TH --> DE Warum dürfen Thais nicht genauso nach Deutschland einreisen wie umgekehrt?

  • Ersteller
        #11  

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Member hat gesagt:
Wir sind die Benachteiligten :).
Bis hier hin verstehe ich es.
Member hat gesagt:
Wenn ich ein Non O Visa für Thailand beantrage, muss meine Frau unterschreiben das sie Bescheid weiss und einverstanden ist.
heftig ...
Ich nehme an, Non O Thai Family?

Ich brauche, seit letztem Jahr, nicht mal mehr mein eigenes Non O unterschreiben.
Die "Unterschrift" wird bei Beantragung automatisch eingefügt.
 
        #12  

Member

  • Member hat gesagt:
    Bis hier hin verstehe ich es.

    heftig ...
    Ich nehme an, Non O Thai Family?

    Ich brauche, seit letztem Jahr, nicht mal mehr mein eigenes Non O unterschreiben.
    Die "Unterschrift" wird bei Beantragung automatisch eingefügt.
    Ja, Family Visa, da gibt es eine extra Anlage auf Thai die die Ehefrau ausfüllen muss :)
 
Zuletzt bearbeitet:
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Nach drei Jahren Aufenthaltstitel / hier in D lebend, kann der Daueraufenthalt beantragt werden. Hat meine Frau, war Problemlos.
In TH für uns nicht so Problemlos ;-)
Das geht jetzt aber deutlich OT. Daueraufenthalt und Einreisebedingungen sind zwei grundverschiedene Paar Schuhe.
 
        #14  

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Denke 98 % der Thais können sich keine 2 Wochen in EU legal leisten und für die restlichen 2 % ist es absolut kein Problem ein Visa für die EU zu erhalten.
 
        #15  

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Aber viele Europäer können es sich leisten ein Mädel für einen Urlaub einzuladen.

Es grenzt an Ungerechtigkeit, was da betrieben wird von europäischer Seite.
 
        #16  

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Ich bin auch dafür, dass Thailand unsere Visafreiheit einschränkt und uns dafür dann die Mädels nach Thailand einladen. Das wäre gerecht.
 
        #17  

Member

Ich schäme mich manchmal ein wenig, dass es Deutschland / die EU es Thais so schwierig macht ein Touristen-Visum zu bekommen und wünsche mir da mehr Gastfreundschaft und weniger Kontrolle, wie ich die ja auch als Tourist in Thailand erlebe.

Allerdings ist es auch eine Wahrheit, dass bei langfristigen Aufenthaltserlaubnissen (zB wegen Ehefrau, Kind) Deutschland mE fairere Bedingungen hat als umgekehrt Thailand einem Ausländer bietet, zumindest wenn dieser wenig Geld hat.
 
        #18  

Member

hatten wir ja alles ,aber aus bereits genannten Gründen und der Schengeneinführung wars das Anfang der 90er ,ob sich das nochmal wieder ändert ,bei der Ausländerproblematik in der EU derzeit ,zwar wünschenswert ,kurzfristig aber eher unwahrscheinlich .
Was ich allerdings nicht verstehe ist das ganz Südamerika die 90 Tage hat und TH nicht .
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Nicht nur Daueraufenthalt, sondern auch Einbürgerung ist nach 3 Jahren möglich. Und dann mit 2 Pässen, das ist doch genial.

Wir sind die Benachteiligten :). Wenn ich ein Non O Visa für Thailand beantrage, muss meine Frau unterschreiben das sie Bescheid weiss und einverstanden ist.
Zur Zeit FALSCH
Denn zur Zeit sind es noch 8 Jahre.
Aber bald, Herabsetzung auf 5 und, klar, MÖGLICH 3, aber unter besonderen Vorraussetzungen.
"Ab dem 26. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltszeit für eine Einbürgerung in der Regel 5 Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen kann sie sogar auf bis zu 3 Jahre verkürzt werden =
Wenn Sie ein C1-Sprachzertifikat und „besondere Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachweisen“, können Sie nun bereits nach 3 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen."
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
@crasher Warum FALSCH?
§ 9 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sagt:

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 eingebürgert werden, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht. Die Aufenthaltsdauer nach Satz 1 kann aus Gründen des öffentlichen Interesses verkürzt werden, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit drei Jahren besteht. Minderjährige Kinder von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Deutscher können unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit drei Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten. § 10 Absatz 3a, 4, 5 und 6 gilt entsprechend.
 
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