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Visum, Schengen, Einladung, Schengenvisum, Visa
Wer seine Freundin nach DACH einladen möchte, sieht sich mit vielfältigen Problemen konfrontiert. Um überhaupt einen Antrag auf ein Schengen-Visum stellen zu können, müssen seitens des Einladenden bestimmte Vorbedingungen erfüllt werden. In D ist es so, dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss. Die wird von den Behörden nur ausgestellt, wenn der Einladende über ausreichende Einkünfte verfügt, entsprechenden Wohnraum nachweisen kann (Mietvertrag) und für die Dauer des Besuches eine Krankenversicherung abgeschlossen hat. Ich empfehle zusätzlich noch, für die Dauer des Besuchs eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die nur wenige Euro mehr kostet. Reichen die Einkünfte nicht aus, hat die ausstellende Behörde die Handhabe, eine Bürgschaft zu verlangen, die durchaus im 5-stelligen Bereich liegen kann. Liegt die Verpflichtungserklärung vor, ist die erste Hürde genommen. Beachtet bitte, dass die Verpflichtungserklärung lediglich ein Türöffner für die Beantragung eines Visums ist und keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Erteilung eines Visums hat.
Der wesentliche Grund, weshalb Visaanträge abgelehnt werden, ist die unterstellte, mangelnde Rückkehrwilligkeit der eingeladenen Person. Die Hintergründe dieser Unterstellung liegen begründet in der wirtschaftlichen Lebenssituation der eingeladenen Person, wobei hier bewertet wird, ob die eingeladene Person in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen lebt oder nicht. Maßstab für diese Bewertung seitens der Botschaften sind z. Bsp. eine vertragliche Anstellung mit geregeltem Monatseinkommen, Vereinbarungen über Urlaub und eine Bestätigung zur Weiterbeschäftigung nach der Rückkehr. Es ist von Vorteil, ein Bankbuch vorzulegen, das regelmäßige Einkünfte sowie ein Guthaben aufweist, je höher das Guthaben, desto besser.
Sekundäre Gründe für eine Rückkehrwilligkeit sind Kinder und Landbesitz. Der Nachweis über Kinder erfolgt in der Regel über das Haushaltsbuch (Household Registry) und Geburtsurkunden, Landbesitz wird durch die Vorlage einer Landbesitzurkunde (Chanot) nachgewiesen. Auch wenn viele Mädchen, die in der Tourismusbranche (Agogos, Bars, Massagen etc.) arbeiten häufig mehr verdienen als ein Ingenieur in Thailand, werden sie wohl kaum Verträge über ihre Anstellung vorlegen können. Und meist leben sie von der Hand in den Mund und können entsprechend kein Bankbuch vorlegen, in dem regelmäßige Einkünfte erfasst sind.
Ich komme jetzt mal auf den gängigsten Fehler zu sprechen, der bei der Antragsstellung gemacht wird.
Formal gestattet das Schengen-Abkommen die Einladung eines Gastes für einen Zeitraum von 3 Monaten. Für Viele eine Verlockung, doch gleich einen Visa-Antrag für diesen Zeitraum zu stellen. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn solche Visa-Anträge eben mit der Begründung mangelnder Rückkehrwilligkeit abgelehnt werden. Noch vor 10 Jahren war dies ein recht geringes Problem, aber mittlerweile sind die Auslegungen wesentlich strenger als damals. Es wird kaum einen Thai geben, der über eine Anstellung beschäftigt ist und 3 Monate Urlaub bekommt. Und das reicht der Botschaft schon aus, mangelnde Rückkehrwilligkeit zu Unterstellen und einen Antrag negativ zu bescheiden.
Wie sollte nun vorgegangen werden? Geschickt wäre es, seinen Gast erst einmal für einen kurzen Zeitraum einzuladen, persönlich würde ich diesen Zeitraum nicht größer als 3 Wochen ansetzen. Mit etwas Vorlauf kann monatlich etwas Geld (5000 Baht) auf das Konto eingezahlt werden, sodass der Anschein regelmäßiger Geldeinkünfte erweckt wird. Das ist natürlich mit dem Risiko behaftet, dieses Geldes verlustig zu werden, solltet ihr es selbst einzahlen. Ein Arbeitsverhältnis inklusive der Zusage, nach dem Urlaub weiterbeschäftigt zu werden, zu bescheinigen, dürfte ebenfalls kein Problem sein. Vor diesem Background ist die Chance ein Visum zu bekommen wesentlich höher als zuvor beschrieben.
