TH --> DE Verpflichtungserklärung bei der deutschen Botschaft in Bangkok

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        #21  

Member

Member hat gesagt:
Wie kann ein Visa - Büro in Pattaya konkret helfen? Ich befürchte habe die gleichen Probleme mit der VE in Bangkok. Ich habe auch nur online Ausdrucke vom Onlinekonto...
Ganz einfach erfahrende Büros wie CTA haben entsprechende Erfahrungen zu gewissen Abläufen und kennen auch Abläufe, kennen auch die Mitarbeiter einzelner Abteilungen in der Botschaft, natürlich bedeutet das nicht das es auch zu 100% immer zu einem Visa kommt, so eine erfahrene Agentur ist immer noch besser dann in Anspruch zu nehmen wenn man eben nicht weiter kommt, und eine erfahrende Agentur die täglich sich mit Behörden auseinandersetzt gerade in Thailand kann mit Sicherheit geht oder geht nicht sagen und dann sind 5.000 Baht auch nicht die Welt
 
Zuletzt bearbeitet:
        #22  

Member

Also im Moment geht es ja noch gar nicht um das Visa sondern nur um die Verpflichtungserklärung. Das ist eine Sache zwischen mir und der deutschen Botschaft. Meine Freundin muss da gar nicht anwesend sein.
Wenn ich dazu eine thailändische Agentur brauche ist in der Tat etwas faul!
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich dazu eine thailändische Agentur brauche ist in der Tat etwas faul!
Was ist unter Einbindung einer erfahrenen Agentur Faul ???
Die von mir genannte Agentur habe ich bereits in einigen Dingen in Anspruch genommen, ganz einfach, weil Sie mir viel eigene lauferei und Papierkram bei thailändischen Ämtern abgenommen hat . Und nein nicht Schengen Visa so viel zum Thema Faul
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Was ist unter Einbindung einer erfahrenen Agentur Faul ??
Weil Du hier am Thema vorbeiredest.
Die Deutsche Botschaft ist halt kein Thailändisches Amt.
Und wenn die Botschaft ein Papier von einer Agentur anerkennt vom Antragsteller aber nicht ist was Faul.
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Weil Du hier am Thema vorbeiredest.
Die Deutsche Botschaft ist halt kein Thailändisches Amt.
Und wenn die Botschaft ein Papier von einer Agentur anerkennt vom Antragsteller aber nicht ist was Fa
Ja ich rede am Thema vorbei, ich habe nur den Hinweis gegeben auf Unterstützung einer erfahrenen Agentur da der

Member

wolfgangj


von der Botschaft seine VE nicht bekommen hat. Eine erfahrene Agentur weiss auf sicher welcher Weg zu gehen um alle nötigen Papier ect . verlangt und vorgelegt werden müsten mit oder ohne irgendwelche Stempel oder Originale
Danke
 
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        #26  

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Ich verstehe eins nicht: die Verpflichtungserklärung verpflichtet den Erklärenden, für alle dem Bund entstehenden Kosten aufzukommen.

Wenn der Erklärende aber gar nicht in Deutschland gemeldet ist, wie will er sich da verpflichtend verpflichten?
 
        #27  

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Naja, leider leben unsere Ämter und Behörden noch im Mittelalter und das AA ist da keine Ausnahme. Vieles erscheint wirklich schikanös und hängt letztendlich vom einzelnen Mitarbeiter ab. Man gewinnt den Eindruck, dass einige partout nicht arbeiten wollen.

Zum Thema: Ich hab im Laufe der letzten 15 Jahre mehrere Verpflichtungserklärungen bei verschiedenen deutschen Botschaften beantragt und habe immer nur die Ausdrucke vom Online-Banking vorgelegt. Ich hatte nie Probleme. Für meine Anträge waren aber stets Männer um die 50 zuständig, die ich persönlich kannte. Grundsätzlich scheinen mir ältere Männer pragmatischer und weniger schikanös zu sein.
 
        #28  

Member

Dass ich das richtig verstehe:
Du hast z.B.: bei der deutschen Botschaft eine Verpflichtungserklärung beantragt mit deinem thailändischen Wohnsitz und abgemeldet in DE?
Und dafür hat dann eine Summe X (z.B.: 20.000,-EUR Guthaben auf deutschem Konto) gereicht.
Mit der konntest dann das Besuchervisum für eine Thai Freundin beantragen?
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Ich verstehe eins nicht: die Verpflichtungserklärung verpflichtet den Erklärenden, für alle dem Bund entstehenden Kosten aufzukommen.

Wenn der Erklärende aber gar nicht in Deutschland gemeldet ist, wie will er sich da verpflichtend verpflichten?

Eigentlich verstehe ich das ganze Problem nicht so ganz. Die VE muss doch zur Ausländerbehörde, kann man nicht einfach die zuständige in Deutschland anschreiben?
 
        #30  

Member

Da er keinen Wohnsitz in DE hat, gibt es keine für ihn zuständige Ausländerbehörde
 
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