Member hat gesagt:
Das ist natürlich... falsch! Wenn die Dame der Wahl das Visum überzieht, und dann in der Illegalität lebt wird der Einlader nicht zur Rechenschaft gezogen. Wenn die Dame der Wahl sich vom Markt weg heiraten lässt (vor Ablauf des Visums) zahlt der Einlader nix. Wohl aber der Steuerzahler der mit den ganzen LKS-Kaspern nix zu tun hat. Nämlich dann, wenn die Heirat im Arsch ist (sprich nach max 3 Jahren), und sie zum Sozamt rennt. Oder ins Frauenhaus, oder, oder, oder... Die Geschichten sind endlos. Es beginnt aber IMMER mit einem der als Sprungbrett dient (sprich dem Einlader oder dem der ad-hoc heiratet).
Ich dachte im TAF wäre das Offensichtliche zur Genüge geklärt und somit klar. Dem scheint aber nicht so. Leider...
The truth hurts. Ist aber immer noch so.
Was sind das denn für abenteuerliche Theorien?
1.) Wenn die Dame abtaucht und dann mit illegalem Status aufgegriffen wird trägt selbstverständlich der Einlader die Kosten der Rückführung.
2.) Mit einem Touristenvisum kann die Frau garnicht heiraten.
3.) Bei geschiedener Ehe ist in der Regel der Mann unterhaltspflichtig, den Fall, dass die Frau einen ganz armen heiratet und dann nach 3 Jahren Hartz4 beantragt kann man natürlich nicht zu 100% ausschließen.
Es ist eine Verarschung was die Deutschen Botschaften veranstalten, nämlich Ablehnung trotz vollständiger Unterlagen und erfüllten geforderten Voraussetzungen. Wir können froh sein, dass andere Länder nicht so eine scheiße mit uns abziehen. Man stelle sich vor man landet in Thailand und dann hieße es Herr Müller, jetzt beweisen Sie uns mal, dass Sie auch nach 30 Tagen spätestens wieder ausreisen und nicht illegal im Land bleiben. Meine Rückkehrwilligkeit aus dem Urlaubsland kann ich genauso wenig beweisen wie eine Dame aus SOA. Ich habe vielleicht ein Rückflugticket, na und? Könnte ich auch einfach verfallen lassen. Also, es bleibt festzuhalten Behördenwillkür.