Frage Umfrage, Schengen Visum

@kelle, ich kenne meine Ex gut genug. Sie wird das nicht so direkt formuliert haben.
 
@Pilo das mag ja sein nur wird wegen der vorhandenen Angst deiner Ex die Behörde kaum das Visum ablehnen.

Oft ist es ja so das bei einer Scheidung eine Partei sehr erbost ist. Und Frauen können dabei ganz besonders rachsüchtig werden.

Vielleicht hat sie erzählt das du ein schmutziger Sextourist bist und dich in Deutschland ständig in Bordellen rumtreibst.


Aber daß mit dem Unterhalt interessiert die Behörden wirklich nicht.
 
Die Ausländerbehörde ist doch am Schengenvisaverfahren erst gar nicht beteiligt. Die sind bei einem Schengenvisa nur für eine etwaige Verpflichtungserklärung zuständig. Was die alles prüfen, bevor sie so ein Ding ausstellen, ist deren Entscheidung.
 
@kelle, genau das kann noch dazugekommen sein.

@mgb doch die Ausländerbehörde macht intern eine Meldung an die Dt. Botschaft in der sie das Visum bewilligt oder Bedenken äußert.
Wenn dabei Bedenken geäußert werden dann ist es schon vorbei.
 
@mgb doch die Ausländerbehörde macht intern eine Meldung an die Dt. Botschaft in der sie das Visum bewilligt oder Bedenken äußert.
Wenn dabei Bedenken geäußert werden dann ist es schon vorbei.
Es gibt keine Rechtsgrundlage für so eine Handlung.
 
  • Like
Reactions: 1 user
@AlBundy
Nur dann auch hier eine mangelnde Rückkehrbereitschaft zu attestieren obwohl die eventuell den Grund bei mir suchen, das will mir auch nicht in den Kopf.
...na wenn der Bearbeiter einen Grund sieht der ihn zu der Meinung bringt das Visaansinnen abzulehnen, dann nimmt er natürlich den "weichesten" Grund für die Ablehnung, leider.
 
Die Ausländerbehörde ist doch am Schengenvisaverfahren erst gar nicht beteiligt. Die sind bei einem Schengenvisa nur für eine etwaige Verpflichtungserklärung zuständig. Was die alles prüfen, bevor sie so ein Ding ausstellen, ist deren Entscheidung.
... das mag vordergründig so aussehen, aber wenn etwas mit Deinen "Schengen - Visa - Gast" ist, dann wird die Ausländerbehörde tätig. Somit macht dann auch die Empfehlung oder Nichtempfehlung Sinn.
Die Verpflichtungserkärung als solche darf, bei Erfüllung der Bedingungen, nicht abgelehnt werden.

Es gibt keine Rechtsgrundlage für so eine Handlung.

Wieso denn nicht, es ist keinen Entscheidung die da vom AAmt kommt , sondern "nur" ein Komentar / Einschätzung zu Dir und Deinem Ansinnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@mgb es ist leider Gottes so. Da kannst Du machen was Du willst.
Was laut Gesetzt nicht ausdrücklich verboten ist, kann gemacht werden. Wenn Du von Rechtsgrundlage sprichst, dann nenne doch mal den Paragraphen in dem das geregelt ist was die Ausländerbehörde der Botschaft einer Visa Ersuchenden mitteilen darf und was nicht.
Dass das auf dem Zettel den Du mit bekommst und den Deine Besucherin einreichen muss für ihre Visa Beantragung, nicht drauf steht, ist auch klar.
Aber es geht eine interne Mitteilung an die Botschaft. So wird Deine Verpflichtungserklärung ja dort auch überprüft. Und was die da intern mitteilen, das sieht keiner.

@AndyFfm wie kommst du darauf dass dem nicht so sei?
 
Menü
Zurück
Oben Unten