Member
Danke auf solch eine Antwort habe ich gewartetMember hat gesagt:Da ich am Flughafen arbeite und genau die Fragen meinen Job betreffen: Tauchermesser im Handgepäck no go....im Reisegepäck interessiert sich keine Sau dafür ! EU weit gilt,auch bei Reisen in nicht EU Länder :Im Handgepäck sind Taschenmesser mit einer Klingenlänge bis 6cm erlaubt (hat ein bekanntes Schweizer Messerunternehmen mittels Lobby duchgesetzt)Ob das bei Transitflügen Probleme beim Einsteigen in das neue Flugzeug Probleme gibt entzieht sich meiner Kenntnis. Was Im Reisegepäck verboten ist:alle Sachen die unter §40 Waffengesetz fallen sowie verbotene Gegenstände nach § 11 Luft SiG anhang 4c : Schusswaffen und Munition (sofern nicht angemeldet und von der BPol abgesegnet)Sprengstoffe.Alles was unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt,chemikalien flüssigkeiten und gasförmige Stoffe die einen Brand/Explosion/Vegiftung/Verätzung hervorrufen können,Benzin und Benzinfeuerzeuge aka (Zippo) ausser neu und unbefüllt bzw ohne Watte Filz und Docht,wer trotzdem eins mitnimmt muss mit einer Öffnung des Reisegepäcks rechnen !etc...etc..wer sich dafür interessiert kann auch gerne die aktuelle IATA Liste prüfen :
Die Spassvögel,die meinen Schlagringe,Wurfsterne,Totschläger,Schlagstöcke mit Stahlfeder etc.gehören ins Hand oder Reisegepäck,können mit Post vom Staatsanwalt rechnen,da es sich um eine Straftat handelt.Dabei ist es völlig egal ,ob die Gegenstände im Heimat des Reisenden oder Zielland der Reise erlaubt sind !!!
P.S.: Von diesen Idioten gibt es mehr als man denkt!
Liste erlaubter und verbotener Gegenstände nach IATA
Member hat gesagt:Mit deinen (mehr oder weniger scherzhaften) Antworten stellst du (Threadübergreifend) immer wieder aufs neue eindrucksvoll unter Beweis, dass du von tuten und blasen keine Ahnung hast !!!
Das Kokosnussmesser ist ebenso wie das Messer des Metzgers und /oder Kochs (über 12 cm Klingenlänge) sowie eine Machete zum Zuckerrohrschneiden um ein weiteres Beispiel zu nennen ein Arbeitsgerät. Der Hirschfänger des Jägers unterliegt unter gewissen Vorraussetzungen der Tradition - und Brauchtumspflege und um eine weitere Ausnahme zum Normalbürger, das Einhandmesser des Feuerwehrmanns (ein genau definierter sogenannter verbotener Gegenstand) ist ein (Eigen)Rettungsgerät welches er im Einsatz tragen, einsetzen und führen darf.
Logisch darf du ein Tauchermesser (per Definition ein Arbeits-und Rettungsgerät und keine Waffe) im aufgegebenen Flugepäck transportieren-aber eben nicht im Handgepäck- soweit warst aber zumindest schon. Immerhin...
btw.Bei Nachweis eines Bedürfnisses können sogar Schusswaffen und Munition aufgegeben werden, aber das führt jetzt zu weit- merkst sicher Selber...lol
Schlage vor, den Thread nun schliessen zu lassen, du hast mehr als eine richtige Antwort auf deine Frage bekommen, der Sinn des Threads sollte er (von deiner Seite) je einen gehabt haben ist somit erfüllt. Sonst geht das hier noch bis Weihnachten 2019 mit Vermutungen und Hörensagen weiter.....
Vielleicht meinste das Herr Raunacht,
ich wollt eben nur aktuelles ehrfahren, weil eben auf google selten mehr von z.B. 2012 .... 2015 und so weiter berichtet wird
Und eben hier bin ich aktueller als wie bei Google ;)
und des tuten und blasen hab ich mal überlesen