Member hat gesagt:
Nein, das vielleicht nicht, aber Du musst nachweisen, wann und mit welchem Flug sie kommen soll und wann und mit welchem Flug sie wieder zurück reist.
Mag sein, dass sich da die Visa Bestimmungen geändert haben, aber das war sicherlich mal so, dass man da zumindest eine Reservierung nachweisen musste.
Es war mal so, das stimmt, aber es wurde aus gutem Grund schon vor längerer Zeit abgeschafft. Es steht sogar explizit auf den Checklisten zur Beantragung, dass beim Visum-Antrag KEINE Flugbuchung nachgewiesen werden muss. Den Nachweis eines Rückflugtickets braucht sie am Check-in, früher nicht.
Dass was Siggi477 gesagt hat, ist auch nicht ganz korrekt. Neben dem, was auf der Botschaftsseite steht, gibt es Checklisten auf denen ganz genau steht, was gefordert wird. Es gibt bestimmt viele, die reichen Unterlagen ein, die gar nicht benötigt werden, andererseits fehlen aber Nachweise zur Rückkehrwilligkeit und dann wundern sie sich, dass sie eine Ablehnung bekommen, obwohl sie doch Berge von Belegen eingereicht haben.
Das Ausschlaggebende ist am Ende immer die Rückkehrwilligkeit. Deshalb sollte die Antragsstellerin ein sog. Motivationsschreiben dazu legen, warum es für sie klar ist, dass sie nicht in Deutschland bleibt und wieder zurück kommt.
@gonzo0815 Mehr Unterlagen = Höhere Chance sehe ich nicht. Unterlagen, die nicht notwendig sind, werden mit Sicherheit einfach zur Seite gelegt und gar nicht beachtet. Das sind Behörden, die nach einem Schema vorgehen und alles, was sie nicht interessiert, z.B. eine Flugbuchung, ist nur Ballast. Es kommt darauf an, dass die notwendigen Formalien erfüllt sind und die Rückkehrwilligkeit glaubhaft gemacht wird. Meine Freundin hat letztes Jahr schon zum dritten Mal problemlos ihr Visum bekommen; dieses Mal sogar 1 Jahr gültig mit multiple entry jeweils max. 90 Tage und ich habe nie etwas eingereicht, was formell nicht gefordert wurde. Aber natürlich immer ein "Motivationsschreiben".