Vorteilhaft ist es auch, bei der Antragstellung mit dabei zu sein. Ein persönliches Gespräch mit einem Attaché ist auch möglich. Ich habe es damals gemacht, weil ich entsprechend Befürchtungen hatte, dass der Antrag meiner damaligen Freundin (jetzt meine Frau) abgelehnt würde. Dass ihr bei der Botschaft dann nicht wie die letzten Hänger auftauchen solltet, dürfte wohl klar sein. Oftmals wird auch die Frage gestellt, ob ihr heiraten wollt. Vorsicht: Das ist eine Fangfrage! Verneint diese Frage, damit schiebt ihr Spekulationen einen Riegel vor.
Offiziell ist es laut Schengenabkommen nur gestattet, den Schengenraum zu besuchen, alle anderen Tätigkeiten, wie Arbeitsaufnahme oder Heirat sind ausgeschlossen. Ich war damals etwas überrascht, als wir auf dem Standesamt unser Aufgebot bestellt haben und die Dame uns auf eine missverstandene Frage meinerseits antwortete, dass sie es von der Zeit her nicht hinbekommt, die Heirat während des Aufenthaltes meiner Verlobten durchzuführen. Also scheint es doch möglich zu sein. Viele nutzen auch die Möglichkeit, in Nachbarländern zu heiraten, weil das dort ebenfalls etwas lockerer gehandhabt wird. Das stößt letztendlich den Botschaften sauer auf und dieses Verhalten ist auch mit ein Grund, weshalb ein Visa-Antrag recht restriktiv gehandhabt wird. Die Frage nach einer Heirat wird auch bei wiederholter Einladung oftmals gestellt. Solltet ihr euch dann entschlossen haben zu heiraten, teilt der Angestellten der Botschaft mit, dass ihr zwar heiraten wollt, aber dies ganz offiziell über ein Heiratsvisum machen werdet.
Äußert gegenüber dem Attaché ruhig den Wunsch der persönlichen Rückmeldung nach der Rückkehr eures Gastes. Das wird in den Akten vermerkt und eine erneute Einladung auch über einen längeren Zeitraum hängt dann nur noch von euren wirtschaftlichen Verhältnissen ab, da die Rückkehrwilligkeit eures Gastes nach erfolgter Rückkehr und Rückmeldung belegt sein wird.
Abschließend noch ein paar Anmerkungen über die Reisezeiten. Ein Schengenvisum kann explizit für den Zeitraum ausgestellt werden, für den die Reise geplant ist. Dies wäre der eine Extremfall. Der andere sieht so aus, dass das Schengenvisum einen Gültigkeitszeitraum von maximal 6 Monaten abdeckt, in dem die Reise durchgeführt werden kann und zudem noch als Multiple Entry Visum gekennzeichnet ist. Euer Gast muss nach erfolgter Rückkehr vor erneuter Reise in den Schengenraum solange in seiner Heimat verbleiben, wie die Reise gedauert hat.
Nachsatz:
Das was Buz (nächstes Posting) gesagt hat, hatte ich vergessen, noch anzuhängen. Mit Kiesow habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Agenturen, die einen Visa-Service anbieten, können einem lediglich den Papierkram abnehmen. Visa-Agenturen, die ein Visum "garantieren", sind mit Vorsicht zu genießen.
Achtung: Vor der Deutschen Botschaft in Bangkok stehen zahlreiche Schlepper, die Dienste anbieten. Meidet sie! Kiesow ist von der Deutschen Botschaft anerkannt und wird auch empfohlen. Ich empfehle auch jedem, dessen Freundin ein Visum beantragen will, ein Studium der Infos der Deutschen Botschaft bezüglich der Bestimmungen.
