Member
Ausländerbehörde (ALB) nicht Auswärtiges Amt (AA).Member hat gesagt:Sie wird vom AA verpflichte t innerhalb von 3 Jahren den Integrationskurs (B1) zu absolvieren.
Man kann sich aber von der Verpflichtung befreien lassen. Beispielsweise wenn die bessere Hälfte in Deutschland einen Job antritt. In so einem Fall müsste dann B1 für die Niederlassungserlaubnis (NE) auf anderem Wege erreicht werden.