Wer hat auf Besuchervisum eine Thai oder Philippina hier im Schengen Bereich gehabt?

  • Ersteller
        #31  

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Bert38, das waren 3 verschiedene Girls?
 
        #32  

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Nein, waren 2 verschiedene.
Bei den Philippinen 2 X das gleiche Girl.
 
        #33  

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Ok, da müsste man die Umstände kennen. Hat sie denn einen Job? Aber nicht in ner Bar. Also irgend nen guten Grund auch wieder zurück zu kommen?
 
        #34  

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Ja, Sie hatte einen Job. Nicht an der Bar. Sie hatte auch eine Bestätigung des Arbeitgebers, daß Sie nach den 3 Monaten wieder dort weiterarbeiten kann.
Weitere Auskünfte gerne per PN
 
        #35  

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ich auch schon 2x...... sofort geklappt (verschiedene Frauen) beim ersten mal 6 Wochen beantragt beim 2x 4 Wochen
 
        #36  

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2mal für jeweils 30 Tage im 1. Anlauf durchbekommen
immer die Gleiche (bin halt anhänglich ;-) )
Rückkehrwilligkeit vermutlich akzeptiert wegen Job, Haus und einer Tochter
 
        #37  

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Ich hole mal den alten Thread wieder heraus.

Sehr ihr Probleme, wenn das Mädel in einer Bar arbeitet und keine Kinder hat? Oder wird das locker gesehen, solange man die Haftungserklärung ausfüllt?
 
        #38  

Member

Schwer zu sagen , bei einem Bargirl - sollte man ja eigentlich die Profession eher weniger angeben zumal ist es schwer nach einem Besuch in Los eine dauerhafte Beziehung nachzuweisen (eigener Pass wird auch gecheckt ) .Kumpel von mir hat über ein Reisebüro damals gegen bares eine Arbeitsbescheinigung bekommen - Sie bekam das Visa .
Wie es derzeit aktuell läuft ,auch mit dem sogenannten Interview bei Vfs Global kann ich nicht genau sagen ,beim ersten das wir im Konsulat auf Phuket gemacht haben dauerte die Befragung noch 20min und war ziemlich streng ,das gute war dort konnte ich mit dabei sitzen was in BKK in der Botschaft wohl nicht möglich war bevor das an Vfs ausgelagert wurde . Beim 2. Visa war es dann schon easy.
Die 4 Visas die ich bei VfS gemacht habe fand ein Interview eigentlich nicht mehr statt ,sondern es wurden nur die Papiere gecheckt ,Photo gemacht und Geld kassiert , die Rückkehrwilligkeit war ja durch die vorherigen Visas schon nachgewiesen , war auch immer die gleiche Mia .
 
        #39  

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@gonzo0815 Ich nehme mal an, dass du mit Haftungserklärung die geforderte Verpflichtungserklärung inklusive der Incoming-Versicherung meinst, die es dem Mädchen erlaubt, ein Visum zu beantragen. Diese beiden über das Ausländeramt zu erledigenden Sachen sind lediglich eine Zugangsvoraussetzung, um überhaupt erst mal die Botschaft für einen Visaantrag betreten zu können.

Ich hole mal etwas aus:

Ich habe mir vor einigen Jahren bis zu Beginn der Pandemie immer wieder mal die Statistiken über erteilte Visa angesehen. Diese kleinen Anfragen wurden regelmäßig von den Linken im Bundestag gestellt und entsprechend auch beantwortet.

Kleine Anfrage: https://dserver.bundestag.de/btd/18/092/1809285.pdf
Antwort des BT: https://familie.asyl.net/fileadmin/user_upload/BT-Drucksache_1809477.pdf

Mich hat immer interessiert, inwieweit sich die Praxis von subjektiven Wortmeldungen Betroffener unterscheidet. So lag beispielsweise die Ablehnungsquote für Thailand im Jahr 2015 bei nur 2,57% (siehe Seite 26, Link 2). Im Gegensatz dazu lag die Ablehnungsquote auf den Philippinen bei 8,73% (siehe Seite 25, Link 2).

Die gängige Begründung liegt in einer präventiv unterstellten mangelnden Rückkehrwilligkeit. Es bleibt die Frage, was die Gründe für eine solche Entscheidung sind. Ich versuche es einmal aus subjektiver Sicht darzulegen.

Es mag ein Fehler sein, bei einem Erstantrag für ein Visum den maximal möglichen Zeitraum von 3 Monaten zu beantragen. Die mangelnde Rückkehrwilligkeit wird an einer Vermutung ungeregelter, wirtschaftlicher Verhältnisse festgemacht. Oftmals sind es ja Frauen, die im Gewerbe in Pattaya arbeiten. Arbeitsverträge als Bargirl oder ähnlich dürfte mal wohl vergeblich suchen. Diese Frauen können von heute auf morgen ihren Job verlieren. Es liegt also kein durch einen Vertrag gesichertes, geregeltes Arbeitsverhältnis vor.​
Sollte es doch einen Vertrag geben, dann entsteht ein Widerspruch, denn 3 Monate Urlaub am Stück gibt es ja nicht einmal bei uns.​
Kinder oder fehlende Familienbindung wären ein weiteres Indiz für eine Ablehnung.​
Welche Kriterien sprechen dafür oder könnten sich positiv auswirken:

Landbesitz ist ein Grund, der positiv bewertet wird, also inklusiver einer Familienbindung.​
Chatprotokolle, anhand derer man nachweisen kann, dass hier schon über einen längeren Zeitraum eine Beziehung besteht.​
Eventuell belegte Visa für andere Länder, sodass eine Ruckkehrwilligkeit vorausgesetzt werden kann.​
Nachweise über Unterstützungsleistungen (Bankauszüge).​
Erstbesuch nicht länger als 3 Wochen.​
Kontoauszüge und/Nachweis von mindestens 50.000 Baht auf dem Konto der Einzuladenden (so wurde es von meiner Schwägerin für ein Visum für Island verlangt).​
Eine gute Anlaufstelle für Visa sind Erik Schottstädt und Sebastian Kiesow von Thailändisch.de
 
        #40  

Member

Member hat gesagt:
...

Sehr ihr Probleme, wenn das Mädel in einer Bar arbeitet und keine Kinder hat? Oder wird das locker gesehen, solange man die Haftungserklärung ausfüllt?
Seit mehreren Jahren, 4, 5 oder 6 hole ich meine Freundin jedes Jahr nach Deutschland und es gab bisher nur einmal ein Problem mit der Einreise. Das war am Flughafen München.
Die Visa haben wir immer über eine Agentur gemacht.

Das bedeutet, die Visa haben wir immer bekommen und man sollte nicht über München einreisen.
 
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