Member hat gesagt:
Für Dich nicht. Für die Rechtsprechung gemäß GG Artikel 1 schon.
Man könnte in der hypothetischen Betrachtung Todesstrafe versus echte lebenslängliche Haft nun sagen, dass man diesen Menschenwürde-Artikel ebenfalls abschaffen könnte, um der Todesstrafe den Weg zu ebnen. Gerade das geht aber nicht, weil dieser Artikel mit der Ewigkeitsklausel für immer geschützt ist.
Ist das jetzt Deine Meinung oder ein Fakt?
Achtung, Forenregeln beachten...ich sag dazu nur soviel: manche Neigungen sind krankhaft und bedürfen einer Art "Entzug". Ähnlich einer Drogensucht.
Auch die offensichtlichen Fälle können manipuliert/hingedreht sein. Ja, Verschwörungstheorien...
Problem bei der Sache: sobald sich tatsächlich so ein "dann braucht man nicht mehr zu diskutieren"-Fall als Fehlurteil entpuppen sollte, haben wir einen Unschuldigen hingerichtet. Und das sollte in keinem Rechtsstaat der Welt geduldet werden.
Meine Meinung
Das ist in meinen Augen ein schmaler Grat...
Man sollte einen Kinderschänder nicht auf eine Stufe mit anderen Kranken stellen !
Der Unterschied :
Ein Epileptiker, jemand der depressiv ist , jemand der an Tourette leidet - all diese Leute sind GESELLSCHAFTSFÄHIG !
In diese Leute sollte man Zeit, Geld und Mühen investieren um ihnen zu helfen !
Aber ein Kinderschänder ist nicht Gesellschaftsfähig !
NIEMAND kann sich ein Urteil darüber erlauben ob derjenige wieder unter Leute kann oder nicht !
Egal ob 12 Semester oder 120 Semester Psychologiestudium - in dem Moment wo Du zu einem psychatrischem Gutachter sagst "wenn der rückfällig wird fährst Du für 2 Jahre ein" wird dieser Gutachter KEINEM mehr attestieren er sei "geheilt"...
Und nein - ich sehe diese Krankheit anders !
Denn jemand der diese Neigung hat weiss das es verkehrt ist !
Er könnte sich somit selber einweisen - tut es aber nicht weil er sich selbst über die Allgemeinheit stellt !
Und in diesem Moment verliert er für mich seine Menschenrechte und braucht keinerlei Respekt mehr vor seiner Würde erwarten !
Alkoholiker weisen sich zu tausenden jährlich selber ein - dieser Schritt zu sagen "ja, ich habe ein Problem ! Ja, ich bin Alkoholkrank-/abhängig" ist sogar ein elementarer Bestandteil einer Therapie !
Aber ein mehrfacher Kinderschänder kann sich nicht darauf berufen "krank" zu sein - die lesen auch Zeitung, die wissen dass das was sie machen falsch ist.
Und sie ignorieren es...
Stellt sich einer und sagt "ich habe ein Problem, ich habe ein Kind betatscht, irgendetwas stimmt nicht mit mir" dann soll man ihn OHNE CHANCE AUF FREIHEIT lebenslang in eine geschlossene Anstalt sperren , in Ordnung !
Aber bei härteren Fällen ? Entschuldigung , aber das sind für mich keine Menschen - da wäre es in meinen Augen schade um das Geld...
p.s.: Ich kann bei dem Thema "Krank" recht gut mitreden !
Ich bin selber schwerbehindert , Epileptiker mit schweren Anfällen seit meinem 14.Lebensjahr !
Es gibt in Hamburg-Alsterdorf ein Krankenhaus mit einer der ganz wenigen Epilepsie-Spezialabteilungen in Deutschland.
Ich war einmal dort zur Grundeinstellung für 3 Wochen .
Es werden dort auch Alkoholkranke stationär therapiert.
Wir hatten uns öfter mit denen unterhalten - hier mal deren Meinung zum Thema "Alkoholkranker verdrischt die Frau", "Alkoholkranker vergewaltigt seine Frau" und "Alkoholkranker fährt im Suff Leute in den Rollstuhl oder tot" :
(Wohlgemerkt - DEREN Aussagen)
Wir wussten zu 99.9% IMMER was wir tun !
Es ist fast immer eine Schutzbehauptung man wäre Unzurechnungsfähig gewesen !
Alkoholiker die ihre Frauen misshandeln gehören für mindestens 10 Jahre weggesperrt !
O-Ton Alkoholkranke !
Deren Meinung : Selbst wenn ich im Suff meine FRau misshandle und dabei Unzurechnungsfähig bin dann gibt es danach auch wieder klare Momente in denen ich realisiere was passiert ist - und wenn ich daraus keine Schlüsse für mich ziehe dann habe ich kein Recht auf Leben in der Freiheit !
Das war übrigens der Grund bei 2 Typen mit denen wir da geredet haben sich selbst einzuweisen - sie haben es realisiert und somit auch eine Chance verdient !
Ich vertrete übrigens als jemand der selber an Epilepsie leidet auch bei Epileptikern eine harte Meinung !
Wer trotz seiner Fahruntüchtigkeit Auto fährt und in Folge eines Anfalls Menschen verletzt oder tötet sollte mit voller Härte (und damit meine ich mindestens 15 Jahre !!!) des Gesetzes bestraft werden da er mit Nachdruck bewiesen hat dass er BEI VOLLEM BEWUSSTSEIN (!!!!) eine Gefahr für die Allgemeinheit ist !