Thailändisch lernen

Unterhaltspflicht

        #11  

Member

Member hat gesagt:
Meins Wissens ist es durchaus möglich Unterhaltsforderungen durch zu setzen. Allerdings gibt es wenn man in Asien lebt aufgrund der doertigen niedrigeren Lebenshaltungskosten einen geringeren Unterhalt als hier.

Sie muss zum Anwalt im Heimatland wenn sie dummerweise es hier nicht gemacht hat. Der Stellt die Unterhaltsforderung an dem Pflichtigen. Unterhalt gibt es immer nur ab dem Zeitpunkt wo er gefordert wurde. Also erstmal an den Ex Mann schreiben. Wenn er nicht zahlt Klage einreichen. Das geht nach meinen Infos über das Aussenministerium des Heimatlandes zur Botschaft am Wohnort des Zhalungspflichtigen. Diese leitet es dann an das Gericht weiter.

Wenn man kein Geld für den Anwalt hat kann man ja versuchen es gegen Erfolgsbeteiligung zu machen.

Der Schweizer hat eine neue Adresse, die er natürlich nicht rausgibt.
Es braucht also vorab eine Adressklärung, die sich von Indonesien aus nur schwer machen lässt. Deshalb suche ich eine Rechtsberatung oder Anwalt hier in DACH, idealerweise in der schweiz.
Eine anwaltschaftliche Durchsetzung von Indo aus, mit dem eher unbestimmtem Auftreten einer "devoten" Asiatin halte ich für nicht machbar.
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Der Schweizer hat eine neue Adresse, die er natürlich nicht rausgibt.
Es braucht also vorab eine Adressklärung,
Die Adresse lässt sich vermutlich schnell klären indem Sie zur Schweizer Botschaft geht, dort nachweist das sie in der Schweiz verheiratet ist, ein Schweizer Kind zu versorgen hat und Hilfe von ihrem Ehemann benötigt, da sie in Not geraten ist. Kurz darauf wird die Polizei bei ihrem Ehemann vorstellig werden und fragen ob er Hilfe leisten möchte/kann.
So in etwa läuft das jedenfalls bei deutschen Staatsbürgern ab. Die Botschaft leitet den Fall an das auswärtige Amt weiter und die übergeben den Fall zur Klärung an die Polizei. Wird in der Schweiz wohl nicht viel anders sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Die Adresse lässt sich vermutlich schnell klären indem Sie zur Schweizer Botschaft geht, dort nachweist das sie in der Schweiz verheiratet ist, ein Schweizer Kind zu versorgen hat und Hilfe von ihrem Ehemann benötigt, da sie in Not geraten ist. Kurz darauf wird die Polizei bei ihrem Ehemann vorstellig werden und fragen ob er Hilfe leisten möchte/kann.
So in etwa läuft das jedenfalls bei deutschen Staatsbürgern ab. Die Botschaft leitet den Fall an das auswärtige Amt weiter und die übergeben den Fall zur Klärung an die Polizei. Wird in der Schweiz wohl nicht viel anders sein.

Ja, das klingt für ins Europäer immer so einfach. Aber du weisst doch wie das ist...die Botschaft ist in Jakarta, sie lebt auf Sumatra....Anrufen ist schwierig, wegen nicht perfekter Englischkenntnisse.
Gut, ich will das mal versuchen per email.
 
        #14  

Member

Kann sie kein Visum bekommen mit der Begründung den gemeinsamen Sohn der ja Schweizer Staatsbürger ist zu ihrem noch Ehemann zu begleiten?
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Kann sie kein Visum bekommen mit der Begründung den gemeinsamen Sohn der ja Schweizer Staatsbürger ist zu ihrem noch Ehemann zu begleiten?

Nein, kann sie leider nicht. Dazu müsste der Ehemann ja erkären, dass er das will.
Die schweizer Botschaft sagt, Visa antrag für Typ D. Für die Mutter und dad Kind mit indo Pass. Zum Antrag dazu eine Erklärung zur Finanzierung des Aufenthaltes nebst Kontoauszug....
 
        #16  

Member

Platz nehmen, zurück lehnen, entspannen...
Auf die (professionellen) Antworten bin ich gespannt... :~popcorn~:
 
        #17  

Member

Schau dir das mal an
://m.srf.ch/sendungen/dok/mein-papa-der-sextourist-2

Wenn ich mich recht erinnere wird dort eine Organisation genannt die sich um genau soetwas kümmern.

Ist zwar auf den Philippinen aber die haben sicherlich auch andere Kontakte.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Schau dir das mal an
://m.srf.ch/sendungen/dok/mein-papa-der-sextourist-2

Wenn ich mich recht erinnere wird dort eine Organisation genannt die sich um genau soetwas kümmern.

Ist zwar auf den Philippinen aber die haben sicherlich auch andere Kontakte.

Danke!
Ist glaub ich ein guter Hinweis. Hab grad mal eine Minute reingeschaut... Harte Kost. Muss ich heute Abend anschauen. Geht nicht einfach so "nebenbei".
 
        #20  

Member

Das Frauenhaus in Zürich verweist jetzt an die "Schweizerische Stiftung des internationalen Sozialdienstes"
Ssiss.ch

Es gibt eine Bekannte in Zürich, die ruft da dann mal an.

Weiter gehts hier. Wo sind die schweizer Anwälte? Fahren die nie nach Asien?
 
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