Wer seine Freundin nach DACH einladen möchte, sieht sich mit vielfältigen Problemen konfrontiert. Um überhaupt einen Antrag auf ein Schengen-Visum stellen zu können, müssen seitens des Einladenden bestimmte Vorbedingungen erfüllt werden. In D ist es so, dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss. Die wird von den Behörden nur ausgestellt, wenn der Einladende über ausreichende Einkünfte verfügt, entsprechenden Wohnraum nachweisen kann (Mietvertrag) und für die Dauer des Besuches eine Krankenversicherung abgeschlossen hat. Ich empfehle zusätzlich noch, für die Dauer des Besuchs eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die nur wenige Euro mehr kostet. Reichen die Einkünfte nicht aus, hat die ausstellende Behörde die Handhabe, eine Bürgschaft zu verlangen, die durchaus im 5-stelligen Bereich liegen kann. Liegt die Verpflichtungserklärung vor, ist die erste Hürde genommen. Beachtet bitte, dass die Verpflichtungserklärung lediglich ein Türöffner für die Beantragung eines Visums ist und keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Erteilung eines Visums hat.
Der wesentliche Grund, weshalb Visaanträge abgelehnt werden, ist die unterstellte, mangelnde Rückkehrwilligkeit der eingeladenen Person. Die Hintergründe dieser Unterstellung liegen begründet in der wirtschaftlichen Lebenssituation der eingeladenen Person, wobei hier bewertet wird, ob die eingeladene Person in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen lebt oder nicht. Maßstab für diese Bewertung seitens der Botschaften sind z. Bsp. eine vertragliche Anstellung mit geregeltem Monatseinkommen, Vereinbarungen über Urlaub und eine Bestätigung zur Weiterbeschäftigung nach der Rückkehr. Es ist von Vorteil, ein Bankbuch vorzulegen, das regelmäßige Einkünfte sowie ein Guthaben aufweist, je höher das Guthaben, desto besser.
Sekundäre Gründe für eine Rückkehrwilligkeit sind Kinder und Landbesitz. Der Nachweis über Kinder erfolgt in der Regel über das Haushaltsbuch (Household Registry) und Geburtsurkunden, Landbesitz wird durch die Vorlage einer Landbesitzurkunde (Chanot) nachgewiesen. Auch wenn viele Mädchen, die in der Tourismusbranche (Agogos, Bars, Massagen etc.) arbeiten häufig mehr verdienen als ein Ingenieur in Thailand, werden sie wohl kaum Verträge über ihre Anstellung vorlegen können. Und meist leben sie von der Hand in den Mund und können entsprechend kein Bankbuch vorlegen, in dem regelmäßige Einkünfte erfasst sind.
Ich komme jetzt mal auf den gängigsten Fehler zu sprechen, der bei der Antragsstellung gemacht wird.
Formal gestattet das Schengen-Abkommen die Einladung eines Gastes für einen Zeitraum von 3 Monaten. Für Viele eine Verlockung, doch gleich einen Visa-Antrag für diesen Zeitraum zu stellen. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn solche Visa-Anträge eben mit der Begründung mangelnder Rückkehrwilligkeit abgelehnt werden. Noch vor 10 Jahren war dies ein recht geringes Problem, aber mittlerweile sind die Auslegungen wesentlich strenger als damals. Es wird kaum einen Thai geben, der über eine Anstellung beschäftigt ist und 3 Monate Urlaub bekommt. Und das reicht der Botschaft schon aus, mangelnde Rückkehrwilligkeit zu Unterstellen und einen Antrag negativ zu bescheiden.
Wie sollte nun vorgegangen werden? Geschickt wäre es, seinen Gast erst einmal für einen kurzen Zeitraum einzuladen, persönlich würde ich diesen Zeitraum nicht größer als 3 Wochen ansetzen. Mit etwas Vorlauf kann monatlich etwas Geld (5000 Baht) auf das Konto eingezahlt werden, sodass der Anschein regelmäßiger Geldeinkünfte erweckt wird. Das ist natürlich mit dem Risiko behaftet, dieses Geldes verlustig zu werden, solltet ihr es selbst einzahlen. Ein Arbeitsverhältnis inklusive der Zusage, nach dem Urlaub weiterbeschäftigt zu werden, zu bescheinigen, dürfte ebenfalls kein Problem sein. Vor diesem Background ist die Chance ein Visum zu bekommen wesentlich höher als zuvor beschrieben.
