Frage Umfrage, Schengen Visum

Nabend @mikelmeiers

Ich habe mal bisschen googeln gespielt.
Leider finde (ich) immer nur die Vorraussetzungen für Sicherheitsleistungen
der einzelnen AA verschiedener Städte.
Dort wird aber fast durchgehend eine Sicherheitsleistung statt Einkommen akzeptiert.
Ich weiss, das nützt dir nicht viel, wenn ausgerechnet in deiner Stadt die AB sich quer stellt. :(
In wieweit es da generelle Durchführungsbestimmungen des Bundes gibt, keine Ahnung bzw. nichts gefunden.

Ich hoffe du findest einen Weg doch noch
eine VE abgeben zu können.
 
Man bekommt ja ein Formular, das man ausfüllen muss. Und dort wird sicherlich auch nach Vermögen gefragt. Anders kann man die Bonität nämlich nicht feststellen.
 
Natürlich, ich muss die Lohnbescheinigung der letzten 3 Monate auf der Ausländerbehörde vorlegen
Ok. alles klar. Wer reich ist kann seine Freundin nicht einladen...Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Lohn das einzige Kriterium ist. Es geht ja darum, die finanziellen Möglichkeiten abzuklären.
 
Vielleicht sollte man diesen Thread mal aufsplitten für Deutsche, Österreicher und Schweizer, da es doch einige Unterschiede bei der Beantragung des Schengenvisums gibt.
 
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@goldy67 und dann noch unterscheiden ob man von Thailand, den Philippinen oder wo anders her seine MIA einladen möchte.
 
Vielleicht sollte man diesen Thread mal aufsplitten für Deutsche, Österreicher und Schweizer, da es doch einige Unterschiede bei der Beantragung des Schengenvisums gibt.
Schengenrecht sollte eigentlich für alle Schengenstaaten gleich sein.
 
Hier allein sieht man mal wieder wie leicht doch Beamten das vorhandene Recht unterschiedlich gedenken auszulegen
 
Sie benötigen für das Ausstellen einer Verpflichtungserklärung folgende Unterlagen:
  1. Nachweise über finanzielle Leistungsfähigkeit:
    Der Nachweis einer ausreichenden Bonität kann insbesondere geführt werden durch:
    • Gehaltsbescheinigungen über monatliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate
    • Sparbücher mit Sperrvermerk; Sperrkonto
    • Bankbürgschaften
    • Bescheinigung eines Steuerberaters zur Gewinnermittlung
  2. Ihren Pass oder Personalausweis (Original)
  3. die persönlichen Daten Ihres Gastes
    Bitte verwenden Sie für diese Angaben das unten aufgeführte Formular "Verpflichtungserklärung - Pflichtangaben".
Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallkonstellationen im Einzelfall abweichend andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt werden können.
Quelle Ausländeramt

Im Gegensatz zur Embassy hat die Ausländerbehörde bei ausreichend Liquidität, woher auch immer die kommt keinen Ermessensspielraum. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst muss sie die VE ausstellen unabhängig ob denen deine Nase gefällt oder du die ordentlich genug geputzt hast.

Irgendwas bei den hier getroffenen Angaben/Aussagen stimmt nicht bzw. kann nicht stimmen....:smiley emoticons my2cents:
 
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