Tauchermesser im CheckIn Gepäck

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        #21  

Member

Member hat gesagt:
Da ich am Flughafen arbeite und genau die Fragen meinen Job betreffen: Tauchermesser im Handgepäck no go....im Reisegepäck interessiert sich keine Sau dafür ! EU weit gilt,auch bei Reisen in nicht EU Länder :Im Handgepäck sind Taschenmesser mit einer Klingenlänge bis 6cm erlaubt (hat ein bekanntes Schweizer Messerunternehmen mittels Lobby duchgesetzt)Ob das bei Transitflügen Probleme beim Einsteigen in das neue Flugzeug Probleme gibt entzieht sich meiner Kenntnis. Was Im Reisegepäck verboten ist:alle Sachen die unter §40 Waffengesetz fallen sowie verbotene Gegenstände nach § 11 Luft SiG anhang 4c : Schusswaffen und Munition (sofern nicht angemeldet und von der BPol abgesegnet)Sprengstoffe.Alles was unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt,chemikalien flüssigkeiten und gasförmige Stoffe die einen Brand/Explosion/Vegiftung/Verätzung hervorrufen können,Benzin und Benzinfeuerzeuge aka (Zippo) ausser neu und unbefüllt bzw ohne Watte Filz und Docht,wer trotzdem eins mitnimmt muss mit einer Öffnung des Reisegepäcks rechnen !etc...etc..wer sich dafür interessiert kann auch gerne die aktuelle IATA Liste prüfen :
Die Spassvögel,die meinen Schlagringe,Wurfsterne,Totschläger,Schlagstöcke mit Stahlfeder etc.gehören ins Hand oder Reisegepäck,können mit Post vom Staatsanwalt rechnen,da es sich um eine Straftat handelt.Dabei ist es völlig egal ,ob die Gegenstände im Heimat des Reisenden oder Zielland der Reise erlaubt sind !!!
P.S.: Von diesen Idioten gibt es mehr als man denkt!

Liste erlaubter und verbotener Gegenstände nach IATA
Danke auf solch eine Antwort habe ich gewartet

Member hat gesagt:
Mit deinen (mehr oder weniger scherzhaften) Antworten stellst du (Threadübergreifend) immer wieder aufs neue eindrucksvoll unter Beweis, dass du von tuten und blasen keine Ahnung hast !!!

Das Kokosnussmesser ist ebenso wie das Messer des Metzgers und /oder Kochs (über 12 cm Klingenlänge) sowie eine Machete zum Zuckerrohrschneiden um ein weiteres Beispiel zu nennen ein Arbeitsgerät. Der Hirschfänger des Jägers unterliegt unter gewissen Vorraussetzungen der Tradition - und Brauchtumspflege und um eine weitere Ausnahme zum Normalbürger, das Einhandmesser des Feuerwehrmanns (ein genau definierter sogenannter verbotener Gegenstand) ist ein (Eigen)Rettungsgerät welches er im Einsatz tragen, einsetzen und führen darf.

Logisch darf du ein Tauchermesser (per Definition ein Arbeits-und Rettungsgerät und keine Waffe) im aufgegebenen Flugepäck transportieren-aber eben nicht im Handgepäck- soweit warst aber zumindest schon. Immerhin...:hehe:

btw.Bei Nachweis eines Bedürfnisses können sogar Schusswaffen und Munition aufgegeben werden, aber das führt jetzt zu weit- merkst sicher Selber...lol

Schlage vor, den Thread nun schliessen zu lassen, du hast mehr als eine richtige Antwort auf deine Frage bekommen, der Sinn des Threads sollte er (von deiner Seite) je einen gehabt haben ist somit erfüllt. Sonst geht das hier noch bis Weihnachten 2019 mit Vermutungen und Hörensagen weiter.....:D


Vielleicht meinste das Herr Raunacht,
ich wollt eben nur aktuelles ehrfahren, weil eben auf google selten mehr von z.B. 2012 .... 2015 und so weiter berichtet wird
Und eben hier bin ich aktueller als wie bei Google ;)

und des tuten und blasen hab ich mal überlesen
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Das war mir neu und ist erstaunlich, dass man Messer mit 6cm Klinge im Handgepäck mitführen darf, wäre nie auf die Idee gekommen!

Letzten Jahreswechsel hatte ich aus versehen ein kleines Taschenmesser im Handgepäck.
Dieses wurde gezielt gefunden und mir abgenommen als ich auf der Rückreise in BKK eingescheckt habe.
Da wurde keine Klingenlänge gemessen. Es wurde einfach entsorgt.
Im Flugzeug gab es dann Metallbesteck zum Essen.
 
        #23  

Member

Das sind ja auch die Bestimmungen in Thailand !!! Die handeln nicht nach EU Verordnungen.
Teppichmesser sind verboten,deshalb schrieb ich ausdrücklich Taschenmesser !
Die Regelung finde ich auch bescheuert,ist aber so.Im übrigen kann mann auch jemanden mit einem Bleistift,Kugelschreiber.......verletzen oder schlimmeres.Man kann eben nicht alles verbieten.
Ausser man verbietet das Handgepäck und jeder darf seine Privatklamotten abgeben,bekommt so einen Maleranzug aus Papier und ein paar Latschen für den Flug und darf dann alles am Zielort wieder abholen.
Dann ist gewährleistet,dass kaum jemand irgenwas an Bord bringen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Das sind ja auch die Bestimmungen in Thailand.
Hab mal eine andere Frage,
als ich noch rauchte, hatte ich immer 2 Dupont Feuerzeuge bei mir.
eins in der Bauchtasche und eins im Rucksack (Handgepäck)
Bei etwa 30 Flügen von München nach Bangkok nie ein Problem
Bei den ersten 10 Flügen von Frankfurt auch nicht.

Dann aber wollte mir einer der Kontrolleure in Frankfurt beide Feuerzeuge abnehmen.
Es wurde recht Laut und ich verlangte den Vorgesetzten.
Ich wurde dann weitergeschickt, mit meinen 2 Feuerzeugen und es kam kein Vorgesetzter, auch nachdem ich bei anderen Mitarbeiter nach dem Chef fragte.
War von der Uhrzeit irgendwann so zwischen 18:00 und 19:00 in Frankfurt

Wollte der "Drecksack" mir meine 2 Feuerzeuge nur klauen und arbeiten die alle "mafiamässig" zusammen, weil auch sonst niemand einen Vorgesetze hinzu holte?

Nun rauche ich nicht mehr, aber hab trotzdem immer 1 Feuerzeug (billiges Gasfeuerzeug) bei mir.
Dieses ist mir in Manila auch abgenommen worden.
Darf ich nicht mal 1 Feuerzeug dabei haben?
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
und in Thailand ob das hilft?

richtig,meine den zoll in den TH. wer sagt dir, das es nichts bringt? besser wäre vielleicht eine mail,glaube ja nicht, das man ihn am tele versteht
 
        #26  

Member

Ein Gasfeuerzeug pro Person aber kein Sturmfeuerzeug.
 
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