Member hat gesagt:
Der Fachbegriff ist wohl „Inverse Selektion“, wenn man systematisch die Falschen abweist.
Da kann ich auch noch ein nettes Beispiel beisteuern.
In 2008 wollte ich mit meiner damaligen Freundin, die an der Mahidol Universität studierte, Nebenfach Deutsch, für 3 Wochen nach Deutschland.
Visaantrag wurde mit der üblichen Begründung (fehlende Rückkehrbereitschaft) abgelehnt, obwohl sie an der Uni eingeschrieben war und die Abschlussprüfungen in 6 Monaten anstanden.
Ein paar Monate später hat mir ein guter Kumpel, der jedes Jahr mehrmals Thailand besuchte, einen Beamten vorgestellt, der unbedingt ein Soi 6 Mädel nach Deutschland einladen wollte. Ich habe ihm meine Erfahrungen geschildert und meinte er könne sich den Trip zur Botschaft in Bangkok sparen. Er hat es trotzdem gemacht und hat in der Tat das Visum in wenigen Tagen bekommen.
Member hat gesagt:
Aber wenn der Deutsche, der einlädt, keinen Wohnsitz in Deutschland hat, was passiert, wenn er ohne die eingeladene Person wieder an seinen ausländischen Wohnort reist?
Wie hätten die deutschen Behörden dann die Möglichkeit, die erklärte Verpflichtung einzuklagen / durchzusetzen?
Es gibt (aus meiner Sicht) genügend Möglichkeiten. Wir waren ja auf dem gleichen Flug gebucht. D.h. bei der Ausreise hätte man feststellen können, ob meine Begleitung auch ausreist. Wenn nicht hätte man mich aufhalten können.
Auch wenn ich ein neues Ticket zu einem anderen Zeitpunkt kaufe und unbemerkt ausreise, kann man mich bei der nächsten Einreise nach Deutschland festhalten und die ausstehenden Ansprüche geltend machen. Selbst wenn ich danach nie wieder nach Deutschland reisen würde, würde ich spätestens bei der Beantragung eines neuen Passes in einer deutschen Botschaft erwischt werden.
Und nicht jeder der einen Wohnsitz in Deutschland hat, lebt auch dort....
Und selbst wenn es so ist, daß man ohne Wohnsitz niemanden nach Deutschland einladen kann, dann sollen sie dies als Begründung der Ablehnung des Antrages angeben!
Dann weiß ich wo ich dran bin und kann mir in Zukunft die Zeit sparen einen neuen Antrag zu stellen. Tun sie aber nicht, wahrscheinlich, weil solch eine Begründung nicht konform mit der Verfassung wäre?
Member hat gesagt:
Falls du dich in das Thema einlesen möchtest nachstehend beispielhaft die Antworten zu zwei kleinen Anfragen an die Bundesregierung. Es gibt sicher noch weitere ähnliche Anfragen.
Bestreite diese Zahlen ja überhaupt nicht. Sie sind eben für uns, die eine Person über die Einladungsoption nach Deutschland einladen wollen, nicht relevant. Die Absagen kommen fast ausschließlich in diesem Bereich, der zwar hier im Forum dominiert, aber in der Gesamtheit der Visaanträge doch eher selten ist.