Vorteilhaft ist es auch, bei der Antragstellung mit dabei zu sein. Ein persönliches Gespräch mit einem Attaché ist auch möglich. Ich habe es damals gemacht, weil ich entsprechend Befürchtungen hatte, dass der Antrag meiner damaligen Freundin (jetzt meine Frau) abgelehnt würde. Dass ihr bei der Botschaft dann nicht wie die letzten Hänger auftauchen solltet, dürfte wohl klar sein. Oftmals wird auch die Frage gestellt, ob ihr heiraten wollt. Vorsicht: Das ist eine Fangfrage! Verneint diese Frage, damit schiebt ihr Spekulationen einen Riegel vor.
Offiziell ist es laut Schengenabkommen nur gestattet, den Schengenraum zu besuchen, alle anderen Tätigkeiten, wie Arbeitsaufnahme oder Heirat sind ausgeschlossen. Ich war damals etwas überrascht, als wir auf dem Standesamt unser Aufgebot bestellt haben und die Dame uns auf eine missverstandene Frage meinerseits antwortete, dass sie es von der Zeit her nicht hinbekommt, die Heirat während des Aufenthaltes meiner Verlobten durchzuführen. Also scheint es doch möglich zu sein. Viele nutzen auch die Möglichkeit, in Nachbarländern zu heiraten, weil das dort ebenfalls etwas lockerer gehandhabt wird. Das stößt letztendlich den Botschaften sauer auf und dieses Verhalten ist auch mit ein Grund, weshalb ein Visa-Antrag recht restriktiv gehandhabt wird. Die Frage nach einer Heirat wird auch bei wiederholter Einladung oftmals gestellt. Solltet ihr euch dann entschlossen haben zu heiraten, teilt der Angestellten der Botschaft mit, dass ihr zwar heiraten wollt, aber dies ganz offiziell über ein Heiratsvisum machen werdet.
Äußert gegenüber dem Attaché ruhig den Wunsch der persönlichen Rückmeldung nach der Rückkehr eures Gastes. Das wird in den Akten vermerkt und eine erneute Einladung auch über einen längeren Zeitraum hängt dann nur noch von euren wirtschaftlichen Verhältnissen ab, da die Rückkehrwilligkeit eures Gastes nach erfolgter Rückkehr und Rückmeldung belegt sein wird.
Abschließend noch ein paar Anmerkungen über die Reisezeiten. Ein Schengenvisum kann explizit für den Zeitraum ausgestellt werden, für den die Reise geplant ist. Dies wäre der eine Extremfall. Der andere sieht so aus, dass das Schengenvisum einen Gültigkeitszeitraum von maximal 6 Monaten abdeckt, in dem die Reise durchgeführt werden kann und zudem noch als Multiple Entry Visum gekennzeichnet ist. Euer Gast muss nach erfolgter Rückkehr vor erneuter Reise in den Schengenraum solange in seiner Heimat verbleiben, wie die Reise gedauert hat.
Nachsatz:
Das was Buz (nächstes Posting) gesagt hat, hatte ich vergessen, noch anzuhängen. Mit Kiesow habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Agenturen, die einen Visa-Service anbieten, können einem lediglich den Papierkram abnehmen. Visa-Agenturen, die ein Visum "garantieren", sind mit Vorsicht zu genießen.
Achtung: Vor der Deutschen Botschaft in Bangkok stehen zahlreiche Schlepper, die Dienste anbieten. Meidet sie! Kiesow ist von der Deutschen Botschaft anerkannt und wird auch empfohlen. Ich empfehle auch jedem, dessen Freundin ein Visum beantragen will, ein Studium der Infos der Deutschen Botschaft bezüglich der Bestimmungen.
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