Thailändisch lernen

DACH --> TH Visa 1200 Euro Mindesteinkünfte auch für Ehepartner?

        #11  

Member

Noch ein aktueller Nachtrag:
Info. Thai.Berlin Embassy:
ALSO bei Verheirateten reichen 2400 Euro zusammen (monatl.)als Nachweis!!!
-egal was die Frau/Mann hat-
mind. gesamt 2400 Euro für beide!!!

Ich wünsche euch einen schönen 1 Advent...
Einzelperson 1200 Euro...
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Es muss ja kein Einkommen sein.
5000€ Bankguthaben reichen auch für Typ m.

Reicht da eine Vermögensübersicht der Bank ? Oder tuts auch ein Kontoauszug ?
Oder vielleicht ein Bankkonto in TH eröffnen ?

Ich hab ja aktuell keinerlei Einkommen, lebe vom Ersparten auf der Bank und den *hust* Zinsen *lacht*
 
        #13  

Member

Bei mir genügte der Rentenbescheid,Ticket und Hotelbescheinigung bei Visumsantrag 90 Tage.Im Konsulat in Essen haben die von allen eine Copie gemacht und einbehalten.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Oder tuts auch ein Kontoauszug ?
Ja, reicht. Es geht darum nachzuweisen wie man seinen Lebensunterhalt in Thailand bestreiten will. Da gibt es mehrere Möglichkeiten.
 
        #15  

Member

Ich habe heuer im April ( 2017 ) in A in Innsbruck ein NON - O Visa gemacht und überhaupt nichts nach weisen müssen.
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
5000 Euro Mindestguthaben, müssen die letzten 3 Monate vor Visum-beantragung auf deinem Konto sein,
(Non-Immigrant-O)
Für Non Immigramnt -O müssen aber mindestens 800000 baht (ca. 21000 euro) die letzten 3 Monate vor Visum Beantragung auf deinem Konto sein
 
        #17  

Member

Member hat gesagt:
Für Non Immigramnt -O müssen aber mindestens 800000 baht (ca. 21000 euro) die letzten 3 Monate vor Visum Beantragung auf deinem Konto sein
Falsch!
Ist nur für die Verlängerung des NI-O für ein Jahr (und dann darüber hinaus) nötig! Und er will ja nur für einige Monate hier bleiben.
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Falsch!
Ist nur für die Verlängerung des NI-O für ein Jahr (und dann darüber hinaus) nötig! Und er will ja nur für einige Monate hier bleiben.
Ja hast absolut recht, hatte das gerade nochmal auf der Seite vom Konsulat nachgelesen. Ich habe dazu eine Frage, kann ich trotzdem beim Konsulat ein NI-O beantragen, (angenommen Bedingungen hiefür sind alle erfüllt) aber ich nur 2 Wochen In Thailand bleiben will? Oder wird das nur ausgestellt wenn man länger als 60 Tage bleiben möchte. Man muss ja auf dem Formular den Ankunfts- und Abreisetag angeben. Das NI-O wäre z.B. dafür gedacht für Beantragungen in Thailand die mit einen Touristen Visum nicht möglich wären.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Oder wird das nur ausgestellt wenn man länger als 60 Tage bleiben möchte
Das Non Immi O ist 90 Tage gültig und kann dann als Basis für eine Jahresbewilligung verwendet werden. Die Betonung liegt auf "kann". Du kannst es auch verfallen lassen.
Die Thai-Botschaft kannst Du mit einer unverbindlichen Flugreservation befriedigen.
Die Fluggesellschaften interessiert hingegen nicht, wenn Dein Rückflug bereits nach 2 Wochen gebucht ist. Für diese muss der Flug einfach innerhalb der Visums-Frist liegen.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Das Non Immi O ist 90 Tage gültig und kann dann als Basis für eine Jahresbewilligung verwendet werden. Die Betonung liegt auf "kann". Du kannst es auch verfallen lassen.
Die Thai-Botschaft kannst Du mit einer unverbindlichen Flugreservation befriedigen.
Die Fluggesellschaften interessiert hingegen nicht, wenn Dein Rückflug bereits nach 2 Wochen gebucht ist. Für diese muss der Flug einfach innerhalb der Visums-Frist liegen.
Das heißt ich kann auch bei einem nur 2 wöchigen Aufenthalt ein Non Immi-O beantragen? Ich habe den Rückflug schon gebucht und der liegt halt 15 Tage nach dem Hinflug. Kann ja sein das die sich auf dem Kosulat querstellen und sagen "bei 2 Wochen brauchen Sie kein Visum". Wäre halt ärgerlich wenn man extra dafür nach Frankfurt fährt.
 
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