Ich habe vor einer Woche das Thai-Kosulat in Frankfurt a.M. angeschrieben und nachgefragt, wie es denn jetzt mit dem Non-Immigrant-Visum "O" Single Entry für 90 Tage aussieht. Bei einigen Quellen steht ein Mindestalter von 50 Jahren drin, bei anderen nicht.
In Kurz: Flug soll man jetzt NICHT buchen (zu spät), dafür braucht man jetzt schon die KV fürs Visum - ergibt Sinn, ohne CoE muss man da ja auch keine KV mehr einreichen.
Hier jetzt die Antwort (die fetten hellroten Markierungen sind von mir
Sehr geehrte Damen und Herren,
Rentner, die Rentenbescheid haben, haben Möglichkeit
eine Sondergenehmigung zur Einreise nach Thailand zu beantragen. Fall Sie kein gültiges Visum oder Re-Entry Permit haben, müssen Sie ein Visum beantragen, bevor Sie sich für die Ausstellung von CoE (Certificate of Entry) registrieren.Non-Immigrant-Visum “O” Bitte senden Sie uns die folgenden Unterlagen vorab per Post an das Königlich Thailändische Generalkonsulat (
Bitte benutzen Sie einen sicheren Briefumschlag!!). Alternativ können Sie die Unterlagen nach einer Terminvereinbarung persönlich bei uns abgeben. Zur Terminvereinbarung senden Sie uns bitte E-Mail unter Betreff Termin über
visa.fra@mfa.mail.go.th
Die Bearbeitungszeit bis hin zur Rücksendung des Visums an den Antragsteller dauert ca. 1-2 Wochen.
Bitte buchen Sie Ihr Flugticket, nachdem Sie Ihr Visum von uns erhalten haben!!
Non-Immigrant-Visum “O” Single Entry (einmalige Einreise
90-Tage-Aufenthalt
Erforderliche Unterlagen für Visumantrag
Vollständig ausgefüllter
Visaantrag https://thaigeneralkonsulat.de/file...gsformulare/Visaformular2015.doc_modified.pdf
Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite
1 aktuelles Passbild, nicht älter als 6 Monate
Kopie des Rentenbescheids mit monatlichem Betrag von mind. 1.200,- Euro - Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise (z.B. andere Einnahmequelle, Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit mindestens 5.000,- Euro)
bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
Kopie des Mietvertrags in Thailand und eine Kopie des Hausregisters vom Vermieter oder ein Einladungsschreiben von dem Bürgen in Thailand und Kopie des thailändischen Hausregisters und des Reisepasses von dem Gastgeber/-in
Kopien des Auslandskrankenversicherungsnachweises
1. Krankenversicherung muss über die gesamte Dauer des Aufenthalts in Thailand decken
Ambulant (OPD) Leistung muss mind. 40.000 THB/Jahr (1.300 EUR/Jahr) betragen
Stationär (IPD) Leistung muss mind. 400.000 THB/Jahr (13.000 EUR/Jahr) betragen
2. Auslandskrankenversicherungsnachweis, der alle medizinischen Behandlungskosten von mindesten 100,000 USD abdeckt, einschließlich der medizinischen Behandlungskosten für COVID-19. Auslandskrankenversicherungsnachweis muss in englischer Sprache abgefasst sein.
Visagebühr (Single Entry 70,00€)
Ein adressierter und mit 4,05 Euro frankierter Rückumschlag
Die Konsularbeamten können zusätzliche Unterlagen anfordern.
*** Bürger folgender Länder müssen zusätzlich auf
die Anforderung beachten:
Afghanistan, Ägypten, Algerien, Äquatorialguinea, Bangladesh, China, Ghana, Guinea, Indien, Iran, Irak, Jemen, Kamerun, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Libanon, Liberia, Libyen, Nepal, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Sao Tome & Principe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Syrien, Sri Lanka, Zentralafrikanische Republik ***
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Für ausländische Einreisenden fällt die Fit to Fly-Bescheinigung weg, dennoch sind sie weiterhin verpflichtet, das Ergebnis vom RT-PCR in Englisch vorzuzeigen, das beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein darf.