@mgb es ist leider Gottes so. Da kannst Du machen was Du willst.
Was laut Gesetzt nicht ausdrücklich verboten ist, kann gemacht werden. Wenn Du von Rechtsgrundlage sprichst, dann nenne doch mal den Paragraphen in dem das geregelt ist was die Ausländerbehörde der Botschaft einer Visa Ersuchenden mitteilen darf und was nicht.
Dass das auf dem Zettel den Du mit bekommst und den Deine Besucherin einreichen muss für ihre Visa Beantragung, nicht drauf steht, ist auch klar.
Aber es geht eine interne Mitteilung an die Botschaft. So wird Deine Verpflichtungserklärung ja dort auch überprüft. Und was die da intern mitteilen, das sieht keiner.
@AndyFfm wie kommst du darauf dass dem nicht so sei?