Thailändisch lernen

Unterhaltspflicht

        #1  

Member

Hallo Alle.
Wer kennt sich aus mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder kann einen Anwalt benennen?


Folgende Situation.
Sie ist Indonesierin und mit einem Schweizer verheiratet.
Sie haben mehrere Jahre in Zürich zusammengelebt. Es gibt zwei gemeinsame Kinder, er steht als Vater in den Geburtsurkunden.

Er hat sie geschlagen. Polizei, Frauenhaus...komplettes Programm. Letztlich hat sie auf eine Anzeige gegen ihn verzichtet. Er, der Arsch, hat sie dann dazu bewogen, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden und hat sie mit den Kindern nach Indonesien "ausgeflogen".

Sie sind offiziell noch nach schweizer Recht verheiratet. Er macht auf cheap charly und zahlt nichts.
Sie, wie so oft, ausgenutzt und abgeschoben, natürlich kein Geld in Indonesien, muss in Singapore arbeiten, um zu überleben.

Meines Erachtens besteht Anspruch auf Kindsunterhalt und natürlich auch Ehegatten-Unterhalt bei Scheidung. Da der Fall komplex ist, geht das nicht ohne professionelle Untestützung.
Wer also kann helfen??

Da das Forum hier so gut ist, bin ich fest davon überzeugt, dass es auch sachliche Hilfe hier geben kann, oder ??
 
        #2  

Member

Sind die Kinder Schweizer Staatsbürger?
 
        #3  

Member

@Sunny_geraldo
Ja - auf Antworten bin ich da auch gespannt!
Ich kenne aber einen ähnlichen Fall aus Deutschland mit einer Thai.
Da wurde gar nix durchgesetzt !!!
Püppie musste wieder auf die Piste, um ihre Kinder durchzubringen.
Es gab auch keine Amtshilfe aus Thailand.
Aber vielleicht ist das mit Schweizern und in Indonesien anders.

Ich kenne ja nicht die ganze Geschichte.
Jedenfalls ist das gegenüber seinen Kindern, der Gipfel von Schäbigkeit.
 
        #5  

Member

@bkk
Die Thai-Lady hat (nach eigenen Angaben) alles versucht.
Zuerst mit einem Thai-Anwalt, dann mit einem Deutschen Anwalt aus ihrem Kundenkreis.
Das wurde scheinbar alles von den Ämtern abgewimmelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Sind die Kinder Schweizer Staatsbürger?

Ein Kind hat einen schweizer Pass, das zweite Kind einen indonesischen Pass. Angeblich könnte sie für das zweite Kind auch einen schweizer Pass bekommen, hab ich aber nicht geprüft inwieweit das stimmt. Sie hat nur einen indo Pass
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
Ein Kind hat einen schweizer Pass, das zweite Kind einen indonesischen Pass. Angeblich könnte sie für das zweite Kind auch einen schweizer Pass bekommen, hab ich aber nicht geprüft inwieweit das stimmt. Sie hat nur einen indo Pass
Am Rechtsanspruch besteht wohl kein Zweifel. Den durchzusetzen dauert idR.
Ich weiß nicht ob die Botschaft da weiter hilft. Für Unterhaltsansprüche und Rechtsberatung sind die eigentlich nicht zuständig. Aber ein Versuch ist es Wert, zumindest werden die einen guten Anwalt empfehlen können.
Ich weiß zwar in etwa wie das Prozedere zwischen Thai und D abläuft, oder ablaufen sollte aber bei dieser Konstellation bin ich überfragt. Dürfte aber vermutlich ähnlich sein.
Vielleicht funkst du mal @jowejakarta an. Der scheint in Jakarta Connections zu haben.
 
        #8  

Member

Ich bin diesbezüglich leider kein Profi, denke jedoch, der beste Weg wäre zurück in die Schweiz zu gehen und die Sache von dort voran zu treiben. Sollte es so sein, wie in D müsste sie ohne Einkommen Rechtsbeihilfe bekommen und kann ihre m. E. gerechtfertigten Forderungen durchsetze. Dies wird aus der Ferne sicherlich erheblich schwieriger werden. Schweizer Botschaft wäre sicherlich schon mal eine gute Anlaufstelle.

Gruß Joker
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Ich bin diesbezüglich leider kein Profi, denke jedoch, der beste Weg wäre zurück in die Schweiz zu gehen und die Sache von dort voran zu treiben. Sollte es so sein, wie in D müsste sie ohne Einkommen Rechtsbeihilfe bekommen und kann ihre m. E. gerechtfertigten Forderungen durchsetze. Dies wird aus der Ferne sicherlich erheblich schwieriger werden. Schweizer Botschaft wäre sicherlich schon mal eine gute Anlaufstelle.

Gruß Joker
Die schweizer Botschaft stellt ein sog. Visum D (longterm) nur bei Nachweis über finazielle Unabhängigkeit aus. Also sie müsste zeigen, dass sie sich selbt in der schweiz finanzieren kann. Das übliche Procedere eben.
Da sie natürlich kein Geld hat, ist dieser Weg erstmal nicht so einfach.
Ich möchte ihr insofern helfen, dass ich Kontakt mit einem Fachanwalt aufnehme.

Deswegen hier im Forum meine Bitte um Hilfe.
 
        #10  

Member

Meins Wissens ist es durchaus möglich Unterhaltsforderungen durch zu setzen. Allerdings gibt es wenn man in Asien lebt aufgrund der doertigen niedrigeren Lebenshaltungskosten einen geringeren Unterhalt als hier.

Sie muss zum Anwalt im Heimatland wenn sie dummerweise es hier nicht gemacht hat. Der Stellt die Unterhaltsforderung an dem Pflichtigen. Unterhalt gibt es immer nur ab dem Zeitpunkt wo er gefordert wurde. Also erstmal an den Ex Mann schreiben. Wenn er nicht zahlt Klage einreichen. Das geht nach meinen Infos über das Aussenministerium des Heimatlandes zur Botschaft am Wohnort des Zhalungspflichtigen. Diese leitet es dann an das Gericht weiter.

Wenn man kein Geld für den Anwalt hat kann man ja versuchen es gegen Erfolgsbeteiligung zu machen.
 
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