TH --> DE Schengen Visum

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        #772  

Member

Hallo zusammen,

ich wollte meinen Thai GF im April nach Deutschland einladen.
Heute hatte ich den Scheidungstermin meiner letzten Ehe. Das ging auch alles ohne Streitereien über die Bühne.

Nun habe ich aber erfahren, dass die Scheidung erst in 4 Wochen rechtswirksam ist.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Ausländerbehörde.
Weiss von euch jemand, ob es da Probleme bei der Verpflichtungserklärung geben kann, wenn meine Ex Frau nicht mit unterschreibt und ich einfach angebe, dass ich bereits geschiedenen bin.

Überprüfen die das?

Gruß
 
        #773  

Member

Würde das Scheidungsurteil mitnehmen zur Ausländerbehörde. Dann „geschieden“ ankreuzen.
 
        #774  

Member

Member hat gesagt:
Hallo zusammen,

ich wollte meinen Thai GF im April nach Deutschland einladen.
Heute hatte ich den Scheidungstermin meiner letzten Ehe. Das ging auch alles ohne Streitereien über die Bühne.

Nun habe ich aber erfahren, dass die Scheidung erst in 4 Wochen rechtswirksam ist.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Ausländerbehörde.
Weiss von euch jemand, ob es da Probleme bei der Verpflichtungserklärung geben kann, wenn meine Ex Frau nicht mit unterschreibt und ich einfach angebe, dass ich bereits geschiedenen bin.

Überprüfen die das?

Gruß
Nein,keine Sorge,geht ohne Probleme.
 
        #775  

Member

Member hat gesagt:
Würde das Scheidungsurteil mitnehmen zur Ausländerbehörde. Dann „geschieden“ ankreuzen.
Interessiert die nicht bei einem Schengenvisum.
 
        #778  

Member

Okay vielen dank. Wenn mein GF im April kommt , bin ich dann ja auch rechtswirksam geschieden.
 
        #779  

Member

Vorsicht, meine noch Ehefrau wurde von der Ausländerbehörde angeschrieben und befragt ob sie etwas dagegen hätte dass ich eine Dame aus Philippinen einladen will.
 
        #780  

Member

Member hat gesagt:
Vorsicht, meine noch Ehefrau wurde von der Ausländerbehörde angeschrieben und befragt ob sie etwas dagegen hätte dass ich eine Dame aus Philippinen einladen will.
Frage ?
woher wuste die Ausländerbehörde das Du eine Dame einlädst?
Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel beim Einwohnermeldeamt / Bürgeramt getätigt
 
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