Thailändisch lernen

Zollkontrolle bei Einreise nach D

        #31  

Member

Dieses Recht habe ich und davon mache ich auch gebrauch !!

Ich glaube du verkennst die Situation. Ein Zöllner braucht keinen begründeten Verdacht, und schon gar keinen richterlichen Beschluss.
 
        #32  

Member

Ich glaube du verkennst die Situation. Ein Zöllner braucht keinen begründeten Verdacht, und schon gar keinen richterlichen Beschluss.

Dann braucht er auch NICHT meine "Einwilligung" :roll:

sawasdee frank69
 
        #34  

Member

Nein, braucht er nicht.

Dann braucht er mich auch NICHT zu fragen ob ich einer "freiwilligen" Durchsuchung meiner Urlaubpics zustimme !!

Sollte er aber fragen wäre meine Antwort: "NEIN !!"

(bitte ist das so schwer zu verstehen..??) :roll:

sawasdee frank69
 
        #35  

Member

Auch wenn hier Gutmenschen und (Pseudo??) Liberale anderer Meinung sind- das Eindringen in die Privatshpäre gehört zum Aufgabengebiet und zur Tätigkeit von Sicherheitsbehörden.

Eueren Reisepass z.B. jagen die am Airport ja auch gelegentlich durch den (Fahndungs)Computer nehm ich an...ob mit oder ohne begründeten Eingangsverdacht? Möglicherweise macht sich der Beamte da ja strafbar oder darf das eigentlich gar nicht..:hehe:
 
Zuletzt bearbeitet:
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Wozu gibt es denn die allgemeine Rechtslage, dass die Privatsphäre nur in Ausnahmefällen und mit richterlichem Beschluss verletzt werden darf? Sicher nicht, damit man jedem vertrottelten Zöllner/Polizisten ohne Anfangsverdacht alles zeigen muß.
Also ich hab gerade mal parallel in juristischen Foren quergelesen. Demnach und auf die Schnelle, hat der Zoll (und wohl auch die BPol) zum Teil mehr Befugnisse als die "normale" Polizei. Das soll sich u.a. auch darin niederschlagen, dass der Zoll auch sog. verdachtsunabhängige Kontrollen im Rahmen des Zollverwaltungsgesetzes durchführen darf.

Ich frage mich dabei auch gerade, wie ein Zollbeamter am Flughafen unter meinethalben 250 Passagieren aus nem gerade frisch angekommenen Flieger diejenigen raussuchen bzw. finden soll, wo das Koffer-öffnen aufgrund eines Anfangverdachts wirklich gerechtfertigt sein soll. Denn das Koffer-öffnen und darin herumsuchen, stellt ja auch bereits ein Eingriff in die Privatsphäre dar.

Und wie soll der erst einen möglichen Padophilen in der Menschenschlange ausmachen? Die haben ja eher selten ein Schild um den Hals mit ihrem pervesen Hobby... ;-)

Da jeweilige Zöllner wird sich im Zweifel nur auf seine langjährige Menschenkenntnis und Erfahrungswerte (u.a. bei nachfolgenden "Zoll-Gespräch") verlassen können...


Sollte das obige so zutreffen, also von wegen verdachtsunabhängige Kontrollen sind beim Zoll grundsätzlich möglich,
Member hat gesagt:
Vielleicht kenne ich den Zöllner, oder einen seiner Kollegen ja, oder arbeite am Flughafen und möchte nicht, dass private Dinge dort die Runde machen.
Vielleicht bin ich auch schwul, oder stehe auf Ladyboys, habe entsprechendes Bildmaterial dabei und möchte mich vor einem x-beliebigem Zöllner nicht outen/erklären.
Vielleicht habe ich aber auch beruflich brisantes Fotomaterial dabei, dass einem unbedarften Zöllner evtl. merkwürdig vorkommt, was z.B. bei Journalisten der Fall sein könnte oder bei jemandem, der für bestimmte Organisationen wie Amnesty International, Greenpeace, o.ä. arbeitet.
dann sollten die Personen in Deinen vorgenannten Beispielen ganz darauf verzichten, so was durch den Zoll "schleusen" zu wollen.
Hast ja dazu hier vorher schon mal Tips gegeben, wie man andere technische Tricks benutzen kann, um Bilder und Co. nicht durch den Zoll bringen zu müssen.


