Ich sehe das tatsächlich ein wenig anders, als du, gabbiano. Letztlich habe ich meiner Meinung nach sogar mehrere Möglichkeiten, noch an mein Geld zu kommen. Mag sein, dass ich damit vollkommen daneben liege, glaube das aber nicht.
Die erste Möglichkeit, die ich hierfür heranziehen werde, ist das Chargeback. Der Flug wurde im April seitens TG gecancelt (Abflug Ende Juni), ich habe also für eine Leistung bezahlt, die nicht erbracht wird. Auf Grundlage dieser Information habe ich Thai Airways aufgefordert, den Betrag zurück zu überweisen. Bereits in dieser E-Mail erfolgte mein erster Hinweis, dass ich an einer Gutscheinlösung nicht interessiert bin. Es erfolgte eine Autoresponse mit dem Hinweis, dass verschiedene Möglichkeiten bei Flugausfällen aufgrund von Covid-19 zur Verfügung stehen. Diese Alternativen werden allen Passagieren mit Abflügen im Zeitraum
bis 31.5.2020 angeboten.
Schön, denk ich mir, dann lehne ich mich mal zurück und speichere das schon mal ab --> davon bin ich ja nicht betroffen, mir wurde also nicht einmal eine Lösung angeboten (wenngleich ich sicherheitshalber nochmal zurückgeschrieben habe, dass ich an solch einer Lösung, wie sie für Passagiere bis Ende Mai angeboten werden, weiterhin nicht interessiert bin). In einer späteren E-Mail, in der ich an die Rückzahlung dann erinnerte (Anfang Mai), war das Template entsprechend überarbeitet - diesmal musste ich (bzw. habe ich) dann auch diese Lösung abgelehnt. Denn es ist richtig --> Airlines etc. können Gutscheine anbieten, es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung, diese auch anzunehmen.
Chargeback selbst ist zwar grundsätzlich wohl nur 120 Tage lang seit der Buchung möglich (ich habe bereits im Oktober oder November gebucht), es gibt jedoch beim Chargeback noch verschiedene Ausnahmen, was diese Frist angeht, u.a.:
"Chargeback time limits associated with VCR 13.1 [ Services Not Provided or Merchandise Not Received ] can change if the merchandise or services were expected to be provided after the transaction processing date.
For example, the purchase could be for plane tickets that would be used months after the initial transaction. Which means the dispute may be issued:
- 120 calendar days from the last date the cardholder expected to receive merchandise or services.
- 120 calendar days from the date the cardholder was told that the merchandise or services won’t be provided.
The dispute cannot exceed 540 calendar days from the transaction processing date."
Ich habe also was das angeht, noch etwas mehr Zeit.
Sollte es tatsächlich über das Chargeback-Verfahren scheitern, dann könnte ich noch immer auf die EU-Fluggastrechteverordnung zurückgreifen, die eine volle Erstattung des Flugpreises bei einer Annullierung des Fluges durch die Airline vorsieht.