Grundsätzlich gilt, dass die Befreiung vom Visumzwang (Visa Exemption) für touristische Zwecke eingeführt wurde. Dafür gibt es den Aufenthalt von (aktuell) bis zu 60 Tagen ohne Visum (mit 30-tägiger Verlängerungsmöglichkeit bei der örtlichen Immigration).
Das grenzt sich vom Langzeitaufenthalt ab. Für diesen Aufenthaltszweck gibt es verschiedene Visa-Arten.
Wir in DACH neigen dazu, dass alles genau definiert sein muss und man daher genau sagen kann, was in welchem Fall gilt. In Thailand sind die Grenzen da fließend - und wenn man es dann so ausdrücken möchte, willkürlich. Der Beamte an der Immigration hat einen großen Spielraum. Wenn immer er den Eindruck hat, dass jemand versucht, mit einem touristischen "Visum" zu einem (aus Thailand-Sicht) nicht-touristischen Zweck einzureisen, kann er Dich befragen (um seinen Eindruck zu bestätigen oder auszuräumen) und Dir ggf. die Einreise verweigern.
Es gilt also eher, dass für den Beamten der touristische Zweck klar werden muss. Hinweise darauf sind, dass die Person vor ihm direkt aus ihrem Heimatland und nicht aus einem thailändischen Nachbarland einreist. Dass die letzte Ausreise schon eine gewisse Zeit zurückliegt (also kein - wie auch immer gearteter - Border-Run). Dass die letzten Aufenthalte nicht die Maximallänge plus Verlängerung gedauert haben - etc. Es ist also eher nicht ein Einzelpunkt, sondern ein Gesamtbild.
Meine Einschätzung wäre daher: Wenn man sich selbst fragt, ob der Beamte am touristischen Grund zweifeln könnte (weil man eben auffällige Muster oder ungewöhnliche "Längen" hat, die nach Langzeitaufenthalt aussehen), dann sollte man sich Gedanken über ein entsprechendes Visa machen.
Ein verbindliches "bei 3 Einreisen" oder "bei x Tagen Aufenthalt" gibt es wohl nicht - zumindest nicht öffentlich kommuniziert.