Member hat gesagt:
Wer hat denn die Regeln gemacht? Die Fahrer unter sich? Oder die Innung? Oder steht sowas sogar in so ner Taxiverordnung?!
Die Verordnungen sehen i.d.R. vor, dass der Kunde frei wählen darf (Theorie).
Allerdings gibt es die "ungeschriebene Gesetze der Straße", in unserem Falle die der Taxifahrergemeinschaft,
dass der Kunde zwar wählen darf, er aber das nicht so ohne weiteres machen kann (Praxis).
Hier mal ein Auszug aus so einer kommunalen Verordnung (ein Beispiel, jede Stadt hat ja eigene
§ 5 Ordnung auf Taxistandplätzen
1. Die Taxen sind in der Reihenfolge ihrer Ankunft auf den Standplätzen aufzustellen. Jede Lücke ist durch Nachrücken des nächsten Fahrzeuges zu schließen. Die bereitgestellten Taxen müssen durch die Anwesenheit der Fahrer stets fahrbereit sein. Soweit die einzelnen Stellplätze durch eine Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet sind, dürfen die Taxen nur innerhalb der markierten Felder bereitgestellt werden. Auf Taxistandplätzen dürfen nur soviel Taxen bereitgestellt werden, wie auf dem Zusatzschild ausgewiesen sind.
2. Den Fahrgästen steht die Wahl der Taxen frei. Wird vom Fahrgast nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, so hat der erste Wagen die Fahrt auszuführen. Dies gilt auch für den Fall, dass der erste Wagen ein Großraumtaxi ist und die bestellte Fahrt für weniger als 5 Personen angefordert wird.
Man sieht, dass bereits in der Verordnung darauf abgehoben wird, dass das freie Wahlrecht voraussetzt, dass es der Kunde
ausdrücklich bestimmt.
Und in der Praxis definieren die Taxifahrer das "ausdrücklich bestimmt" eben als "in begründeten Ausnahmefällen mit Nachdruck bestimmt."