TH --> DE Warum dürfen Thais nicht genauso nach Deutschland einreisen wie umgekehrt?

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        #91  

Member

Member hat gesagt:
wohl andere Faktoren eine Rolle. Welche, da könnte ich auch nur spekulieren.
🎲 ?
Mehr als die VE, KV, Antrag und Einladungsschreiben haben sie doch nicht zur Entscheidung.
Vielleicht noch, vorherige Reisen und die
Einhaltung von Visaregeln.

Sunni hat z.B. immer die Auflage sich bei der Botschaft zurück zu melden.
Das dafür vorgesehene Formular füllt die
Grenzbehörde im Flughafen aus.
Ich denke aber, das wird gemacht weil sie halt aus Laos ist und sie ihr Visum in Thailand bekommt. 🤷
 
        #92  

Member

Member hat gesagt:
Wie und warum so entschieden wird, vermag ich nun wirklich nicht verstehen.

Das ist eines der Probleme. Die Bewilligung eines Visa erscheint oft willkürlich.
BTW uns hätte ein Visa für 3 oder 4 Wochen völlig gereicht. 90 Tage hätten wir gar nicht gebraucht.

Member hat gesagt:
Verpflichtungserklärung und Incoming-Versicherung sind nichts mehr, als eine formale Absicherung, dass der Staat im Ereignisfall nicht auf seinen Kosten sitzenbleibt.

Ist mir bewusst. Meine Meinung ist halt, daß wenn eine Verpflichtungserklärung und Incoming-Versicherung vorliegt, sollte der Antrag bis auf Ausnahmen (z.b. Straftaten) auch bewilligt werden. Denn die Verantwortung trägt ja der Deutsche der für den Antragsteller bürgt.
In der Realität werden aber dennoch 80 bis 90% der Anträge auf den Philippinen abgelehnt. Ein Unding wie ich finde.

Member hat gesagt:
Unter den Grünen hatte Joschka Fischer seinerzeit als Außenminister verantwortlich für die Visa-Affäre gezeichnet. Danach wurden die Regelungen verschärft.
Das habe ich gemeint. Nur hat diese Fall nichts mit Thailand oder den Philippinen zu tun. Mir ist nicht bewusst, daß hier Missbrauch betrieben wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #93  

Member

Member hat gesagt:
Wenn die Bewohner der armen Länder visafrei einreisen könnten, wäre in DACH die Hölle los.
Keine Ahnung in welcher Blase du lebst, diejenigen welche hier her wollen kommen doch relativ problemlos hier her. In DACH ist doch in vielen Gegenden bereits die „HÖLLE los“.
Es geht hier doch aber um diejenigen welche sich Gesetztekonform verhalten (wollen) und da würde auch ich Erleichterung ( für Thailändische Bürger) begrüßen!
 
        #94  

Member

Nachtrag: In der von mir verlinkten Drucksache gibt es auch eine Aussage zu den Schengen Visa:

Beantragt Thailand 53.435, abgelehnt 14.014, Quote 6,07%
Beantragt Philippinen 14.757, abgelehnt 1.385, Quote 12,33%

Siehe Seiten 27/28

Weiter:

Von den 51.878 erteilten Visa entfielen 11.348 Visa auf den Bereich Besuch, worunter auch die von uns Eingeladenen fallen, also etwa 22%.

Siehe Seite 37. Die Phils fallen nicht unter die 20 wichtigsten Herkunftsländer.

Sorry für die Unterlassungssünde. Ich habe mir die Drucksachen schon länger nicht mehr angeschaut.

Member hat gesagt:
Das habe ich gemeint. Nur hat diese Fall nichts mit Thailand oder den Philippinen zu tun.

Mag sein, aber die Anweisungen, genauer hinzusehen, kamen dann vom Auswärtigen Amt und gingen damit gleichermaßen an alle Botschaften.

Member hat gesagt:
Mehr als die VE, KV, Antrag und Einladungsschreiben haben sie doch nicht zur Entscheidung.

Das ist unser Beitrag. Aber auf der anderen Seite stehen doch noch die Verhältnisse der Eingeladenen. Ich denke, hier wird getrennt und eine Entscheidung hängt weniger von den Beiträgen unserer Seite, denn mehr von der anderen Seite ab.

Ich kann darüber auch nicht mehr, als zu spekulieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #95  

Member

"Die Bereitschaft des Antragstellers zur Rückkehr in sein Heimatland ist eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung jeglichen Besuchsvisums. Da die zuständige Auslandsvertretung hier eine Prognoseentscheidung treffen muss, ist sie auf Indizien angewiesen."

Diesen Text findet man hier, unter dem Punkt
"Ablehnung aufgrund fehlender Rückkehrbereitschaft"
 
        #96  

Member

Member hat gesagt:
Aber auf der anderen Seite stehen doch noch die Verhältnisse der Eingeladenen.

Nein, für ein Besucher Visum, belanglos.
(Meine Erfahrungen)
 
        #97  

Member

Member hat gesagt:
"Die Bereitschaft des Antragstellers zur Rückkehr in sein Heimatland ist eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung jeglichen Besuchsvisums. Da die zuständige Auslandsvertretung hier eine Prognoseentscheidung treffen muss, ist sie auf Indizien angewiesen."

Diesen Text findet man hier, unter dem Punkt
"Ablehnung aufgrund fehlender Rückkehrbereitschaft"
Da mangelt es bei der Einschätzung wohl manchmal an Menschenkenntnis.

Ich habe mal eine Doktorandin der Uni Khon Kaen für zwei Wochen eingeladen. Die Mutter Lehrerin und der Vater bei der Schulbehörde beschäftigt.
Ich hatte das damals völlig unterschätzt und hielt es nach KV und VE für eine reine Formalität. Entsprechend überrascht war ich von der Ablehnung wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft.

Sie ist mittlerweile Professorin in Bangkok.
Selbst wenn sie nicht zurückgekehrt wäre, wäre das eine Vorzeige-Fachkraft geworden.

Der Fachbegriff ist wohl „Inverse Selektion“, wenn man systematisch die Falschen abweist.
 
        #98  

Member

Member hat gesagt:
Das ist unser Beitrag. Aber auf der anderen Seite stehen doch noch die Verhältnisse der Eingeladenen. Ich denke, hier wird getrennt und eine Entscheidung hängt weniger von den Beiträgen unserer Seite, denn mehr von der anderen Seite ab.

Wenn der Deutsche, der einlädt, für alle Kosten garantiert, sind die Verhältnisse der eingeladenen Person doch sekundär. Einzig kriminelle Hintergründe sollten eine Rolle spielen.

Member hat gesagt:
Die Bereitschaft des Antragstellers zur Rückkehr in sein Heimatland ist eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung jeglichen Besuchsvisums. Da die zuständige Auslandsvertretung hier eine Prognoseentscheidung treffen muss, ist sie auf Indizien angewiesen.

Dies wird immer als 0815 Ablehnungsgrund angeführt. Habe noch nie etwas anderes gesehen in den Ablehnungen.
Allerdings frage ich mich, wie die Botschaft zu diesen Einsichten kommt.
Wird da gewürfelt und eine von 10 besteht die Auswahl?
 
        #99  

Member

Member hat gesagt:
Wenn der Deutsche, der einlädt, für alle Kosten garantiert, sind die Verhältnisse der eingeladenen Person doch sekundär.
Aber wenn der Deutsche, der einlädt, keinen Wohnsitz in Deutschland hat, was passiert, wenn er ohne die eingeladene Person wieder an seinen ausländischen Wohnort reist?
Wie hätten die deutschen Behörden dann die Möglichkeit, die erklärte Verpflichtung einzuklagen / durchzusetzen?
 
        #100  

Member

Member hat gesagt:
Das ist eines der Probleme. Die Bewilligung eines Visa erscheint oft willkürlich.

Zu dem Thema hatte ich mich mal mit einem Visaentscheider der Deutschen Botschaft Manila unterhalten. Anlass waren die immer wieder kursierenden Gerüchte zu hohen Ablehnungsquoten der DBM. Die Visaentscheider haben einen Ermessensspielraum und müssen sich innerhalb kurzer Zeit ein Bild über die Situation und den Antragssteller machen. Wenn der Antrag bei einem Entscheider landet, welcher seine Aufgabe vielleicht auch darin sieht, deutsche vor potentiellen Gold-diggern zu beschützen, wird dieser häufiger ablehnen. Andere lehnen ab, wenn sie sich nicht sicher sind und warten ab, ob eine Remonstration erhoben oder ein neuer Antrag gestellt wird. Willkür würde ich es nicht nenne aber einheitlich ist es auch nicht.


Member hat gesagt:
In der Realität werden aber dennoch 80 bis 90% der Anträge auf den Philippinen abgelehnt.

In der Realität werden 90% der Anträge erteilt. Der Anteil der Besuchsvisa ist nicht aufgeschlüsselt. Die Quote dürfte etwas niedriger liegen. Ich habe irgendwo mal was von knapp 70% gelesen.

Falls du dich in das Thema einlesen möchtest nachstehend beispielhaft die Antworten zu zwei kleinen Anfragen an die Bundesregierung. Es gibt sicher noch weitere ähnliche Anfragen.

Visaerteilungen im Jahr 2017:
Anhang anzeigen 1714253993661.png


Visaerteilungen im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023:
 
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