Thailändisch lernen

Thai Airways

        #861  

Member

Bin auch gespannt, wie es bei mir weiter geht. Gebucht für Sommer dieses Jahres im Herbst letzten Jahres. 3 von 4 Flügen bereits durch Thai Airways storniert. 2 E-Mails mit Fristsetzung zur Rückzahlung des Geldes mittlerweile schon geschrieben, immer nur automatische Antwort-Mails erhalten.
Gutschein etc. will ich nicht haben, nächste Woche versuch ich ein Chargeback der gezahlten Summe für diese 3 Flüge. Nach meiner Info gilt hier zwar eine Frist von 120 Tagen, allerdings gerechnet ab dem Datum, wo der Flug hätte stattfinden sollen (was ja noch in der Zukunft liegt) und eine Frist von max. 540 Tagen seit Belastung der Kreditkarte (was lang genug her ist).
 
        #862  

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Nicht immer nur Emails schreiben, versuchen anzurufen o. ä.

Die eigenen berechtigten Forderungen per Brief mit Einwurfeinschreiben (nicht Rückschein oder etwas anderes) z. B. an die im Impressum der deutschen Thai HP genannte Adresse schicken. Das kostet fast nichts und man hat eine beweissichere Zugangsbestätigung, sollte es hart auf hart kommen, also Anwalt, Gericht.

Die kleine Mühe sollte es einem wert sein bei Beträgen von einigen hundert Euro, und sie sehen, dass es da jemand ernst meint. Zurückhaltung ist hier nicht angebracht. Das ist ein Geschäft, auch wenn die Thaimaus letztens noch so süß gelächelt hat.
 
        #863  

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Ich wurde einfach auf andere Flüge ungebucht. 3 Tage später. Daher will ich jemand erreichen. Alle bekannten Telefonnummern der Thaiwebseite sind nicht besetzt.
 
        #864  

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Thai Airways International (THAI) hat ihren Status als staatliches Unternehmen verloren, nachdem letzten Freitag ein Fondsunternehmen einen größeren Anteil vom Ministerium für Finanzen gekauft hatte. Durch den Verkauf sinkt die Beteiligung des Staates auf 48% und die Thai verliert dadurch ihren bisherigen Status.

 
        #865  

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Member hat gesagt:
will ich nicht haben, nächste Woche versuch ich ein Chargeback der gezahlten Summe für diese 3 Flüge.
Das wird nicht funktionieren. Die haben dir Ersatz in Form eines Gutscheins angeboten. Es gibt demnach kein Chargeback..
 
        #866  

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Member hat gesagt:
Ersatz in Form eines Gutscheins angeboten. Es gibt demnach kein Chargeback..
Einen Gutschein muss nicht akzeptiert werden. Die Ablehnung muss dem Chargeback Antrag beigefügt werden.
 
        #867  

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Member hat gesagt:
Einen Gutschein muss nicht akzeptiert werden. Die Ablehnung muss dem Chargeback Antrag beigefügt werden.
Ich hab mal gegoogelt..es kommt ja gerade nichts schlaues im TV.

Sollte der Anbieter – etwa Fluglinie oder Hotel – Ihre Reise stornieren, funktioniert ein Chargeback nur in den wenigsten Fällen. Falls sich der Anbieter nach der Stornierung nicht bei Ihnen meldet und einen Ersatz anbietet, müssen Sie Ihrer Bank die Nachweise schicken, dass Sie versucht haben, den Anbieter zu kontaktieren. Setzen Sie dem Anbieter Fristen.

Ein Chargeback wird nicht funktionieren, wenn Sie mit der Ersatzleistung nicht einverstanden sind, beispielsweise wenn eine Fluglinie Ihnen nur einen Gutschein statt einer Gutschrift anbietet. In solchen Fällen müssen Sie die Streitigkeit dann womöglich vor einem Gericht klären.

 
        #868  

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Ich sehe das tatsächlich ein wenig anders, als du, gabbiano. Letztlich habe ich meiner Meinung nach sogar mehrere Möglichkeiten, noch an mein Geld zu kommen. Mag sein, dass ich damit vollkommen daneben liege, glaube das aber nicht.

Die erste Möglichkeit, die ich hierfür heranziehen werde, ist das Chargeback. Der Flug wurde im April seitens TG gecancelt (Abflug Ende Juni), ich habe also für eine Leistung bezahlt, die nicht erbracht wird. Auf Grundlage dieser Information habe ich Thai Airways aufgefordert, den Betrag zurück zu überweisen. Bereits in dieser E-Mail erfolgte mein erster Hinweis, dass ich an einer Gutscheinlösung nicht interessiert bin. Es erfolgte eine Autoresponse mit dem Hinweis, dass verschiedene Möglichkeiten bei Flugausfällen aufgrund von Covid-19 zur Verfügung stehen. Diese Alternativen werden allen Passagieren mit Abflügen im Zeitraum bis 31.5.2020 angeboten.

Schön, denk ich mir, dann lehne ich mich mal zurück und speichere das schon mal ab --> davon bin ich ja nicht betroffen, mir wurde also nicht einmal eine Lösung angeboten (wenngleich ich sicherheitshalber nochmal zurückgeschrieben habe, dass ich an solch einer Lösung, wie sie für Passagiere bis Ende Mai angeboten werden, weiterhin nicht interessiert bin). In einer späteren E-Mail, in der ich an die Rückzahlung dann erinnerte (Anfang Mai), war das Template entsprechend überarbeitet - diesmal musste ich (bzw. habe ich) dann auch diese Lösung abgelehnt. Denn es ist richtig --> Airlines etc. können Gutscheine anbieten, es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung, diese auch anzunehmen.

Chargeback selbst ist zwar grundsätzlich wohl nur 120 Tage lang seit der Buchung möglich (ich habe bereits im Oktober oder November gebucht), es gibt jedoch beim Chargeback noch verschiedene Ausnahmen, was diese Frist angeht, u.a.:

"Chargeback time limits associated with VCR 13.1 [ Services Not Provided or Merchandise Not Received ] can change if the merchandise or services were expected to be provided after the transaction processing date. For example, the purchase could be for plane tickets that would be used months after the initial transaction. Which means the dispute may be issued:
  • 120 calendar days from the last date the cardholder expected to receive merchandise or services.
  • 120 calendar days from the date the cardholder was told that the merchandise or services won’t be provided.
The dispute cannot exceed 540 calendar days from the transaction processing date."

Ich habe also was das angeht, noch etwas mehr Zeit.

Sollte es tatsächlich über das Chargeback-Verfahren scheitern, dann könnte ich noch immer auf die EU-Fluggastrechteverordnung zurückgreifen, die eine volle Erstattung des Flugpreises bei einer Annullierung des Fluges durch die Airline vorsieht.
 
        #869  

Member

Ob du damit völlig daneben liegst kann ich nicht sagen.

Das mit dem Chargeback halte ich allerdings für fast ausgeschlossen. Ich lasse mich aber auch hier eines besseren belehren.
 
        #870  

Member

Member hat gesagt:
Ein Chargeback wird nicht funktionieren, wenn Sie mit der Ersatzleistung nicht einverstanden sind,
Ich würde es zumindest versuchen. Das Chargebackverfahren bei z.B. Mastercard ist auf 447 Seiten dokumentiert.
Da über die ausgebende Bank reklamiert werden muss ist ein qualifizierter Berater/in bei der Durchführung hilfreich. Hier könnten diejenigen Kunden einer größeren Bank im Vorteil sein.
 
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