Visa, Botschaften, Konsulate und die mangelnde Rückkehrwilligkeit.

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        #61  

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also das wäre super, aber wie überzeuge ich denn die ahb über die rückkehrwilligkeit?
 
        #62  

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@brommel: Rückkehrwilligkeit ist nicht das Problem . Ist eh nur vorgeschoben. Wenn es bemängelt wird.
Wenn das Visum abgeleht wird ist es Dir unbenommen den Konsul oder die Konsulin anzurufen und die Sache zu besprechen. Da lässt sich viel ausräumen. Sofern das so ist wie Du sagst und du Dir nicht in einem satz 3 mal wiedersprichst
solange Du klarmachen kannst, dass sie nicht zum Arbeiten kommt, in welcher Form auch immer ist fast alles OK. Sonst könnte ja fast niemand kommen.
 
        #63  

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Member hat gesagt:
@brommel: Rückkehrwilligkeit ist nicht das Problem . Ist eh nur vorgeschoben. Wenn es bemängelt wird.
Wenn das Visum abgeleht wird ist es Dir unbenommen den Konsul oder die Konsulin anzurufen und die Sache zu besprechen. Da lässt sich viel ausräumen. Sofern das so ist wie Du sagst und du Dir nicht in einem satz 3 mal wiedersprichst
solange Du klarmachen kannst, dass sie nicht zum Arbeiten kommt, in welcher Form auch immer ist fast alles OK. Sonst könnte ja fast niemand kommen.

Ja Scheisse, da hab ich éin Problem. Ich liebe das Mädel, aber ich habe pflegebedürftige eltern.
Ich liebe das Mädel, aberscheisse, sicher wird sie aurch pflegen müssen.
Wie soll ich sie auch davon abhalten, sie ist hat teil meinsen leben wenn ich Sie hier habe.
Meinr Eltern (Beide Pflegesteufe 1) sind halt teil meInes lebens.
 
        #64  

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Na sie würde ja so gar zum arbeiten kommen, also um mich bei der pflege zu unterstützen, aber das wäre ja, wenn ich richtig verstehe , auch schon wieder falsch.
Wat einscheiss.
Sie ist hilfsbereit aber das ist auch wieder falsch
 
        #65  

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Sag mal, zupi31, weißt Du eigentlich, was Du alles schreibst?

zuerst:
"Warum gibt es keine 90 Tage ?" (soll im Zusammenhang heißen, es gibt keine)

ein paar Beiträge später:
"Vermutlich beim 1. Visa keine 90 Tage aber ansonsten sollte das funktionieren ."

Du scheinst echt Ahnung zu haben!
:hehe:

 
        #66  

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@rudi. . schau, am Anfang gibt es in der Regel wenig, beim 2.und 3. mal mehr . Du musst es Dir erarbeiten, ähnlich wie ein Kreditkartenlimit. Im prinzip gibt es sogar Visa für 1 Jahr, multiple mit max 90 im 180 Tagen. Ist aber so warsch. wie mal eben ne Amex Centurio zu bekommen. Es gibt Menschen, die denken dass schwarzarbeit wenig auffällt. In Deinem Haus wird kaum der zoll kommen. Und man müsste es beweisen. Im Restaurant sagt man, dann dass sie nur reden will. Ist Unsinn, aber die Mädels glauben das. Aber Abgeschoben werden wollen die Wenigsten. Klar gibt es ausnahmen. Und warum soll man das sonst machen ? Schikane, dagegen kannst Du vorgehen. Rückkehrbereitschaft ? Ist Unsinn . Will ich nicht zurück würde schon ein Visa von einem Tag reichen .
 
        #67  

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@Brömmel: Es gibt bei der argentur für Arbeit eine Liste mit Mangelberufen. schau mal ob Pflege da drauf ist. Wenn Ja, kann sie ein Arbeitsvisum bekommen mit Dir als arbeitgeber. Ach so, hat das Mädel einen Beruf auf der Liste, dann finde einen Arbeitsplatz für sie und sie kann kommen. Ganz legal, ohne Probleme, ohne Ehe und auch bleiben. Niemand verbietet Ihr bei Dir zu wohnen, oder sie zu poppen, wenn sie es denn will .
Der Link https://www.fachkraefte-offensive.d...itsagentur-07-2013.pdf?__blob=publicationFile
 
        #68  

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Ich möchte mich bei Zupi ganz herzlich bedanken, dass er nun hier wirklich versucht, Nägel mit Köpfen zu präsentieren! Für mich klingt das schon sehr plausibel und deckt sich mit den Erfahrungen jahrzehntelang in Pattaya residierender Dachler, die keine Visa-Agentur etc. haben und kein kommerzielles Interesse verfolgen.

Nehmt bitte Zupi nicht zu hart ran! Wir können durchaus sehr von ihm profitieren, auch wenn es auf Anhieb nicht allen von uns - mich eingeschlossen - gelingen mag. Danke!
 
        #69  

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Um es mal auf den Punkt zu bringen Sinn und zweck eines Visas ist die Gefahrenabwer. Man möchte Straftaten verhindern. Das könne Verbrechen sein oder auch Vergehen. Eine der häufigsten Straftaten ist nun mal illegale Arbeit, in welcher Form auch immer. Ansonsten hätte man Angst, dass sie nicht zurückgeht ... Wo ist das Problem ? Fahndung und Abschiebung. Der Einladende muss zahlen. Zumindest bei dem der ne Bankbürgschaft über 100K bringt hätte der Staat0 Problem und null Kosten .
 
        #70  

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@zupi31

Danke für die Erläuterung. Hättest Du Dir für mich aber sparen können, denn auf diesem Gebiet kenne ich mich selbst recht gut aus, einschließlich tieferer Einblicke ich die Arbeit und Arbeitsweise der Botschaft (in BKK).
"Im prinzip gibt es sogar Visa für 1 Jahr...."
Stell Dir vor, das letzte Visum, das wir, bzw meine Mia, bekommen haben, war nicht nur ein 1-sondern sogar ein 2-Jahresvisum (natürlich 90/multiple), längere Laufzeiten wären auch möglich gewesen. Also, zumindest "unsauber" von Dir formuliert.
Ebenso Dein Vorschlag für Brömmel mit der Arbeit in der Altenpflege. Ja, falls Brömmel ein Unternehmen in der Altenpflege hat, könnte er sie, unter Voraussetzung des Folgenden, beschäftigen. Lese das aber nirgends. Voraussetzung ihrerseits wäre eine mindestens zweijährige Berufsausbildung zur Fachkraft auf diesem Gebiet oder eine vergleichbare Qualifikation. Lese ich aber von ihr auch nicht.
Insofern denke ich, weniger ist manchmal mehr. (Auch wenn es Brömmel, baizee und anderen leider nicht weiterhilft.)
 
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