Frage Umfrage, Schengen Visum

  • Ersteller
        #651  

Member

Diese Garantiesumme beträgt für Einzelpersonen sowie für gemeinsam reisende Gruppen und Familien bis zu höchstens zehn Personen CHF 30 000.

Das schreib das eidg. Justiz- und Polizeidepartement. Es ist auch von finanziellen Mitteln die Rede, nicht von Einkommen. Das wäre ja auch wirklich lächerlich, wenn ein vemögender Mann ohne Lohn seine Freundin nicht einfliegen lassen könnte..bar jedes gesunden Menschenverstandes.
 
        #652  

Member

Member hat gesagt:
Dein Haus sollte doch als Pfändbarer Besitz reichen.
Wenn es darum ginge, könnte ein Schweizer Rentner keine Frau einladen. Die AHV-Rente ist nicht pfändbar.
 
        #653  

Member

Ja genau, deshalb verstehe ich die Tante vom Amt nicht.
 
        #654  

Member

Member hat gesagt:
Ich konnte aber bisher nirgends eine, in Verordnungen aufgeführte Zahl über die Höhe der dazu vorliegenden Geldmittel erlesen,woran sich dann eventuell ein Tagessatz oder ähnliches ableiten ließe.
Ist das von Seiten der Behörde etwa bewusst so gewählt worden um dann auch wieder den sogenannten Ermessensspielraum ins Spiel zu bringen oder weshalb ist das so?
Vielleicht ist ja auch nur mir dieser fiktive Tagessatz nicht bekannt, wenn an dem so ist, bitte ich gern hier um entsprechende Aufklärungen.
Die Schengenstaaten sind verpflichtet einen Tagessatz für ein Visum typ-C an die EU zu melden. Für Deutschland wurde ein Tagessatz von 45 Euro gemeldet.
 
        #655  

Member

Member hat gesagt:
Ja genau, deshalb verstehe ich die Tante vom Amt nicht.

Reine Willkür von diesem Amt.
Oder nur von der einen Sachbearbeiterin??
Ich würde an @mikelmeiers Stelle da nicht locker lassen.
Die Voraussetzungen für die Beantragungung einer VE sind klar geregelt.

Entsprechend hohes Einkommen.
oder
Sicherheitsleistung auf Sperrkonto
oder auch Sparbuch gesperrt auf die jeweilige Behörde.

Ein Haus zählt leider nicht als Sicherheitsleistung.
Mieteinnahmen allerdings als Einkommen.
 
        #657  

Member

Member hat gesagt:
Reine Willkür von diesem Amt.
Oder nur von der einen Sachbearbeiterin??
Ich würde an @mikelmeiers Stelle da nicht locker lassen.
Die Voraussetzungen für die Beantragungung einer VE sind klar geregelt.

Entsprechend hohes Einkommen.
oder
Sicherheitsleistung auf Sperrkonto
oder auch Sparbuch gesperrt auf die jeweilige Behörde.

Ein Haus zählt leider nicht als Sicherheitsleistung.
Mieteinnahmen allerdings als Einkommen.

Ja @tamoi aber mit dem nicht lockerlassen für mich noch nichts getan. Denn letzendlich sitzen nunmal die Beamten immer am längeren Hebel und dort hackt nunmal eine Krähe nicht der anderen die Augen aus..
Das mit dem Sperrvermerk auf dem Sparbuch wäre nur eine "kann" Bestimmung wurde mir von Ihrer Seite mitgeteilt und hätte dann auch nicht diesen Stellenwert wie frei verfügbares(pfändbares) Einkommen. Ich wüsste echt keinen Grund warum Sie mir dazu falsche Angaben machen sollte
Irgendwie ging Sie halt darauf nicht ein.
Auch habe ich bei uns auf der Informationsseite der Ausländerbehörde nirgends zur Variante des Sperrkontos Hinweise gefunden. Aber ich kann das ja nochmal mit dem gesperrten Konto in Angriff nehmen. Ich hatte auch dazu nach den Telefonat Bedenken das deren Wertigkeit dann auf der Botschaft nicht gleichrangig dem monatlichen Einkommen gesetzt wird bzw. das von Seiten der Ausländerbehörde ein Negativeintrag dazu erfolgt.
Achso..und ja klar kann man auch ein Haus pfänden aber das ist denen viel zu mühsam. Dem Arbeitnehmer sein Geld gleich vom Konto einbehalten ist doch viel einfacher
 
Zuletzt bearbeitet:
        #658  

Member

Wenn ich das richtig lese und verstehe, dann ist in der Schweiz die "Garantiesumme", Haftung des Verpflichters, auf 30.000 Schweizer Franken gedeckelt.(??)
In Deutschland wüsste ich nicht, das es so eine Obergrenze gibt.
 
        #659  

Member

Member hat gesagt:
In Deutschland wüsste ich nicht, das es so eine Obergrenze gibt.

von solch Obergrenzen wüsst ich auch nichts, deswegen ist eine fest gesperrte Einzelsumme nicht so gut für die Behörden das für Sie das Geldeintreiben wieder losgeht sobald diese feste Summe erschöpft ist
 
        #660  

Member

von regelmässigem einkommen ist ja in Deutschland auch keine Rede. Beim auswärtigen Amt heisst es, es sei die Bonität zu prüfen. Und da gehört Immobilienbesitz und regelmässige Mieteinnahmen ja wohl dazu.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten