Member
Member hat gesagt:Über etwa 6 Jahre von 2014 bis 2020.
Es sind und bleiben Einzelfälle, die du halt subjektiv bewertest.
Member hat gesagt:Das mag ja auch so sein. Dennoch finde ich es ein Unding, wenn ich eine Freundin nach Deutschland einlade und bereit bin alle Garantien und Risiken zu übernehmen, der Staat mir dies verbietet.
Das ist ebenfalls deine Sichtweise. Aber meiner Meinung nach besteht kein kausaler und temporaler Zusammenhang. Ein Verbot ist es auch nicht, sondern eine Entscheidung des Konsulats, basierend auf der Einschätzung der wirtschaftlich Verhältnisse, ein Visum zu erteilen oder zu verwehren.
Meine persönliche Sichtweise zu diesem Verfahren: Die Verweigerung eines Visum mit der Begründung, dass aufgrund ungeregelter wirtschaftlicher Verhältnisse die Rückkehrwilligkeit angezweifelt wird, kommt doch letztendlich einer Vorverurteilung gleich, weil dem Gast unterstellt wird, in Deutschland eine kriminelle oder strafrechtlich zu bewertende Handlung vornehmen wird.
Ich persönlich sehe dieses Verhalten der Botschaften unter diesem Aspekt als rechtlich angreifbar und eventuell sogar als ein Verstoß gegen Menschenrecht. Aber okay, ich bin kein Jurist.
Den Nachteil solcher Statistiken zeigst du ja im Folgenden auf. Es sind lediglich nackte Zahlen ohne Backgroundinfo. Dass du es so auslegst, wie du es getan hast, ist verständlich, aber halt auch nur eine subjektive Sichtweise.
Andrerseits hast du ja noch die Möglichkeit der Remonstration. Das habe ich mal für meine Schwägerin gemacht und war damit erfolgreich. In einem etwas anders gearteten Fall (Koma meiner Frau), gab es ebenfalls Probleme. Da bin ich den direkten Weg über das Auswärtige Amt gegangen und war ebenfalls erfolgreich und habe mich gegen die Entscheidungen des Attachés durchgesetzt.
Member hat gesagt:Keine Ahnung was du meinst.
Wirtschaftlich geregelte Verhältnisse: Arbeitsvertrag, Festanstellung, beständiges Einkommen aus der Anstellung, Nachweis über Vermögen, Familie, Kinder, Grundbesitz. Zumindest die ersten 4 Punkte sind hier maßgeblich.