@gonzo0815 Ich nehme mal an, dass du mit Haftungserklärung die geforderte Verpflichtungserklärung inklusive der Incoming-Versicherung meinst, die es dem Mädchen erlaubt, ein Visum zu beantragen. Diese beiden über das Ausländeramt zu erledigenden Sachen sind lediglich eine Zugangsvoraussetzung, um überhaupt erst mal die Botschaft für einen Visaantrag betreten zu können.
Ich hole mal etwas aus:
Ich habe mir vor einigen Jahren bis zu Beginn der Pandemie immer wieder mal die Statistiken über erteilte Visa angesehen. Diese kleinen Anfragen wurden regelmäßig von den Linken im Bundestag gestellt und entsprechend auch beantwortet.
Kleine Anfrage:
https://dserver.bundestag.de/btd/18/092/1809285.pdf
Antwort des BT:
https://familie.asyl.net/fileadmin/user_upload/BT-Drucksache_1809477.pdf
Mich hat immer interessiert, inwieweit sich die Praxis von subjektiven Wortmeldungen Betroffener unterscheidet. So lag beispielsweise die Ablehnungsquote für Thailand im Jahr 2015 bei nur 2,57% (siehe Seite 26, Link 2). Im Gegensatz dazu lag die Ablehnungsquote auf den Philippinen bei 8,73% (siehe Seite 25, Link 2).
Die gängige Begründung liegt in einer präventiv unterstellten mangelnden Rückkehrwilligkeit. Es bleibt die Frage, was die Gründe für eine solche Entscheidung sind. Ich versuche es einmal aus subjektiver Sicht darzulegen.
Es mag ein Fehler sein, bei einem Erstantrag für ein Visum den maximal möglichen Zeitraum von 3 Monaten zu beantragen. Die mangelnde Rückkehrwilligkeit wird an einer Vermutung ungeregelter, wirtschaftlicher Verhältnisse festgemacht. Oftmals sind es ja Frauen, die im Gewerbe in Pattaya arbeiten. Arbeitsverträge als Bargirl oder ähnlich dürfte mal wohl vergeblich suchen. Diese Frauen können von heute auf morgen ihren Job verlieren. Es liegt also kein durch einen Vertrag gesichertes, geregeltes Arbeitsverhältnis vor.
Sollte es doch einen Vertrag geben, dann entsteht ein Widerspruch, denn 3 Monate Urlaub am Stück gibt es ja nicht einmal bei uns.
Kinder oder fehlende Familienbindung wären ein weiteres Indiz für eine Ablehnung.
Welche Kriterien sprechen dafür oder könnten sich positiv auswirken:
Landbesitz ist ein Grund, der positiv bewertet wird, also inklusiver einer Familienbindung.
Chatprotokolle, anhand derer man nachweisen kann, dass hier schon über einen längeren Zeitraum eine Beziehung besteht.
Eventuell belegte Visa für andere Länder, sodass eine Ruckkehrwilligkeit vorausgesetzt werden kann.
Nachweise über Unterstützungsleistungen (Bankauszüge).
Erstbesuch nicht länger als 3 Wochen.
Kontoauszüge und/Nachweis von mindestens 50.000 Baht auf dem Konto der Einzuladenden (so wurde es von meiner Schwägerin für ein Visum für Island verlangt).
Eine gute Anlaufstelle für Visa sind Erik Schottstädt und Sebastian Kiesow von
Thailändisch.de