TH --> DE Schengen Visum

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        #781  

Member

Member hat gesagt:
Frage ?
woher wuste die Ausländerbehörde das Du eine Dame einlädst?
Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel beim Einwohnermeldeamt / Bürgeramt getätigt
Antwort:
In einige Bundesländern/Städten ist die Ausländerbehörde im Einwohnermeldeamt/Bürgeramt untergebracht.
 
        #782  

Member

Das Bürgeramt fungiert in der Beziehung als Ausländerbehörde. Keine Ahnung.

Wenn ich nach Ausländerbehörde google die für meinen Wohnort zuständig bin gelange ich auf das Bürgerlüro im Landratsamt in der nächst größeren Kreisstadt. Und dort war ich um mir die Verpflichtungserklärung zu holen.
 
        #783  

Member

Bei uns im Ruhrgebiet gibt es die Verpflichtungserklärung NUR in der Ausländerbehörde! Und zwar ohne Überprüfung des Familienstatus oder Rücksprache mit anderen Ämtern innerhalb von 5 Minuten.
Ausschließlich vorhanden sein muss genügend Wohnraum (Mietvertrag/Grundbuchauszug) und genügend Einkommen (letzte Steuererklärung oder letzten drei Gehaltsabrechnungen).
Nichts anderes ist für das Schengen Visum erforderlich!
 
        #784  

Member

@Hoffy, geh mal davon aus dass in machen Kreisen die Ausländerbehörde im Landratsamt sitzt und dort unter Umständen in Personalunion mit dem Bürgerbüro arbeitet.
Ok Du hast die Verpflichtungserklärung in 5 Minuten in Händen. Gut.
Die schickst Du an Dein Girl damit sie damit das Visum beantragen kann. Sie braucht da ja das Original Papier von Dir.

Was dann aber im Hintergrund abgeht, darüber gibt es noch keine genaue Erkenntnis.
Wenn Du Ledig oder geschieden bist, alles klar.
Aber bist Du verheiratet und getrennt lebend, dann werden die im Hintergrund sicher anders handeln.
In meinem Fall haben sie meine Getr. Lebende Ehefrau angeschrieben und ihr einen Fragebogen zugeschickt.

Man munkelt auch dass da von der Ausländerbehörde eine Empfehlung an die Botschaft in Thailand oder Philippinen ausgesprochen wird.
Und wie diese Empfehlung aussieht, das sagt einem niemand.
 
        #785  

Member

@Pilo
Verstehe deinen Beitrag, kann ihn aber nach meinen mehrfachen Erfahrungen nicht bestätigen. Bei einem Fall war ich sogar von einer THAI Ehefrau in Deutschland getrennt lebend. Das interessierte auch nicht.
In einem anderen Fall habe ich zeitgleich in einem Termin zwei Verpflichtungserklärungen geholt und sofort bekommen, da es ja Cousinen seien....:p

Deine Vermutungen bezüglich Empfehlungen an die Botschaften stimmen definitiv nicht. Habe dazu nämlich damals nachgefragt.
Aussage der Sachbearbeiterin: das passiert nicht, da ausschließlich die Botschaft in BKK für die Visa Erteilung zuständig ist.
 
        #786  

Member

@Hoffy was die Dir sagen und dann im Hintergrund tun, muss nicht das selbe sein.

Ich weiss nur dass meine getr. lebende Frau mich irgendwann darauf angesprochen hat. Sie wurde von der Ausländerbehörde in meiner Kreisstadt, bei der ich die Verpflichtungserklärung geholt habe, angeschrieben und sie habe einen Fragebogen erhalten zum ausfüllen und zurück schicken. Mag ja sein dass die in unterschiedlichen Kreisen oder Bundesländern das anders handhaben. Woher sollte meine Ex denn wissen dass ich ne Philippina holen will wenn ich ihr das nimals erzählt habe und auch sonst nirgends gepostet habe. Wir sind nicht verstritten und können über alles reden.

Ich kann halt auch nur meine Erfahrung hier erzählen. Und mehr tu ich ja auch nicht.
 
        #787  

Member

Member hat gesagt:
Hallo zusammen,

ich wollte meinen Thai GF im April nach Deutschland einladen.
Heute hatte ich den Scheidungstermin meiner letzten Ehe. Das ging auch alles ohne Streitereien über die Bühne.

Nun habe ich aber erfahren, dass die Scheidung erst in 4 Wochen rechtswirksam ist.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Ausländerbehörde.
Weiss von euch jemand, ob es da Probleme bei der Verpflichtungserklärung geben kann, wenn meine Ex Frau nicht mit unterschreibt und ich einfach angebe, dass ich bereits geschiedenen bin.

Überprüfen die das?

Gruß
Hallo zusammen,

zur Info:

komme gerade mit der Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde in FR. Die haben wohl festgestellt, dass ich noch nicht rechtskräftig geschieden bin.
Da aber mein Einkommen hoch genug ist war das kein Problem und die Unterschrift meiner Ex war auch nicht nötig. Hätte die Verpflichtungserklärung also schon früher machen können.

Gruss
 
        #788  

Member

Und warum hast du die VE nicht schon früher gemacht?
 
        #789  

Member

Member hat gesagt:
Und warum hast du die VE nicht schon früher gemacht?
weil ich doof war und dachte meine Ex muss immer unterschreiben solange ich noch nicht geschieden bin.
 
        #790  

Member

Member hat gesagt:
weil ich doof war und dachte meine Ex muss immer unterschreiben solange ich noch nicht geschieden bin.
Hättest du diesen Thread verfolgt wäre das nicht passiert;)
 
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