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Hallo zusammen,

ich wollte meinen Thai GF im April nach Deutschland einladen.
Heute hatte ich den Scheidungstermin meiner letzten Ehe. Das ging auch alles ohne Streitereien über die Bühne.

Nun habe ich aber erfahren, dass die Scheidung erst in 4 Wochen rechtswirksam ist.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Ausländerbehörde.
Weiss von euch jemand, ob es da Probleme bei der Verpflichtungserklärung geben kann, wenn meine Ex Frau nicht mit unterschreibt und ich einfach angebe, dass ich bereits geschiedenen bin.

Überprüfen die das?

Gruß
 
Würde das Scheidungsurteil mitnehmen zur Ausländerbehörde. Dann „geschieden“ ankreuzen.
 
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Hallo zusammen,

ich wollte meinen Thai GF im April nach Deutschland einladen.
Heute hatte ich den Scheidungstermin meiner letzten Ehe. Das ging auch alles ohne Streitereien über die Bühne.

Nun habe ich aber erfahren, dass die Scheidung erst in 4 Wochen rechtswirksam ist.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Ausländerbehörde.
Weiss von euch jemand, ob es da Probleme bei der Verpflichtungserklärung geben kann, wenn meine Ex Frau nicht mit unterschreibt und ich einfach angebe, dass ich bereits geschiedenen bin.

Überprüfen die das?

Gruß
Nein,keine Sorge,geht ohne Probleme.
 
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Vorsicht, meine noch Ehefrau wurde von der Ausländerbehörde angeschrieben und befragt ob sie etwas dagegen hätte dass ich eine Dame aus Philippinen einladen will.
 
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Vorsicht, meine noch Ehefrau wurde von der Ausländerbehörde angeschrieben und befragt ob sie etwas dagegen hätte dass ich eine Dame aus Philippinen einladen will.
Frage ?
woher wuste die Ausländerbehörde das Du eine Dame einlädst?
Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel beim Einwohnermeldeamt / Bürgeramt getätigt
 
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