P.S.:
Member hat gesagt:
Wenn ich aus Südamerika komme, lass' ich mir ja auch keinen Stock in den A... schieben, nur weil irgendein Zöllner meint, dass auf diese Weise von dort gern mal Drogen geschmuggelt werden.
Auch schon so passiert.
Dazu musst Du noch nichtmals in Südamerika gewesen sein.
Dazu reicht auch schon Holland. Sollten die dann bei Dir bereits irgendwo was gefunden haben, dann hast Du auch ruck-zuck ne große Hafenrundfahrt für lau... :yes:
 
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        #37  

Member

Member hat gesagt:
Dann braucht er mich auch NICHT zu fragen ob ich einer "freiwilligen" Durchsuchung meiner Urlaubpics zustimme !!
Sollte er aber fragen wäre meine Antwort: "NEIN !!"

Du bist jetzt aber nicht so blauäuig zu glauben dass er dich gehen lässt- wenn du "NEIN" sagst? Weis jetzt nicht genau welchen Handlungsspielraum und Befugnisse der Zoll da hat oder was da alles erfüllt sein muss , aber das pusten ins Röhrchen bzgl. Blutalkohol kannst du zumindest in Deutschland verweigern. Deshalb muss dich der Polizist fragen ob du zustimmst. Die Blutentnahme wenn du nicht :)blow:) blasen willst :roll: kannst nicht verweigern oder nur mit Konsequenzen/Zwangsmassnahmen.

Das wäre ja auch irgendwie am Thema vorbei wenn der Zoll jeden gehen lassen müsste der nicht einverstanden ist oder das vom good will desjenigen abhängig machen müsste...Wieviele würde sich wohl da auf freiwilliger Basis kontrollieren lassen :shock:

Wenn man es mit Sicherheitskräften die einen sogenannten hoheitlichen Auftrag erfüllen zu tun hat- dann ist man einfach nicht auf einer Augenhöhe in dem Moment.
 
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        #38  

Member

Member hat gesagt:
Also Bitte! Jede Zollkontrolle ist ein Eindringen in die Privatsphäre! Und in den meisten Fällen stellt sie sich als unbegründet heraus. Was ist den Privater..wenn ein Zöllner in meinem Koffer herumwühlt, oder ein paar Urlaubsbilder anschaut?

Gegen eine Zollkontrolle hat ja auch keiner was. Ist ja auch sinnvoll, sonst bräuchte man gar keine Grenzen. Aber auch eine Zollkontrolle unterliegt in einem Rechtstaat Regeln.
Ein Zöllner darf z.B. nicht grundlos und willkürlich handeln, wie z.B. Dokumente lesen, die man mit sich führt, oder Körperöffnungen durchsuchen. Ähnlich sehe ich das mit Dateien auf einem Computer. oder in einer DigiCam
Will er da ran, muss er mir schon einen wirklich guten Grund nennen, ansonsten würde ich ihm das verweigern.
 
        #39  

Member

Member hat gesagt:
Eueren Reisepass z.B. jagen die am Airport ja auch gelegentlich durch den Computer nehm ich an...ob mit oder ohne begründeten Eingangsverdacht? Möglicherweise macht sich der Beamte da ja strafbar oder darf das eigentlich gar nicht..:hehe:

Der Unterschied zwischen amtlichem Identitätsdokument und privaten Unterlagen ist dir nicht geläufig?

Zur Ausgangsfrage:
In DUS wurde ich auch einmal zur Kontrolle rausgeholt, allerdings haben die meinen Koffer und Handgepäck nur noch einmal durch den Scanner geschickt. Kamera/Tablet war überhaupt nicht von Interesse.
 
        #40  

Member

Ich habe kurz im Zollgesetz nachgelesen. Der Zoll darf auch Pc und Kameras durchsuchen, auch Dokumente. Der Zoll hat unglaubliche Befugnisse, auch Leibeskontrollen und Festhalten der Person.
 
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