@ Kelle : Meine dDisertation ist einige Jahre her. Da musste ich Quellen belegen. Habe keine Lust dazu hier.
richtig, es werden nur gerine % der Anträge abgelehnt. Z.B im Geschäftsbereich grosser Firman sind es fast =% im Sport ebenso, in anderen Bereichen aber mehr.
Die Rechtslage istnunmal dass die Freundin , wenn sie mit einem Touri Visum kommt eben nicht putzen und kochen darf, wenn Du nicht dabist. Kommt sie mit einem Visa zur Eheschlieesung aber schon.
Egal ob sie verliebt ist oder nicht. es liegt an derDefinition von Arbeit. Ob das richtig ist oder nicht ..Ich finde das nicht richtig. Trotzdem ist das so.
Und man hat Prostitution in Zusammenhand mit Aufenthalt nun als Sex gegen geldwerten Vorteil definiert. Egal ob Du verliebt bist oder nicht. auch das finde ich weltfred. Eine email and die Finanzkontrolle Schwarzarbeit schreiben und sich erklären lassen.
Im Gesetz ist schlicht nicht vorgesehen, dass deine Gf Dich besucht. Nur Deine Verlobte mit Heiratsvisum, Weltfremd richtig aber so ist es ..
Es ist nun mal leider so, dass wenn Deine Freundinn kommt und dir quasi den Haushalt führt ist das schwarzarbeit. Wenn es über das mal abtrocknen einer Tasse oder das Abwischen des verschütteten saftes hinausgeht.
Und in der Regel bekommt sie einen Geldwerten vorteil. z.B. die Reise. Die sie sonst nicht leisten könnte.
Das bedeutet aber auch: Kommt deine Freundinn auf eigene Kosten, Zahlt Ihr Hotel, essen usw... Du gibst ihr nicht mehr als kleinigkeiten oder max einen Strauss Blumen ist das keine Prostitution. Es darf nicht mehr sein, als dass was Du der Frau Deines besten Freundes geben würdest wenn Beide Dich besuchen.
Damit keine Missverstädnisse Aufkommen. Das risiko dass Du oder Sie wegen Schwarzarbeit belangt wird ist 0,0 . Man müsste es Dir beweisen, was unmöglich ist. Und der Zoll hat anderes zu tun.
Übrigens besucht sie Ihre schwester, darf sie mal die Kinder hüten, aber nicht regelmässig. Dafür brauchts ein Aupair visum oder Arbeitsvisum Beides ist aber unmöglich. auch vollkommen daneben. aber geltendes Recht.
Ich habe von meinen Postigs Screenshots gemacht un meinem Kontakt gesendet. er ist Entscheider . seine antwort war, dass es ab und an etwas missverständlich sei wie ich schreibe. aber im Wesentlichen er das so unterschreiben würde und der Praxis entspricht.
Und Nochmal. Ich finde die Rechtslage 100% daneben. Aber sie ist so.. Und Behörden sind nun mal gehalten die Rechtslage umzuseten.
Kommt Deine freundinn zu dir und sie ist EU Bürgerin hast du das Problem nicht. Sie braucht keinen Aufenthaltstitel. Deshalb greift eine andere definition von Arbeit und Prostitution.
Kommt Deine Freundin z.B. aus Honduras. Sie braucht für 90 Tage kein Visum, ist aber nicht Eu Bürgerin oder Schweitzerin usw ..dann greift wieder eine andere Definition von Arbeit und Prostitution.
Auf den Punkt gebracht. Es gibt kein passendes Visa um Deine Gf einzuladen, das der Lebenswirklichkeit entspricht.
Letztlich ist es der Wille ges Gesetzgebers, dass du Dir eben nicht jenmanden einfliegen lassen kannst, sagen Sie ist meine GF . Im Zweifel kann man das ja nicht überprüfen.
ich könnte mar ja dann sonst ein Mädel einfliegen lassen, die mir den Haushalt fürt und behaupten sie ist meine GF. wie soll ich das beweisen ? Wer soll das überprüfen ?
Oder eine Professionelle und behaupten sie ist meine GF . wer soll das überprüfen und wie ? Die einzige möglichkeit ist der Geldwerte Vorteil. Und das trifft dann die die wirklich nur ihre GF eingeladen habe und die genau das tut was für sie normal ist. Wasv ja ein wesentlicher unterschied gegenüber unseren Frauen ist.