Member
Member hat gesagt:Meins Wissens ist es durchaus möglich Unterhaltsforderungen durch zu setzen. Allerdings gibt es wenn man in Asien lebt aufgrund der doertigen niedrigeren Lebenshaltungskosten einen geringeren Unterhalt als hier.
Sie muss zum Anwalt im Heimatland wenn sie dummerweise es hier nicht gemacht hat. Der Stellt die Unterhaltsforderung an dem Pflichtigen. Unterhalt gibt es immer nur ab dem Zeitpunkt wo er gefordert wurde. Also erstmal an den Ex Mann schreiben. Wenn er nicht zahlt Klage einreichen. Das geht nach meinen Infos über das Aussenministerium des Heimatlandes zur Botschaft am Wohnort des Zhalungspflichtigen. Diese leitet es dann an das Gericht weiter.
Wenn man kein Geld für den Anwalt hat kann man ja versuchen es gegen Erfolgsbeteiligung zu machen.
Der Schweizer hat eine neue Adresse, die er natürlich nicht rausgibt.
Es braucht also vorab eine Adressklärung, die sich von Indonesien aus nur schwer machen lässt. Deshalb suche ich eine Rechtsberatung oder Anwalt hier in DACH, idealerweise in der schweiz.
Eine anwaltschaftliche Durchsetzung von Indo aus, mit dem eher unbestimmtem Auftreten einer "devoten" Asiatin halte ich für nicht machbar.