Versicherung Roller Phuket

  • Ersteller
        #41  

Member

Member hat gesagt:
Ungeachtet dessen habe ich ein Schreiben der Deutschen Botschaft in Bangkok, dass beide in Deutschland ausgestellten Int. FS in Thailand nicht gültig sind. Die Botschaft beruft sich darin auf eine Auskunft des thailändischen Verkehrsministerium.

Hallo Uwe:),Meinst du das hier, au der "Korat Info"?

Internationaler EU-Führerschein: In Thailand gültig oder nicht?
Ungelesener Beitragvon Uwe » Mo Sep 12, 2016 4:01 pm

Bei der deutschen Botschaft fragte ich mal nach, unter welchen Voraussetzungen ich als Tourist ein Fahrzeug führen darf.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #42  

Member

Member hat gesagt:
Ungeachtet dessen habe ich ein Schreiben der Deutschen Botschaft in Bangkok, dass beide in Deutschland ausgestellten Int. FS in Thailand nicht gültig sind. Die Botschaft beruft sich darin auf eine Auskunft des thailändischen Verkehrsministerium.
Nach Anlage F der Pariser Vereinbarung von 1926 hat Thailand am 26.Oktober 1929 seine Unterschriften hinterlegt und am 26.Oktober 1930 ist die Vereinbarung in Thailand in Kraft getreten.
Die Schweizer bieten die Vereinbarung zum nachlesen an.
SR 0.741.11 Internationales Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr (mit Anlagen)
 
        #43  

Member

Member hat gesagt:
Hallo Uwe:),Meinst du das hier, au der "Korat Info"?

Member hat gesagt:
Nach Anlage F der Pariser Vereinbarung von 1926 hat Thailand am 26.Oktober 1929 seine Unterschriften hinterlegt und am 26.Oktober 1930 ist die Vereinbarung in Thailand in Kraft getreten.
Die Schweizer bieten die Vereinbarung zum nachlesen an.
SR 0.741.11 Internationales Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr (mit Anlagen)

Ich heiße weder Uwe noch meinte ich den von dir verlinken Artikel. Das Schreiben das ich erwähnt habe, habe ich am 15.11.2017 von der Rechts- und Konsularbateilung der Botschaft erhalten.

Ich zitiere mal daraus:

". . . bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass keines der genannten Abkommen Anwendung findet.

Das Abkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 wurde von der thailändischen Regierung unterschrieben, jedoch nicht ratifiziert.

Dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 12.08.1949 ist Deutschland nicht beigetreten und findet daher auch keine Anwendung.

Im Rahmen einer Auskunft vom thailändischen Außenministerium erhielt die Botschaft die Auskunft, dass auch das Abkommen vom 24.04.1926 nicht anzuwenden ist, da Thailand keine Vertragspartei dieses Abkommens ist . . . "

Ein Schreiben mit ähnlichem Inhalt hat mir auch der Leiter der Führerscheinstelle hier beim KVR ausgedruckt.
 
        #44  

Member

Wenn dem so ist, dann ist auch jeder Euro für irgendwelche Zusatzversicherungen rausgeschmissenes Geld, denn im Schadensfall wird die Versicherung feststellen(falls man keinen Thai FS hat), dass man nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
denn im Schadensfall wird die Versicherung feststellen(falls man keinen Thai FS hat), dass man nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Diese Problematik war auch Bestandteil meiner Anfrage. Leider hat sich die Mitarbeiterin der Botschaft dazu nicht geäußert. Habe aber nochmals nachgehakt. Vllt. bekomme ich ja noch eine Antwort dazu.
 
        #46  

Member

dazu solltest Du deinen Versicherungsjodler befragen. Aber aus Erfahrung ist es so dass wenn die sich drücken können, tun sie es auch.Da sitzen nicht die Barmherzigen Schwestern, sondern solche die verhindern wollen dass was bezahlt werden muss.
 
        #47  

Member

Member hat gesagt:
Im Rahmen einer Auskunft vom thailändischen Außenministerium erhielt die Botschaft die Auskunft, dass auch das Abkommen vom 24.04.1926 nicht anzuwenden ist, da Thailand keine Vertragspartei dieses Abkommens ist . . . "
Nach Art. 13 der Vereinbarung sind alle Beitrittserklärungen bei der französischen Regierung hinterlegt. Da gibt es nichts zum schummeln. Wie man sowas einem thailändischen Ministerium beibringt ohne das die dabei das Gesicht verlieren, sollte ein Botschaftsangehöriger in Thailand eigentlich drauf haben.
 
        #48  

Member

Na da sind ja wieder die richtigen Experten am Schreiben ;);)
 
        #49  

Member

Member hat gesagt:
Na da sind ja wieder die richtigen Experten am Schreiben ;);)

Schön wäre es zu wissen auf was genau du dich beziehst und eventuell zu erklären was den falsch dargestellt wurde.
 
        #50  

Member

Hallo Leute, die Diskussion über den internationalen Führerschein habe ich aufmerksam verfolgt. Zwischenzeitlich kann ich nochmal die Rückinfo geben das die Hanse Merkur KEINEN Versicherungsschutz für Roller anbietet. Ich habe das Bedingungswerk gelesen und schriftlich bei der Hanse Merkur angefragt. Die Rückinformation (liegt schriftlich vor) der Versicherung nimmt folgendermaßen Stellungnahme: ..... beschränkt sich der Versicherungsschutz auf PKW und Motorräder. Roller sind durch die hohe Schadenbelastung ausgenommen und können nicht versichert werden......

Also man müsste erst einen Versicherer finden der einen Zusatzversicherung für Roller anbietet, erst dann könnte man beim VR nachfragen ob der internationale Führerschein in Thailand für die Versicherung ok ist.

Aber ohne Zusatzversicherung ist die Frage überflüssig ob gültig oder nicht, da der Fahrer den Schaden ohnehin aus eigener Tasche zahlen muss. Das ist nur niemanden bewusst.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten