht einfacher statt einem Besucher- ein Touristenvisum zu beantragen? Das würde doch sämtliche Willkürentscheidungen (Verpflichtungserklärung, Nachweis der Rückkehrwilligkeit, usw.) überflüssig machen?
Member hat gesagt:Wäre es nicht einfacher statt einem Besucher- ein Touristenvisum zu beantragen? Das würde doch sämtliche Willkürentscheidungen (Verpflichtungserklärung, Nachweis der Rückkehrwilligkeit, usw.) überflüssig machen?
Member hat gesagt:Dann MÜSSTE der/die Tourist/in ALLES allein bezahlen können:
- Visagebühr
- Flugticket
- Krankenversicherung
- Hotel (Reservierungen)
- Nebenkosten/Diverses
Dann und nur DANN bekommt man ein Visum - relativ - problemlos.
Member hat gesagt:Dann MÜSSTE der/die Tourist/in ALLES allein bezahlen können:
- Visagebühr
- Flugticket
- Krankenversicherung
- Hotel (Reservierungen)
- Nebenkosten/Diverses
Dann und nur DANN bekommt man ein Visum - relativ - problemlos.
Member hat gesagt:Dann MÜSSTE der/die Tourist/in ALLES allein bezahlen können:
- Visagebühr
- Flugticket
- Krankenversicherung
- Hotel (Reservierungen)
- Nebenkosten/Diverses
Dann und nur DANN bekommt man ein Visum - relativ - problemlos.
Ich beziehe mich auf Thailand. Bezüglich Phil habe ich keine aktuellen Infos.Member hat gesagt:und nach meiner Erfahrung würde das immer noch nicht, eben wegen der Rückkehrbereitwilligkeit. dazu müsste dann eine gut dotierte Arbeit zu beweisen sein und gut wäre hausbesitz oder Kinder.
Und nach meiner Erfahrung ist es auf den Philippinen wesentlich schwerer ein Visa zu bekommen, als in Thailand...
Dachte mir beim Touristenvisum ist das nicht erforderlich, aber du hast Recht, die Rückkehrwilligkeit muss in jedem Fall nachgewiesen werden, damit bleibt die Beurteilung ein Willkürakt.Member hat gesagt:Die Rückkehrwilligkeit muss doch in jedem Fall nachgewiesen werden, oder sehe ich das falsch?